# taz.de -- Drittmittel und Transparenz: Uni muss Verträge einsehen lassen
       
       > Ein Verwaltungsgericht entscheidet: SWR-Reporter Thomas Leif darf sich
       > die Verträge der Uni Mainz mit einer Stiftung anschauen.
       
 (IMG) Bild: Muss etwas mehr Transparenz zulassen: Universität Mainz
       
       Mainz taz | 150 Millionen Euro. Ein stattlicher Betrag und womöglich einer
       der größten Drittmittelspenden an eine Universität in der Geschichte der
       BRD. Die private Boehringer Ingelheim Stiftung hat diesen Betrag der
       Johannes-Gutenberg Universität in Mainz für die Gründung des Instituts für
       Molekularbiologie (IMB) gestiftet. Hat sich die Uni möglicherweise im
       Austausch für das Geld zu gewissen Gegenleistungen hinreißen lassen? Das
       dürfte sie laut Grundgesetz nicht. Das garantiert die Unabhängigkeit von
       Forschung und Lehre.
       
       Genau die Frage beschäftigt Presseleute, Studierende und auch den
       SWR-Journalisten Thomas Leif seit einiger Zeit. Er hat vor dem
       Verwaltungsgericht Mainz gegen die Uni auf Einsicht und Überlassung von
       Kopien zu der vertraglichen Vereinbarung geklagt. Die Uni hatte bislang
       gemauert und nur drei auserwählten Journalisten, darunter der taz, Einblick
       in die Verträge gewährt.
       
       Die Richterin am Verwaltungsgericht schloss sich der Auffassung des Klägers
       an. Am Mittwoch urteilte sie, dass Leif Einblick in die Verträge zwischen
       der Uni Mainz und der Boehringer Ingelheim Stiftung bekommen muss. Kopien
       darf er allerdings nicht machen. Die Universität hatte auf die
       Schutzwürdigkeit der Verträge hingewiesen und dabei auf das neue
       Transparenzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz gestützt, das
       Vertraulichkeitsklauseln zwischen Unis mit Drittmittelgebern anerkennt.
       
       Diese Argumentation hat der Richterin offenkundig nicht gereicht. Mehrfach
       hatte sie während der Verhandlung die Vertreter der Uni Mainz gefragt,
       warum sie drei Pressevertretern Einblick gewährt hätten, wenn die Daten so
       schutzwürdig seien. Es sei nicht ersichtlich, warum andere Journalisten das
       dann nicht auch dürften.
       
       Mit dem Urteil ist aber gleichzeitig Leifs Versuch, eine
       Grundsatzeinscheidung zur Auslegung des rheinland-pfälzischen
       Transparenz-Gesetzes zu erreichen, gescheitert. Denn momentan müssen die
       Hochschulen lediglich die Fördersummen und die Geldgeber offenlegen, nicht
       aber den genauen Inhalt der Drittmittelverträge. Nach dem Transparenzgesetz
       hätte Leif also keinen Anspruch auf Akteneinsicht. In der Klage berief sich
       der Journalist deshalb auf das Landesmediengesetz.
       
       „Ein guter Tag für die Presse- und Informationsfreiheit“, freute sich Leif
       über die Entscheidung des Gerichts. „Wenn die heiklen
       150-Millionen-Euro-Geheimverträge zwischen der Universität Mainz und der
       Boehringer Ingelheim Stiftung nun veröffentlicht werden, wird die
       schleichende Form der Privatisierung der Hochschulen sicher auch von den
       zuständigen Parlamentariern und Fachverbänden unter die Lupe genommen,“
       bilanzierte er nach der eineinhalbjährigen rechtlichen Auseinandersetzung.
       
       11 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alina Leimbach
       
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