# taz.de -- Unipräsident über Einflussnahme Privater: „Wir haben nichts zu verbergen“
       
       > Ein Vetorecht bei Berufungen an die Mainzer Uni war nicht intendiert,
       > sagt Georg Krausch. Verträge mit Stiftungen sollen künftig
       > unmissverständlicher formuliert werden.
       
 (IMG) Bild: Was macht denn der Punkt „Vetorecht“ im Vertrag der Uni Mainz mit der Boehringer Ingelheim Stiftungt?
       
       taz: Herr Krausch, Sie haben Fehler bei der Gestaltung der Verträge mit der
       Boehringer Ingelheim Stiftung eingeräumt. Wenn eine Einflussnahme der
       Stiftung auf die Forschung nie intendiert war, wieso steht sie dann im
       Vertrag? 
       
       Georg Krausch: Das ist eine Vergangenheitsbewältigung, die ich Ihnen
       derzeit nicht liefern kann. Im Vertrag steht, dass wir nach einem
       regelhaften Berufungsverfahren und der Ruferteilung durch das Ministerium
       Berufungsverhandlungen führen und das Ergebnis der Verhandlungen, so wie
       wir das immer machen, in einer Vereinbarungen festgehalten wird. Und da die
       Stiftung die Gelder für das Institut für Molekulare Biologie zu hundert
       Prozent zur Verfügung stellt, war die Idee, dass die Stiftung die
       Vereinbarung noch einmal prüfen kann, ob die Verausgabung der
       Stiftungsmittel auch mit den Regelungen der Stiftung konform ist.
       
       Die Idee, dass das ein Instrument sein könnte, um nicht genehme
       ProfessorInnen zu verhindern, kamen Ihnen nicht? 
       
       Da wir die Mitglieder des Vorstands der Stiftung gut kannten und wussten,
       was ihre Intention ist, haben wir diesen Verdacht nicht gehabt. Aber darum
       geht es nicht: Verträge sind für den Worst Case gemacht, und der Worst Case
       ist, dass da jemand sitzt, der all seine Rechte ziehen will. Um einen
       möglichen Missbrauch in der Zukunft auszuschließen, wollen wir die Verträge
       entsprechend ändern. Ich gehe davon aus, dass wir im Herbst
       unterschriftsreife Verträge vorliegen haben, die die jetzigen ersetzen.
       
       Die Stiftung und die Uni haben sich gegenseitig zur Verschwiegenheit
       verpflichtet. Warum die Geheimhaltung? 
       
       In dem Vertrag stehen so manche Klauseln, die in solchen Verträgen immer
       stehen, ohne dass wir sie entsprechend reflektiert hätten. Aber dass die
       Stiftung in Abstimmung mit uns im letzten Sommer proaktiv und ohne
       rechtliche Verpflichtung Journalisten eingeladen hat, die Verträge
       einzusehen, zeigt ja auch, dass wir da sehr offen sind. Wir haben der
       Öffentlichkeit gezeigt, dass wir nichts zu verbergen haben.
       
       Wieso veröffentlichen Sie die Verträge dann nicht im Netz, damit jeder,
       nicht nur Journalisten, sich eine Meinung bilden kann? 
       
       Ich kann Ihnen im Augenblick nicht sagen, wie wir langfristig damit umgehen
       werden. Ich bitte um Verständnis, dass wir das mit der Stiftung als unserer
       Vertragspartnerin klären werden. Wenn wir die Verträge ändern, kann ich mir
       gut vorstellen, dass wir auch das der Öffentlichkeit mitteilen werden,
       schon um klarzumachen, dass wir es ernst meinen mit der Transparenz.
       
       Was werden Sie korrigieren – die Einflussnahme bei Berufungsvereinbarungen? 
       
       Genau, ein Vetorecht bei Berufungsvereinbarungen war nicht intendiert und
       hat in den Verträgen mit der Boehringer Ingelheim Stiftung nichts verloren.
       Bei den Ausführungen zur Öffentlichkeitsarbeit müssen wissenschaftliche
       Veröffentlichungen von einer Zustimmung der Stiftung ausgenommen werden. So
       wie das die ganze Zeit bereits gelebt wird.
       
       Stehen noch andere Verträge auf dem Prüfstand? 
       
       Wir haben keine anderen Verträge dieser Art. Was die Transparenz oder die
       Veröffentlichung von Verträgen betrifft, kann ich mir gut vorstellen, dass
       wir genauer hinschauen, dass Formulierungen unmissverständlich sind. Und
       dann spricht auch nichts dagegen, dass man Verträge der Öffentlichkeit oder
       Journalisten in Zukunft offenlegt.
       
       Der Öffentlichkeit oder nur Journalisten? 
       
       Das muss im Einzelfall entschieden werden.
       
       Die Universität Frankfurt hat seit 2008 einen Kodex zur Einwerbung privater
       Mittel. Ablehnungsgrund ist unter anderem, wenn „der Geldgeber die
       Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Besetzung von Stellen oder der
       Veröffentlichung von Forschungsergebnissen für sich beansprucht“. Könnte
       das ein Vorbild sein? 
       
       Das könnte sehr wohl ein Vorbild sein. Wir arbeiten mit der
       Goethe-Universität ohnehin eng zusammen. Ein entsprechender Kodex liegt
       schon seit einiger Zeit auf meinem Schreibtisch, und ich kann mir gut
       vorstellen, dass unser Senat im nächsten Semester einen solchen
       verabschieden wird.
       
       6 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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