# taz.de -- Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Legal Highs“ werden illegal
       
       > Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz gegen neue
       > „psychoaktive Substanzen“ beschlossen. Sie will damit „Legal Highs“
       > bekämpfen.
       
 (IMG) Bild: Horst Seehofer muss sich keine Sorgen machen: Seine Droge soll nicht verboten werden
       
       FREIBURG taz | Mit einem neuen Ansatz will die Bundesregierung das Hase-
       und Igel-Spiel bei den so genannten „Legal High“-Drogen beenden. Statt
       einzelne Substanzen sollen künftig ganze Stoffgruppen verboten werden.
       Hierfür soll es ein spezielles Gesetz gegen „neue psychoaktive Substanzen“
       geben, dessen Entwurf die Bundesregierung an diesem Mittwoch beschlossen
       hat.
       
       „Legal Highs“ nennt man künstliche Drogen, die noch nicht in die Liste der
       strafbaren Betäubungsmittel aufgenommen wurden. Es geht zum Beispiel um
       Cannabinoide, die ähnliche Wirkung wie Cannabis haben. Für den Verkauf
       werden sie oft mit Kräutern versetzt und als Kräutermischungen angeboten.
       Andere Typen firmieren als Badesalze.
       
       Hergestellt werden die neuen psychoaktiven Substanzen meist in Asien. Sie
       werden dann, so die Regierung, von europäischen Händlern verarbeitet und
       verpackt. Der Verkauf erfolgt überwiegend über Internet-Shops und
       stationäre Head-Shops.
       
       Nach Angaben der Bundesregierung wurden in den letzten Jahren rund 560 neue
       psychoaktive Substanzen bekannt, allein im Jahr 2015 waren es 100. Verboten
       wurden deutlich weniger. Bis zum Verbot sind die Stoffe derzeit legal, aber
       nicht ungefährlich.
       
       ## Übelkeit, Herzrasen, Kreislaufversagen, Wahnvorstellungen
       
       Die Bundesregierung spricht von Symptomen wie Übelkeit, Herzrasen,
       Kreislaufversagen und Wahnvorstellungen. Es soll sogar schon Tote gegeben
       haben. Da bis zum jeweiligen Verbot immer wieder neue Substanzen auf den
       Markt kommen, können die Käufer auch kaum Erfahrungen mit der Wirkung
       dieser Drogen sammeln.
       
       Bis 2014 versuchten die deutschen Behörden, gegen die „Legal Highs“
       vorzugehen, indem sie diese als nicht genehmigte Arzneimittel behandelten.
       Auch dann wäre der Handel mit ihnen strafbar gewesen.
       
       Diesen Trick unterband jedoch der Europäische Gerichtshof. Synthetische
       Cannabinoide seien der menschlichen Gesundheit nicht zuträglich, also
       handele es sich auch um keine Arzneimittel. Der Bundesgerichtshof musste
       darauf die Verurteilung mehrerer Verkäufer aufheben und diese freisprechen.
       
       Künftig soll der Gesetzgeber nicht mehr warten müssen, bis die
       Gefährlichkeit konkreter Substanzen nachgewiesen wird. Vielmehr sollen
       gleich ganze Stoffgruppen verboten werden.
       
       Den Anfang machen synthetische Cannabinoide, deren Wirkung Cannabis ähnelt,
       und von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen, die mit Amphetamin
       verwandt sind. Beide Stoffgruppen sollen zusammen rund zwei Drittel der
       zuletzt bekannt gewordenen neuen psychoaktiven Substanzen erfassen. Weitere
       Stoffgruppen könnte später das Gesundheitsministerium per Verordnung für
       illegal erklären.
       
       ## Bloßer Besitz weiterhin nicht strafbar
       
       Um ganze Stoffgruppen verbieten zu können, werden diese zunächst nicht im
       Betäubungsmittelgesetz (BtmG) erfasst, sondern mit dem neuen Gesetz gegen
       psychoaktive Substanzen. Dort sind zum Beispiel die Strafdrohungen
       niedriger. Handeltreiben kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder
       Geldstrafe bestraft werden, während nach dem BtmG bei einfachem
       (nicht-gewerbsmäßigem) Handel bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe möglich
       sind.
       
       Der bloße Besitz von neuen psychoaktiven Stoffen ist (anders als bei
       klassischen Drogen) nicht strafbar, aber verboten. Das heißt die Substanzen
       können beschlagnahmt und vernichtet werden.
       
       Nachweislich gefährliche „neue psychoaktive Substanzen“ sollen auch in
       Zukunft individuell verboten und nach dem BtmG behandelt werden. Das neue
       Gesetz ist praktisch eine Vorstufe, die die Zeit bis zum Verbot abdeckt.
       Bei den erfassten Stoffgruppen kann es dann keine „Legal Highs“ mehr geben.
       Die Bundesregierung folgt hier dem Beispiel Österreichs.
       
       Im Gesetzentwurf wird eingeräumt, dass unter den jeweils rund 2.000
       erfassten Substanzen auch einzelne Stoffe sein können, die keine oder nur
       geringe psychoaktive Wirkung haben. Ein Verbot sei jedoch wegen der
       gefährlichen Nebenwirkungen auch hier gerechtfertigt. Gerade wenn die
       Nutzer keine erwünschte Rauschwirkung spüren, könnten sie die Dosierung in
       erst recht gefährliche Höhen steigern.
       
       Um die Strafbarkeit möglichst gut auf die relevanten Substanzen zu
       beschränken, versucht die Regierung die Stoffgruppen in der Anlage zum
       Gesetzentwurf so exakt wie möglich zu beschränken. Die Anlage und die
       Begründung dazu lesen sich daher wie ein Chemie-Lehrbuch mit vielen Formeln
       und Schaubildern.
       
       4 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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