# taz.de -- Streit über Böhmermanns Schmähgedicht: Regierung lässt Strafverfolgung zu
       
       > Die Bundesregierung lässt die Strafverfolgung von Jan Böhmermann wegen
       > der Beleidung Erdoğans zu. Sie kündigt aber an, den Paragraphen 103
       > abzuschaffen.
       
 (IMG) Bild: Bald vor Gericht: ZDF-Moderator Jan Böhmermann
       
       BERLIN epd/afp | Die Bundesregierung lässt eine Strafverfolgung des
       ZDF-Moderators Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen
       Staatsoberhaupts zu. Die dafür notwendige Ermächtigung der
       Staatsanwaltschaft sei erteilt worden, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel
       am Freitag in Berlin mit. Die Türkei hatte wegen des Schmähgedichts von
       Böhmermann auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan
       förmlich [1][eine Strafverfolgung verlangt.]
       
       Merkel sagte weiter, es habe bei der Frage unterschiedliche Auffassungen
       der Koalitionspartner gegeben. Sie äußerte Sorge über die Lage der Medien
       in der Türkei und die Einschränkung des Demonstrationsrechtes dort. Zu
       Böhmermann betonte sie, die Erteilung einer Ermächtigung zur
       Strafverfolgung bedeute keine Vorverurteilung.
       
       Die Bundesregierung musste der Staatsanwaltschaft eine Ermächtigung
       erteilen, wenn weitere Ermittlungen nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches
       möglich sein sollen. Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts
       kann nach Paragraf 103 mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.
       
       Böhmermann hatte Erdoğan in dem umstrittenen Gedicht am 31. März in seiner
       Sendung „Neo Magazin Royale“ unter anderem als „sackdoof, feige und
       verklemmt“ bezeichnet.
       
       Neben dem Ersuchen einer Strafverfolgung nach Paragraf 103 hat der
       türkische Staatspräsident zudem persönlich Strafantrag wegen Beleidigung
       nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs gestellt. Die Staatsanwaltschaft
       Mainz führt die Vorermittlungen. Zudem verlangt Erdoğan über einen
       deutschen Anwalt zivilrechtlich eine Unterlassungserklärung von Böhmermann,
       die dieser aber ablehnt.
       
       Zugleich kündigte Merkel jedoch an, die Bundesregierung wolle den
       umstrittenen Strafparagrafen zur Beleidigung ausländischer Staatschefs
       abschaffen. Paragraf 103 des Strafgesetzbuches sei nach Auffassung der
       Bundesregierung „für die Zukunft entbehrlich“, sagte Bundeskanzlerin Angela
       Merkel (CDU) am Freitag in Berlin. Noch in dieser Wahlperiode werde ein
       entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet, der 2018 in Kraft treten solle.
       
       15 Apr 2016
       
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