# taz.de -- Kommentar Erdoğan/Böhmermann: Im Zweifel für die Staatsräson
       
       > Merkel hat eine unpopuläre Entscheidung getroffen: Der Fall
       > Böhmermann/Erdoğan geht vor Gericht. Wird jetzt alles wieder gut?
       
 (IMG) Bild: Die geneigte Kanzlerin beliebt, die Entscheidung den Gerichten zu überlassen
       
       Also doch. Sehr lange hat die Bundesregierung damit gerungen, wie sie mit
       dem heiklen Fall Böhmermann umgehen soll. Nun macht sie den Weg frei für
       ein Strafverfahren gegen den TV-Moderator nach Paragraf 103, der die
       Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt – ganz so,
       wie es die Türkei verlangt hat.
       
       Dass die Kanzlerin höchstpersönlich der Presse die schlechte Nachricht
       verkündet hat, nötigt Respekt ab. Scharf war sie in den vergangenen Wochen
       vielfach dafür kritisiert worden, dass sie angeblich vor dem türkischen
       Präsidenten Erdoğan kusche und damit die Meinungsfreiheit in Deutschland
       infrage stelle. Ausführlich begründete sie deshalb ihre unpopuläre
       Entscheidung, die ihr wenige Freunde machen wird.
       
       Dabei hat sich Merkel in der schwierigen Abwägung zwischen dem rechtlich
       und diplomatisch Gebotenen und dem Gewünschten für einen salomonischen
       Mittelweg entschieden. Ja, der anachronistische Paragraf 103 gehöre
       abgeschafft, und dafür werde sie sich einsetzen. Aber solange er in Kraft
       sei, könne sich der türkische Präsident nun mal auf ihn berufen – und sie
       könne nicht anders, als dessen Ansinnen nachzugeben. Das war die Botschaft
       der Kanzlerin: im Zweifel für die Staatsräson.
       
       Dass die Türkei weiterhin auf dieses Verfahren gedrängt hat und Merkel es
       ihm nicht verwehren konnte, lässt tief blicken. Denn erst Anfang der Woche
       hatte Erdoğan als Privatperson einen „Strafantrag“ gestellt, was ihm
       ohnehin jederzeit freistand.
       
       ## Erdoğans Rachsucht
       
       Doch das reichte ihm offenbar nicht, zumal das Strafmaß für die
       Quasimajestätsbeleidigung höher liegt. Das sagt viel aus über Erdoğans
       Rachsucht, die legendär ist. Unzählige Karikaturisten in der Türkei hat er
       schon persönlich verklagt, weil er sich von ihnen verspottet fühlte – als
       hätte ein Staatschef nichts Wichtigeres zu tun, als sich über Satiriker
       aufzuregen.
       
       Es ist gut, dass Angela Merkel die Einschränkung der Presse- und
       Meinungsfreiheit in der Türkei nun in klaren Worten kritisiert hat. Denn
       Erdoğan hat die Medien in der Türkei in den letzten Jahren mit ruppigen
       Methoden immer stärker auf seine Linie gebracht.
       
       ## Neuer Jesus
       
       Doch das Verfahren in Deutschland hat auch seine guten Seiten. Aus der
       hitzigen Arena der Talkshows und des Meinungskampfs wird der Fall nun in
       die kühle Welt der Paragrafen und der juristischen Beweisführung überführt.
       Das könnte zur Versachlichung der Debatte beitragen.
       
       Zuletzt konnte man den Eindruck gewinnen, als stünde die Satire hierzulande
       über dem Grundgesetz und das Urteil des Feuilletons über dem Rechtsstaat.
       Erstaunlich, wie viele Satire-Experten es in deutschen Redaktionen gibt,
       die sich bereitfanden, Böhmermann für seine doch recht platten Sottisen als
       eine Art neuen Jesus zu feiern – als wäre Satire eine neue Form der
       Kunstreligion, die sich allen irdischen Maßstäben entzieht, und jede
       Albernheit mit möglichst vielen F-Wörtern und offenkundig rassistischen
       Anspielungen schon die hohe Kunst.
       
       Verständlich, dass manche Satiriker das so sehen möchten. Politiker,
       Juristen und andere Normalsterbliche müssen diese Sichtweise nicht teilen.
       Und Kurt Tucholsky würde sich vermutlich im Grabe umdrehen, wenn er wüsste,
       wozu sein Name heute alles missbraucht wird.
       
       Rätselhaft bleibt auch, was Böhmermann meinte, als er auf Facebook schrieb,
       er fühle sich „erschüttert in allem, an das ich je geglaubt habe“. In
       seiner inkriminierten Sendung stellte er mehrfach klar, dass er die Grenze
       zur Schmähkritik nun bewusst überschreite, also etwas Verbotenes tue. Und
       am Ende seines Vortrags forderte er den türkischen Präsidenten fast schon
       dazu auf, er könne ja dagegen klagen. Erdoğan hat diese Steilvorlage
       angenommen. Den Rest müssen nun die Gerichte klären.
       
       15 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Bax
       
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