# taz.de -- Ermittlungen gegen Nazis in Freital: Mal zuständig, mal Zeichen setzen
       
       > Der Generalbundesanwalt geht in bestimmten Fällen gegen rechte
       > Gewalttäter vor – in Freital, weil feste Strukturen angenommen werden.
       
 (IMG) Bild: Nationalistische Bekundungen alleine locken den Generalbundesanwalt nicht in die sächsische Provinz
       
       Karlsruhe taz | Generalbundesanwalt Peter Frank ist nicht der „oberste
       Ankläger der Republik“, auch wenn er oft so genannt wird. Für die
       Strafverfolgung sind in Deutschland grundsätzlich die Staatsanwaltschaften
       der Länder zuständig. Das gilt auch für schwerste Straftaten wie Mord und
       Totschlag. Der Generalbundesanwalt kann nur bei bestimmten
       Staatsschutzdelikten ermitteln. Manchmal ist er laut Gesetz einfach
       zuständig, manchmal kann er durch die Übernahme der Ermittlungen aber auch
       ein Zeichen setzen.
       
       Grundsätzlich zuständig ist die Bundesanwaltschaft, wenn es um
       terroristische Vereinigungen geht, wie jetzt bei der Gruppe Freital. Hier
       konnte Frank nur deshalb nicht von vornherein ermitteln, weil die
       sächsischen Staatsanwälte zunächst keine feste Vereinigung erkannten.
       
       Auch die im Mai 2015 ausgehobene Gruppe Old School Society gilt als rechte
       terroristische Vereinigung. Gegen sie hat die Bundesanwaltschaft im Januar
       2016 Anklage erhoben. Am 27. April soll am Oberlandesgericht München der
       Prozess beginnen.
       
       Soweit es nicht um Vereinigungen geht, kann der Generalbundesanwalt die
       Ermittlung bei politisch motivierten Gewalttaten übernehmen, wenn er eine
       „besondere Bedeutung“ des Falles sieht. Peter Frank hat inzwischen
       klargemacht, nach welchen Kriterien er eingreifen will: zum einen, wenn es
       Tote oder Schwerverletzte gab, zum anderen bei pogromartigen Zuständen.
       
       Bei Anschlägen auf Asylheime waren diese „roten Linien“ bisher nicht
       überschritten worden. Frank übernahm aber das Verfahren nach der
       Messerattacke auf die damalige Kölner OB-Kandidatin Henriette Reker im
       Oktober 2015. Der Täter Frank S. habe ein „Klima der Angst“ bei allen
       Flüchtlingshelfern erzeugen wollen. Vorige Woche hat der Prozess vor dem
       OLG Düsseldorf begonnen.
       
       Der Generalbundesanwalt will von solchen Signalen allerdings nur sparsamen
       Gebrauch machen. Erstens soll sich die Symbolik nicht abnutzen. Zweitens
       hat Frank nur begrenzt Personal zur Verfügung. Und schließlich kontrolliert
       der Bundesgerichtshof relativ streng, dass sich die Bundesanwaltschaft
       nicht zu sehr in die Zuständigkeiten der Länder einmischt.
       
       20 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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