# taz.de -- Baustopp-Urteil aufgehoben: Flüchtlinge dürfen in Container
       
       > Hamburgs höchste Verwaltungsrichter heben Baustopp für Flüchtlingsheim im
       > Norden der Stadt auf. Der Beschluss hat bundesweite Bedeutung.
       
 (IMG) Bild: Für drei Jahre auch ohne Bebauungsplan erlaubt: Flüchtlingscontainer in Hamburg
       
       HAMBUR taz | Die Entscheidung wurde mit großer Spannung erwartet: Erstmals
       entschied am Montag in Hamburg ein Oberverwaltungsgericht (OVG)
       letztinstanzlich über die Auslegung der im vergangenen Oktober von
       Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ausnahmeregelungen für den Bau von
       Flüchtlingsunterkünften. Anders als zuvor das Hamburger Verwaltungsgericht
       genehmigte das OVG eine Flüchtlingserstaufnahme im gut betuchten Hamburger
       Vorort Lemsahl-Mellingstedt am Alster-Oberlauf mit 252 Plätzen.
       
       Mehrere AnwohnerInnen hatten gegen die Unterkunft mit dem Argument geklagt,
       der geltende Bebauungsplan lasse in dem reinen Wohngebiet die Errichtung
       der Unterkunft für Schutzsuchende nicht zu. Dieser Auffassung hatte sich
       Mitte Februar das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren angeschlossen
       und den Bau bis zu einer endgültigen Entscheidung gestoppt. Die
       Baugenehmigung sei voraussichtlich rechtswidrig, da sie für drei Fünftel
       der Fläche am Fiersbarg eine im Bebauungsplan nicht vorgesehene Nutzung
       ermögliche, befanden die Richter. Für eine rechtskonforme Baugenehmigung
       wäre eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.
       
       Bereits im Dezember 2015 war die Stadt Hamburg vor dem Verwaltungsgericht
       gescheitert, weil die Erstaufnahmeeinrichtung in einem „reinen Wohngebiet“
       gebaut wurde. Damals wollte Hamburg am Fiersbarg noch rund 950 Flüchtlinge
       in den Containern unterbringen.
       
       Daraufhin startete die Stadt einen erneuten Versuch. Sie erteilte eine auf
       drei Jahre befristete Baugenehmigung für eine deutlich reduzierte
       Erstaufnahmeeinrichtung.
       
       Das OVG kommt nun zu der Einschätzung, dass der Gesetzgeber mit den im
       vergangenen Herbst beschlossenen Ausnahmeregelungen für den Bau von
       Flüchtlingsunterkünften es gerade ermöglichen wollte, dass „in die
       Grundzüge des Bebauungsplans eingegriffen werde“.
       
       Gegen den Beschluss ist weder das Rechtsmittel der Revision noch das der
       Beschwerde möglich – ihm kommt auch deshalb bundesweit Präzedenzcharakter
       zu.
       
       Allerdings weist das OVG in einer Mitteilung gezielt darauf hin, dass das
       Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz lediglich „für die Dauer von längstens
       drei Jahren die Genehmigung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge oder
       Asylbegehrende erlaube“. Am Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt sollen 17
       mobile Wohncontainer Flüchtlingen ein vorläufiges Zuhause bieten, begrenzt
       bis 2019.
       
       Die Hamburger Linke spricht von einem „begrüßenswerten Urteil“. Während
       sich Hamburgs Flüchtlingskoordinator Anselm Sprandel darüber freut, dass
       das OVG „in aller Klarheit entschieden“ habe, dass die neuen
       Bundes-Regelungen genutzt werden können, um Unterkünfte für geflüchtete
       Menschen zu errichten, drückt die oppositionelle Hamburger CDU energisch
       auf die Euphoriebremse: Die Vizechefin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Karin
       Prien, betont, die OVG-Entscheidung sei eben „kein Blankoscheck“ für
       Flüchtlingsunterkünfte, die auf Dauer angelegt seien. Das Gericht habe
       klargestellt, dass eine „Verlängerung der Ausnahmegenehmigung definitiv
       nicht in Betracht“ komme.
       
       Mehr Klarheit darüber, inwieweit Dauerunterkünfte für Flüchtlinge geltendes
       Baurecht aushebeln können, verheißt deshalb die für Ende April oder Anfang
       Mai erwartete Entscheidung des OVG über ein Flüchtlingsheim im Hamburger
       Stadtteil Klein Borstel. Dessen Weiterbau wurde vom Verwaltungsgericht
       ebenfalls auf Eis gelegt. Hier sind für rund 700 Flüchtlinge 13 feste
       Unterkünfte vorgesehen, die nicht nach drei Jahren wieder abgerissen werden
       sollen.
       
       20 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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