# taz.de -- Möglicher Gentechnik-Kompromiss: Können, sollen, müssen
       
       > Wenn die Mehrheit der Länder es fordert, soll oder kann der Bund den
       > Anbau von Gentech-Pflanzen verbieten. Viel zu unverbindlich, finden
       > Kritiker.
       
 (IMG) Bild: Waren 1996 weder als Nahrungs- noch als Futtermittel gedacht: gentechnisch veränderte Kartoffeln in Golm bei Potsdam
       
       Berlin taz | Im monatelangen Streit über mögliche Anbauverbote für
       gentechnisch veränderte Organismen in Deutschland zeichnet sich ein
       Kompromiss zwischen Bund und Ländern ab. Doch dieser stößt bei
       Umweltverbänden auf Kritik, und auch innerhalb der Grünen, die an der
       Ausarbeitung beteiligt waren, ist er nicht unumstritten.
       
       Hintergrund ist eine EU-Richtlinie vom vergangenen Jahr, die den
       Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, auf ihrem Gebiet unter bestimmten
       Voraussetzungen den Anbau einzelner Gentechnikpflanzen zu verbieten. Die
       Bundesregierung konnte sich bisher nicht einigen, ob ein solches
       Anbauverbot in Deutschland bundesweit gelten sollte – so will es
       SPD-Bundesumweltministerin Barbara Hendricks – oder nur auf dem Gebiet
       einzelner Bundesländer – so der Wunsch von CSU-Landwirtschaftsminister
       Christian Schmidt. Auch der Bundesrat hatte sich in einem Gesetzentwurf für
       bundesweite Verbote ausgesprochen.
       
       Nun jedoch kommen die Länder dem Bundeslandwirtschaftsminister entgegen:
       Zusammen mit Schmidts Ministerium haben die Agrarminister aus mehreren
       Ländern ohne Beteiligung des Bundesumweltministeriums Eckpunkte für einen
       Kompromiss ausgearbeitet, der bei der Agrarministerkonferenz am Donnerstag
       und Freitag diskutiert und möglicherweise verabschiedet werden soll. Darin
       schlagen sie vor, dass der Bund ein bundesweites Anbauverbot erlässt, wenn
       eine Mehrheit der Bundesländer dies fordert. Allerdings ist offen, wie
       verbindlich die Länder-Forderung wäre. Im Eckpunktepapier, das der taz
       vorliegt, gibt es noch keine Einigung, ob der Bund ein solches Verbot nach
       einem entsprechenden Ländervotum erlassen „kann“ oder „soll“.
       
       Das stößt bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft auf scharfe
       Kritik. Das Votum der Bundesländer sei „wertlos, wenn der Bund dem nicht
       folgen muss“, schreibt Geschäftsführer Georg Janßen in einer Stellungnahme.
       Karl Bär vom Umweltinstitut München findet die Formulierungen ebenfalls zu
       lasch. „Ich hätte da lieber ein ‚muss‘ stehen“, sagte er der taz. Zudem
       müsse auch der Gentechnik-Anbau zu Forschungszwecken verboten werden;
       dieser soll laut Kompromisspapier möglich bleiben.
       
       Auch Harald Ebner, Gentechnik-Experte der Grünen-Bundestagsfraktion,
       begrüßt zwar, „dass Bewegung in die Sache kommt“, sieht im Eckpunktepapier
       aber „noch zu viele Hintertürchen“, die im Gesetzgebungsprozess ausgeräumt
       werden müssen.
       
       Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne)
       verteidigt die Pläne hingegen. „Wir wollen weiterhin ein striktes
       bundesweites Verbot und keinen Flickenteppich“, sagte er der taz. Das sei
       bisher am Bundeslandwirtschaftsminister gescheitert, doch durch den
       Kompromiss komme man dem Ziel näher. Die Formulierung, dass der Bund tätig
       werden „kann“, findet aber auch Meyer zu schwach. „Wir plädieren klar für
       ‚soll‘“, sagte er. „Hier muss sich das Bundeslandwirtschaftsministerium
       bewegen.“
       
       Ähnlich argumentiert Ulrike Höfken, Grünen-Landwirtschaftministerin in
       Rheinland-Pfalz: „Die Länder erwarten, dass der Bund auf Grundlage dieses
       Eckpunktepapiers nun einen Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der
       Opt-out-Richtlinie auf den Weg bringt.“
       
       13 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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