# taz.de -- Schlechtes Urteil für Bürgerbegehren: Richter bremsen Zeise-Gegner
       
       > Das Verwaltungsgericht stellt Eilverfahren gegen die Bebauung des
       > Zeise-Parkplatzes in Ottensen ein. Das könnte Bürgerbegehren künftig
       > erschweren.
       
 (IMG) Bild: Obwohl das Bürgerbegehren noch lief, wurde in Ottensen schon mal gebaut.
       
       Hamburg taz | Noch traut sich niemand so richtig raus aus der Deckung: „Wir
       kommentieren den Beschluss nicht, bevor er rechtskräftig wird“, erklärt der
       Sprecher des Bezirksamtes Altona, Martin Roehl, schmallippig. Bei dem
       „Beschluss“ geht es um die Einstellung eines Eilverfahrens gegen eine
       Baugenehmigung für einen Bürokomplex auf dem früheren Zeise-Parkplatz in
       Ottensen, der sich an den Kino-Komplex anschmiegt.
       
       Hier entsteht derzeit auf 13.000 Quadratmetern Grundfläche ein neues
       Arbeitsquartier für 850 Mitarbeiter des weltgrößten Werbekonzerns WPP, zu
       dem auch die Erfolgs-Agentur Scholz + Friends gehört. 41 früher geplante
       Wohnungen auf dem Gelände hatten die Investoren kurzerhand gestrichen.
       
       Die Initiative Pro Wohnen Ottensen hatte im Herbst vergangenen Jahres den
       Baustopp beantragt, damit nicht während eines von ihr initiierten
       Bürgerbegehrens Fakten geschaffen würden. Um genau das zu verhindern, sieht
       der Gesetzgeber bis zum Abschluss eines Bürgerbegehrens eine Sperrfrist
       vor, in der alle Aktivitäten zu ruhen haben.
       
       Doch während des laufenden Bürgerbegehrens hatte das Bezirksamt am 8. Mai
       2015 den Investoren Procom und Quantum die Baugenehmigung für deren
       Bürokonzept erteilt, welches das Bürgerbegehren – an dieser Stelle nur
       Wohnungen entstehen zu lassen – komplett aushebelt. Das aber sieht das
       Verwaltungsgericht komplett anders.
       
       Der von der Initiative angestrebten Änderung des Bebauungsplans Ottensen 49
       stehe es nicht entgegen, „wenn zuvor Baugenehmigungen erteilt werden, die
       mit dem angestrebten Inhalt des geänderten Bebauungsplans nicht
       übereinstimmen“, heißt es in dem Beschluss, der nicht anfechtbar ist.
       
       Im Klartext: Auch ein Gelände, auf dem schon Büroklötze stehen, könne man
       immer noch als Wohngebiet ausweisen. Das sei dann zwar faktisch nicht mehr
       umsetzbar, doch dass die Initiative nicht nur eine formale Ausweisung,
       sondern auch die praktische Entstehung eines Wohngebiets wolle, habe sie im
       Bürgerentscheids-Text nicht ausdrücklich erwähnt, befanden die Richter.
       
       „Mit diesem Beschluss ist die Rechtssicherheit für alle Hamburger
       Bürgerbegehren dahin, sie stehen jetzt quasi ohne Rechte dar“, bewertet
       Initiativensprecher Matthias Müller-Hennig den „sehr formal
       argumentierenden“ Gerichtsentscheid. Eine Veränderungssperre, die
       verhindere, dass jedes Bürgerbegehren durch das Schaffen gegenläufiger
       Fakten ausgehebelt wird, sei damit faktisch abgeschafft.
       
       Im Bezirksamt hingegen redet man hinter vorgehaltener Hand „vom
       bestmöglichen Urteil“, durch das die eigene Position gestärkt werde. Beide
       Parteien hatten zuvor die Einstellung des Verfahrens beantragt, da die
       Senatskommission für Wohnungsbau das erfolgreich abgeschlossene
       Bürgerbegehren im November 2015 kassiert hatte. Die Gerichtsbegründung aber
       bedeutet eine schallende Ohrfeige für die Initiative und die
       Volksdemokratie auf Bezirksebene.
       
       23 Mar 2016
       
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 (DIR) Marco Carini
       
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