# taz.de -- Der 1. Mai in Kreuzberg: Fest auf dem Rettungsweg
       
       > Heraus zum 1. Mai – mit Streit um das Myfest. Am Donnerstag wies das
       > Verwaltungsgericht die Klage eines Anwohners ab.
       
 (IMG) Bild: Machte 2015 vielen Menschen Spaß: Das Myfest in der Oranienstraße
       
       Um die ganz große Frage ging es nicht mehr. Statt eines Verbots des Myfests
       forderte der Kläger bei der Gerichtsverhandlung am Donnerstag Auflagen für
       das Straßenfest. Doch auch diese wies die erste Kammer des
       Verwaltungsgerichts ab.
       
       Zwei Dinge hatte der Kläger gefordert. Erstens solle die Zahl der
       Teilnehmer stark beschränkt werden. Und zweitens müsse auf der Strecke vom
       Kottbusser Tor bis zu seiner Wohnung in der Oranienstraße ein Rettungsweg
       für Sanitäter freigehalten werden. Der Bezirk dürfe in diesem Bereich
       deshalb keine Sondergenehmigungen für Lebensmittelstände erteilen. In der
       Urteilsbegründung hieß es, der Anwohner hätte erst mal einen Antrag bei der
       Behörde stellen können und nicht direkt klagen müssen. Außerdem sei die
       Planung des Festes noch so wenig konkret, dass es schwer sei, jetzt schon
       Auflagen stattzugeben.
       
       Im vergangenen Herbst hatte ein Anwohner gegen das Myfest geklagt. Durch
       den Lärm, den Schmutz und die überfüllten Straßen während des Straßenfestes
       fühle er sich stark beeinträchtigt. Anfangs wollte er mit seiner Klage ein
       Verbot des Straßenfests in Kreuzberg erreichen. Zu Unrecht sei das Myfest
       über Jahre als politische Versammlung angemeldet worden, obwohl nicht mehr
       zu erkennen gewesen sei, dass es eine gemeinschaftliche politische
       Meinungsäußerung gegeben habe.
       
       Nach einer Einigung von den Veranstaltern mit Bezirk und Polizei sieht nun
       alles danach aus, als ob das Myfest auch in diesem Jahr wieder als
       Versammlung angemeldet werden kann. Damit wäre die Polizei für die
       Sicherheit zuständig. Die Veranstalter wollen auf mehreren Bühnen
       Redebeiträge zu dem Motto „Hold your Ground“ organisieren. Polizeijustiziar
       Oliver Tölle sagte, er gehe davon aus, dass das Myfest eine Versammlung
       sei.
       
       ## Streit um eine Versammlung
       
       Die Klageseite nannte das Vorgehen „Etikettenschwindel“. Es sei keine
       Änderung zu dem Vorgehen in den letzten Jahren. Die Polizei selbst habe die
       Praxis, das völlig überfüllte Fest als Versammlung zuzulassen,
       zwischenzeitlich als nicht verantwortbar eingestuft. „Der Staat organisiert
       mit dem Myfest eine politische Vesammlung und gibt auch noch Geld dafür
       aus“, sagte Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der den Kläger vor Gericht
       vertrat. „Sie können ja die Besucher des Myfestes mal fragen, ob sie zu
       einer Versammlung kommen“, schob er nach. „Nur weil die Anmelder jetzt
       jemanden pro forma eine halbe Stunde Reden halten lassen, ist das noch
       nicht politisch.“
       
       Doch um die Frage, ob das Myfest eine politische Versammlung oder eine
       kommerzielle Veranstaltung sei, ging es für die Urteilsfindung eher am
       Rande. Der Vorsitzende Richter Wilfried Peters unterstrich, dass es
       Mischveranstaltungen gäbe, zu denen beides gehöre, politische Kommunikation
       und Unterhaltungsprogramm. So habe das Verwaltungsgericht auch im Fall
       eines AnwohnerInnenfestes in der Kastanienallee geurteilt. „Das geht dann
       nach dem Grundsatz: Im Zweifel, wenn nicht eins den Vorrang hat, ist es als
       Versammlung zu sehen.“
       
       Für die Urteilsfindung sei diese Unterscheidung bedeutsam, weil
       Versammlungen besonders hohen Schutz genießen, sagte Peters. „Versuche, mit
       dem Individualrecht gegen das Versammlungsrecht vorzugehen, sind in der
       Vergangenheit regelmäßig erfolglos geblieben.“ Die Klage über die
       Lärmbelastung sei daher kein starkes Argument gegen das Fest. Anders
       bewertete der Vorsitzende Richter die Frage nach der Gefährdung des
       Klägers. Hier habe dieser das Recht, mehr über das Vorgehen und die Pläne
       von Bezirk und Veranstaltern zu erfahren. Nochin der Verhandlung forderte
       er den Bezirk auf, den Kläger rechtzeitig vor dem Myfest zu informieren, in
       welchem Bereich Genehmigungen für Stände erteilt würden. Der Klagevertreter
       kündigte an, gegebenenfalls Ende April rechtlich gegen das Myfest
       vorzugehen – wenn klar sei, wie die Veranstaltung im Einzelnen organisiert
       sei.
       
       17 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Schleiermacher
       
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