# taz.de -- Urteil zu Flüchtlingslager in Calais: „Dschungel“ darf geräumt werden
       
       > Die Behörden dürfen das Lager mit 3.500 Flüchtlingen räumen, so ein
       > Gericht in Lille. Hilfsorganisationen hatten versucht, das zu verhindern.
       
 (IMG) Bild: Mehrere tausend Menschen leben im „Dschungel“ in slumähnlichen Zuständen.
       
       Lille/Calais afp/dpa | Die französische Justiz hat die geplante Räumung
       eines Teils des Flüchtlingslagers in Calais gebilligt. Das
       Verwaltungsgericht der nordfranzösischen Stadt Lille erklärte ein
       entsprechendes Dekret am Donnerstag für rechtmäßig, wie aus dem Umfeld der
       zuständigen Präfektur verlautete.
       
       Damit können die Behörden wie geplant den südlichen Teil des als
       „Dschungel“ bekannten Lagers am Ärmelkanal räumen. In diesem Abschnitt
       leben nach Angaben der Behörden bis zu 1000 Flüchtlinge in selbstgebauten
       Hütten oder Zelten. Hilfsorganisationen sprechen dagegen von rund 3500
       Flüchtlingen.
       
       Die Präfektur des Départements Pas-de-Calais hatte den Flüchtlingen bis
       Dienstagabend Zeit gegeben, den südlichen Abschnitt zu räumen. Flüchtlinge
       und Hilfsorganisationen versuchten, die Räumung per einstweiliger Verfügung
       zu verhindern, und zogen vor das Verwaltungsgericht von Lille.
       
       Das Ultimatum der Behörden wurde damit bis zur Entscheidung des Gerichts
       unwirksam. Nun aber gab das Verwaltungsgericht der Präfektur recht.
       
       Hilfsorganisationen warnen, dass es nicht genug Unterkünfte gebe und die
       Migranten an andere Orte ausweichen könnten, wo die Lebensbedingungen noch
       schlechter sind. Belgien kontrolliert bereits an seiner Grenze zu
       Frankreich, um die Entstehung von Lagern bei sich zu verhindern.
       
       In Calais sammeln sich seit Jahren Menschen, die illegal nach
       Großbritannien gelangen wollen. Inzwischen sind Ärmelkanaltunnel und Hafen
       mit hohen Zäunen abgeriegelt.
       
       25 Feb 2016
       
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