# taz.de -- Justiz in Rostock: Richter darf nicht alles tragen
       
       > Vorsicht am Kleiderschrank: Der Bundesgerichtshof kassiert ein Urteil,
       > weil der Richter auf Facebook in einem Motto-Shirt posierte.
       
 (IMG) Bild: Zum Glück hat der Bundesadler keine Facebook-Seite.
       
       Karlsruhe taz | Wenn sich ein Strafrichter auf Facebook besonders
       straflustig präsentiert, kann er wegen möglicher Befangenheit abgelehnt
       werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.
       
       Am Landgericht Rostock wurde im Januar 2015 gegen zwei Männer wegen
       erpresserischen Menschenraubs verhandelt. Zufällig stieß ein Verteidiger
       auf die private Facebookseite des Vorsitzenden Richters. Jener posierte
       dort mit einem T-Shirt, auf dem stand: „Wir geben Ihrer Zukunft ein
       Zuhause: JVA“. Die Abkürzung bedeutet „Justizvollzugsanstalt“, die
       offizielle Bezeichnung für ein Gefängnis. Neben dem Foto enthielt die
       Facebookseite weitere flapsige Bemerkungen zum Thema Strafjustiz.
       
       Die Verteidiger stellten daraufhin beim Landgericht einen
       Befangenheitsantrag, der aber erfolglos blieb. Die Seite sei eine
       Privatangelegenheit und „offensichtlich humoristisch geprägt“. Die beiden
       Angeklagten wurden dann zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
       
       Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nun wieder auf. Der
       Befangenheitsantrag gegen den Rostocker Richter hätte nicht abgelehnt
       werden dürfen. Die Seite sei nicht rein privat, schließlich weise der
       Richter ausdrücklich darauf hin, dass er bei der 2. Großen Strafkammer des
       Landgerichts Rostock tätig sei.
       
       ## Spaß an hohen Strafen?
       
       Ein Angeklagter müsse angesichts des Facebookauftritts die Sorge haben,
       dass der Richter seine Fälle nicht neutral und unvoreingenommen bearbeite.
       Es entstehe vielmehr der Eindruck, der Richter „habe Spaß an der Verhängung
       hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig“.
       
       Ein Bezug zum konkreten Fall sei nicht erforderlich, um die Besorgnis der
       Befangenheit zu begründen. Der Entführungsfall muss nun am Landgericht
       Stralsund neu aufgerollt werden. (Az.: 3 StR 482/15)
       
       Der kritisierte Richter ist immer noch als Strafrichter tätig. Zwar könnte
       ihn das Präsidium des Landgerichts zeitweise einer Zivilkammer zuweisen, um
       weitere Befangenheitsanträge zu vermeiden. Bisher gab es allerdings noch
       keine derartigen Anträge, sagte eine Gerichtssprecherin der taz. Die
       monierten Facebookeinträge wurden inzwischen gelöscht und sind nicht mehr
       abrufbar.
       
       24 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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