# taz.de -- Was fehlt …: … die richterliche Zurückhaltung
       
       > Vorsicht am Kleiderschrank: Der Bundesgerichtshof kassiert ein Urteil,
       > weil der Richter auf Facebook in einem Motto-Shirt posierte.
       
 (IMG) Bild: Zum Glück hat der Bundesadler keine Facebook-Seite.
       
       Flotter Spruch an falscher Stelle. Auf Facebook präsentierte sich ein
       Richter mit einem T-Shirt mit der Aufschrift: „Wir geben ihrer Zukunft ein
       Zuhause: JVA“ und kommentierte das Bild: „Das ist mein ‚Wenn du raus
       kommst, bin ich in Rente‘-Blick“. Ein Facebook Besucher ergänzte dies mit:
       „… sprach der schwedische Gardinen-Verkäufer“. Dieser Kommentar wurde vom
       Richter geliked.
       
       So geht das nicht! – urteilte nun der Bundesgerichtshof. Dem Mann (immerhin
       Vorsitzender Richter der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Rostock)
       fehle es an der inneren Haltung der „gebotenen Neutralität“ eines Richters.
       Er beurteile das Strafverfahren nicht objektiv, „sondern habe Spaß an der
       Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig“, heißt
       es in dem Beschluss. Dessen Facebook-Auftritt sei „mit der gebotenen
       Haltung der Unvoreingenommenheit eines im Bereich des Strafrechts tätigen
       Richters nicht zu vereinbaren“.
       
       Inzwischen ist das Posting gelöscht, der Bundesgerichtshof kassierte ein
       Urteil des Richters, das nun neu verhandelt werden muss. Warum nur eines?
       Nun, dafür müsste man wohl Jura studiert haben. (taz/epd)
       
       23 Feb 2016
       
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 (DIR) Bundesgerichtshof
       
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