# taz.de -- Schweigsame Pflege: Heime sind gegen Transparenz
       
       > Um die Altenpflege zu verbessern, will die Gesundheitsbehörde Bewohner
       > und Beschäftigte befragen und das Ergebnis veröffentlichen. Heimbetreiber
       > sind dagegen.
       
 (IMG) Bild: Ob‘s was taugt? Schwer zu sagen, wenn die Daten nicht öffentlich sind.
       
       HAMBURG taz | Wer in Hamburg für sich selbst oder einen Angehörigen eine
       Pflegeeinrichtung sucht, soll in Zukunft auf einen öffentlichen Vergleich
       zurückgreifen können. Die Gesundheitsbehörde bereitet eine Verordnung vor,
       nach der die Alten- und Pflegeheime regelmäßig geprüft und die Ergebnisse
       dann zum Teil ins Internet gestellt werden sollen.
       
       Aber Vertreter der Heime wehren sich dagegen: Die staatliche Aufsicht
       mische sich auf inakzeptabler Weise in das Geschäft der Betreiber ein.
       Dabei seien die Kriterien, die über das Wohl und Wehe der einzelnen
       Einrichtungen entscheiden, oft nur subjektiv zu bewerten, kritisiert die
       Hamburgische Pflegegesellschaft.
       
       Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer für das Heimrecht
       zuständig. 2009 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft ein Wohn- und
       Betreuungsqualitätsgesetz, nach dem die Heime regelmäßig überprüft und die
       Prüfergebnisse auf vergleichbare und verständliche Weise veröffentlicht
       werden sollen. Bei der Verordnung, an der seither gearbeitet wird, geht es
       darum, auf welche Weise das geschehen soll.
       
       ## Ein Stück Verbraucherschutz
       
       „Ich verstehe nicht, warum sich die Einrichtungen dagegen wehren“, sagt die
       zuständige SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Sylvia Wowretzko. „Es ist ein Stück
       Verbraucherschutz und die Einrichtungen können damit werben.“
       
       Sinn der Regelungen ist es laut Gesetz, behinderten und alten Menschen, die
       sich oft schwer tun, ihre Rechte wahrzunehmen, in einem besonders sensiblen
       Bereich zu stärken – dem betreuten Wohnen. Sie sollen in die Lage versetzt
       werden, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben
       teilzunehmen.
       
       Doch der Prüfleitfaden, mit dem das sichergestellt werden soll, stößt bei
       der Hamburgischen Pflegegesellschaft, bei der der größte Teil der
       Einrichtungen organisiert ist, auf herbe Kritik. Ordnungsrechtliche
       Vorgaben wären aus Sicht der Verbandes in Ordnung, versichert dessen
       Geschäftsführer Martin Sielaff. „Das Problem ist, dass die Behörde
       versucht, ihren Qualitätsanspruch in die Einrichtungen hinein zu prüfen“,
       sagt er. Dabei seien die einzelnen Anforderungen oft unscharf formuliert
       und es würden Standards gefordert, die nicht finanziert werden.
       
       ## Auch Gutachter zweifeln
       
       Auch die Pflegewissenschaftler Martina Hasseler und Mathias Fünfstück, die
       das Prüfverfahren für den Senat untersuchten, kommen in einem 420-seitigen
       Gutachten zum Schluss, dass die Behörde zwar Kriterien entwickelt habe,
       „aber nicht immer deutlich ist, wie das Kriterium zu erfüllen ist“.
       
       Zur Beurteilung sollen die Betreuten, deren Angehörigen und die
       Beschäftigten befragt werden. Dabei geht es zum Teil um klar zu
       beantwortende Fragen wie, ob die Betreuten zwischen verschiedenen Speisen
       wählen können oder ob es ihnen ermöglicht wird, Wahlen oder Familienfeiern
       zu besuchen.
       
       Aber Fragen danach, ob der Kontakt der Betreuungskräften mit den
       Angehörigen „respektvoll und wertschätzend ist“ sind schwerlich objektiv zu
       beantworten. Ob es einer Einrichtung gelingt, Angehörige in die Betreuung
       einzubeziehen, hängt auch davon ab, ob das die Angehörigen wollen. Und ob
       sich Pflegekräfte nach der Arbeit ausgelaugt fühlen, sagt weniger über ein
       Heim als das Zahlenverhältnis zwischen Bewohnern und Betreuern.
       
       25 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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