# taz.de -- Verhandlung zu Safe-Harbor-Abkommen: Lieber schnell als sicher
       
       > Die EU-Kommission beugt sich den Wünschen der Wirtschaft: Statt eigene
       > Gesetze zu erlassen, vertraut sie auf die NSA. Ein Kläger hat sich
       > angekündigt.
       
 (IMG) Bild: Was passiert auf der anderen Seite des Atlantik?
       
       BERLIN taz | Nachdem die EU-Kommission in der vergangenen Woche erste
       Eckpunkte des neuen Safe-Harbor-Abkommens vorgestellt hat, sickern langsam
       neue Details durch. Nun berichtet der österreichische Rundfunk ORF unter
       Berufung auf interne Papiere aus Verhandlungskreisen, dass die
       EU-Unterhändler wohl Geschwindigkeit vor Substanz stellen wollen. Und im
       Interesse der Wirtschaft auf einen schnellen Abschluss setzen, statt in
       längeren Verhandlungen bessere Bedingungen zu erzielen.
       
       Dass die EU-Kommission überhaupt mit den USA verhandelt, geht auf ein
       Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober zurück. Der kippte
       das Abkommen zwischen der EU und den USA, das es hiesigen Unternehmen
       erlaubte, persönliche Nutzerdaten über den Atlantik zu transferieren. Die
       Begründung des Gerichts: Die Daten seien in den USA nicht ausreichend vor
       dem Zugriff durch staatliche Stellen geschützt. Weil Unternehmen dennoch
       gerne ohne größeren Aufwand ihre Datenverarbeitung an US-Dienstleister
       auslagern möchten, ist ein Nachfolgeabkommen geplant.
       
       Mit neuer Verpackung: statt Safe Harbor soll es EU-US-Privacy-Shield
       heißen. Eine schriftliche Vereinbarung gibt es noch nicht und die
       EU-Kommission hält sich mit Details zurück, doch einiges ist schon
       absehbar. Zum Beispiel die Antwort auf die Frage, wie eigentlich garantiert
       werden soll, dass US-Behörden nicht auf die Daten von europäischen
       NutzerInnen zugreifen.
       
       Der EuGH stellte dafür klare Anforderungen: Entweder müssen die USA
       Zugriffe per Gesetz unterbinden. Oder es muss eine internationale
       Vereinbarung geben. Beides stellt zwar immer noch nicht sicher, dass
       Geheimdienste sich auch daran halten. Aber zumindest würde es NutzerInnen
       Wege eröffnen, gegen Verstöße einigermaßen wirksam vorgehen zu können.
       
       Doch beides ist nicht absehbar. Stattdessen kündigte Justizkommissarin Věra
       Jourová bei der Vorstellung der Pläne an, dass man auf schriftliche Zusagen
       des Nationalen US-Geheimdienstdirektors setze. Der gab 2013 bei einer
       Anhörung zu Protokoll, die NSA würde die Kommunikation von US-Bürgern nicht
       überwachen. Wenige Monate später zeigten die von Edward Snowden
       veröffentlichten Dokumente, dass es eine entsprechende Überwachung sehr
       wohl gab.
       
       ## Hält der (Daten)Schutzschild?
       
       Datenschützer befürchten, das geplante Abkommen werde sogar negative
       Auswirkungen haben. „Das ‚Schutzschild für Privatsphäre‘ soll die Tatsache
       verdecken, dass es keine Lösung für die grundrechtswidrige
       Massenüberwachung gibt“, kritisiert Friedemann Ebelt vom Verein
       Digitalcourage. „Wie schon bei Safe Harbor ist auch beim
       EU-US-Privatsphäre-Schild der Bereich der nationalen Sicherheit von den
       Regelungen ausgenommen“, sagt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins
       Digitale Gesellschaft. Jurová spricht dann auch nicht davon, dass
       Geheimdienste grundsätzlich keinen Zugriff auf die persönlichen Daten
       europäischer VerbraucherInnen bekommen sollen, sondern nur von
       „Begrenzungen“. Wo die liegen sollen, verrät die Kommission nicht.
       
       Unternehmen, die noch immer auf Grundlage von Safe Harbor Daten in die USA
       übermitteln, müssen sich jedenfalls darauf einstellen, dass die
       Datenschutzaufsicht einschreitet. Die Überprüfung werde nicht ausgesetzt,
       nur weil die EU-Kommission ein Abkommen in Aussicht gestellt hat, sagte ein
       Sprecher des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar.
       
       Die Aufsichtsbehörden gehen dabei auch Beschwerden von NutzerInnen und
       MitarbeiterInnen nach. Unabhängig davon wird das – noch nicht einmal
       vorhandene – neue Abkommen angezählt. Der österreichische Jurist Max
       Schrems, der durch seine Beschwerde bereits Safe Harbor vor dem EuGH zum
       Kippen brachte, kann sich vorstellen, auch gegen das Nachfolgeabkommen
       vorzugehen.
       
       9 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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