# taz.de -- Sächsischer VS-Chef über Pegida: „Gehen so weit wie das Gesetz“
       
       > Warum beobachtet der sächsische Verfassungsschutz Pegida und Legida
       > nicht? VS-Chef Gordian Meyer-Plath über Prüfverfahren, Rechte und Linke.
       
 (IMG) Bild: Vorerst kein Fall für den sächsischen Verfassungsschutz: Pegida-Demonstranten in Dresden
       
       taz: Herr Meyer-Plath, Ihr Landesamt will Pegida und deren Ableger derzeit
       nicht beobachten. Ist die Bewegung nicht extrem genug? 
       
       Gordian Meyer-Plath: Der Einstufung als Beobachtungsobjekt geht ein
       intensives Prüfverfahren voraus, in dem nach den Vorgaben des sächsischen
       Verfassungsschutzgesetzes und der Rechtsprechung Be- und Entlastendes
       gegenüber gestellt werden. Derzeit sind Pegida Dresden und Legida (Leipzig)
       keine Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes in Sachsen.
       
       Es geht offenbar um Auslegungsfragen der Aufgabenbeschreibung im
       Verfassungsschutzgesetz. Befürchten Sie, dass Sie durch Verwaltungsgerichte
       zurückgepfiffen werden könnten? 
       
       Die Einstufung als Beobachtungsobjekt kann mit Grundrechtseingriffen
       verbunden sein. Demzufolge prüft das LfV Sachsen fortlaufend seine
       Zuständigkeit auf gesetzlicher Grundlage. Grundsätzlich ist vorschnelles
       Verhalten immer anfällig für eine Überprüfung durch die
       Verwaltungsgerichtsbarkeit.
       
       Pegida ist nur der öffentlichste Teil einer Neuen Rechten. Ihre Kollegen in
       Hessen beobachten jetzt die „Identitären“. Und Sie? 
       
       Die „Identitäre Bewegung“ ist derzeit kein Beobachtungsobjekt des
       sächsischen Verfassungsschutzes. Der sächsische Verfassungsschutz geht
       immer so weit, wie das Gesetz es vorsieht.
       
       Die linke Landtagsopposition meint, das Landesamt wisse nicht, wie die
       linke und die rechte Szene tickten. Deshalb sei die Polizei von
       Ausschreitungen beider Seiten in Heidenau oder in Leipzig überrascht
       worden. 
       
       Im Verfassungsschutz-Bericht 2014 haben wir darauf hingewiesen, dass
       durchaus im Zusammenhang mit der Flüchtlings- und Asylproblematik mit
       gewalthaften Ausschreitungen gerechnet werden muss. Von der Mobilisierung
       zum Teil rechtsextremistischer Hooligans am 11. Januar war die Polizei
       informiert. Dass aufgrund der Dynamik des Geschehens nicht im Einzelfall
       gesagt werden kann, wo genau gewalthaftes Verhalten sich darstellen wird,
       ist sicherlich unschwer nachvollziehbar.
       
       Der trotz Ihrer warnenden Faxe erfolgte Überfall auf Leipzig-Connewitz
       lässt auf eine mangelhafte Zusammenarbeit mit der Polizei schließen. 
       
       Dass es zu Ausschreitungen gekommen ist, hat nichts mit einer
       unzulänglichen Kooperation zu tun. Vielmehr haben Verfassungsschutz und
       Polizei auch in diesem Fall im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
       vertrauensvoll zusammengearbeitet.
       
       Die Linken-Abgeordnete Köditz bezeichnet Ihren Verfassungsschutz als
       „rechts blind, links doof“. Messen Sie mit zweierlei Maß, wenn Sie das
       Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ in die Nähe gewalttätiger Extremisten
       rücken? 
       
       Auch hier bleibt festzuhalten: Als rechtsstaatlich handelnde Behörde
       beobachtet das LfV Sachsen links- wie rechtsextremistisch motivierte
       Bestrebungen gegen Schutzgüter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
       auf gesetzlicher Grundlage. Wenn Links- oder Rechtsextremisten
       nicht-extremistische Veranstaltungsformate nutzen, weisen wir gemäß unserer
       Informationsverpflichtung die Öffentlichkeit darauf hin.
       
       Die Thüringer CDU will V-Leute in Flüchtlingsunterkünften einsetzen.
       Vernünftig? 
       
       Der Einsatz von V-Personen ist ein rechtsstaatlich zulässiges Mittel der
       verdeckten Informationsbeschaffung. Über seine Nutzung in der
       Öffentlichkeit zu spekulieren, verstieße gegen professionelle Standards der
       dienstlichen Aufgabenwahrnehmung.
       
       29 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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