# taz.de -- Dschihadist aus Recklinghausen: 20 Namen für den Paris-Attentäter
       
       > Der Mann, der am 7. Januar eine Polizeistation überfiel, kam aus
       > Deutschland – und war mehreren europäischen Behörden bekannt.
       
 (IMG) Bild: Auf der Pressekonferenz wurden die verschiedenen Identitäten des Mannes auch visualisiert.
       
       Berlin taz | Es glich einem Puzzlespiel. Doch nun scheint das
       nordrhein-westfälische Landeskriminalamt (LKA) die wahre Identität jenes
       Mannes gelüftet zu haben, der am Jahrestag des Anschlags auf das
       Satiremagazin Charlie Hebdo mit einem Schlachterbeil, einer
       Sprengstoffwestenattrappe und dem Ruf „Allah ist groß“ auf eine Pariser
       Polizeistation zugelaufen und daraufhin erschossen worden war.
       
       Nach Angaben des Landeskriminalamts handelt es sich um den 24-jährigen
       Tunesier Tarek Belgacem. Er sei ein Einzeltäter gewesen. „Wir schließen mit
       heutigem Stand aus, dass es ein islamistisches Netzwerk gegeben hat“, sagte
       LKA-Chef Uwe Jacob am Freitag in Düsseldorf.
       
       Die Identifizierung sei mit einem Fingerabdruck des Getöteten gelungen,
       berichtete Jacob. Eine abschließende DNA-Analyse durch die französischen
       Behörden steht noch aus. Unter dem Namen Walid Salihi hatte Belgacem
       zuletzt in einer Flüchtlingsunterkunft in Recklinghausen gelebt.
       
       Erstmalig nach Europa gekommen war der Maghrebiner 2011. Doch Rumänien
       schob ihn noch im selben Jahr zurück nach Tunesien ab. Danach versuchte er
       es in sieben weiteren Ländern: In Frankreich, Luxemburg, der Schweiz,
       Italien, Schweden, Österreich und der Bundesrepublik stellte er
       Asylanträge. Dabei benutzte er mehr als 20 unterschiedliche Identitäten.
       Unter anderem gab er sich als Syrer, Marokkaner und Georgier aus.
       
       Belgacem wurde immer wieder straffällig. Das Spektrum reicht von diversen
       Diebstählen, sexueller Belästigung, Verstößen gegen das Waffen- und das
       Betäubungsmittelgesetz bis zur Körperverletzung. Ermittelt wurde gegen ihn
       auch, weil die Polizei im Februar 2015 bei einer Durchsuchung seiner
       Asylunterkunft auf eine an die Wand gemalte Fahne des IS gestoßen war. Bis
       dahin hatte es keine Hinweise auf eine dschihadistische Radikalisierung
       gegeben. Für die Behörden galt er deshalb als „Täter der
       Allgemeinkriminalität“.
       
       22 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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