# taz.de -- Zum Start der Grünen Woche: Kritik der reinen Lehre
       
       > 500 Jahre lang stand das Reinheitsgebot für den guten Ruf von deutschem
       > Bier. Nun hat es ausgedient, sagen viele. Denn die Absätze gehen zurück.
       
 (IMG) Bild: Das Glas ist definitiv halbleer. Zeit, es mit neuen Inhalten zu füllen.
       
       Berlin taz | Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendwo in der Republik
       ein Fass angestochen wird in diesem Jahr. Vor allem in Bayern, wo die Regel
       am 23. April aus der Taufe gehoben wurde, wird so sein 500. Jubiläum
       begangen.
       
       Auch auf der Grünen Woche, die an diesem Freitag beginnt. Die Rede ist vom
       Reinheitsgebot. Das älteste Lebensmittelgesetz der Welt, wie Befürworter
       sagen. Die erfolgreichste Marketingstrategie der letzten 200 Jahre, wie
       viele Kritiker zugeben. Weil es untrennbar mit dem Ruf deutschen Bieres auf
       der ganzen Welt verbunden ist.
       
       Als ob die zehn Gebote Mose umgeschrieben werden sollen – für das, was sich
       im deutschen Brauwesen gerade tut, ist der Vergleich nicht unangebracht.
       Denn es gibt immer mehr Stimmen, die sich für eine Änderung aussprechen,
       inzwischen auch welche mit Gewicht.
       
       „Wir wollen ja nicht so sein wie die katholische Kirche“, sagt inzwischen
       etwa Walter König vom bayrischen Brauerbund. Gerade sein Verband, der die
       meisten Bierhersteller in Deutschland vertritt, hat das Reinheitsgebot in
       den letzten Jahren verteidigt, als ob die Heilige Dreifaltigkeit zur
       Diskussion stünde.
       
       Der 23. April anno 1516 war ein Mittwoch. In Bayern beging man den
       Georgitag, das Fest zu Ehren des Heiligen Georg. Für die Fürsten Wilhelm
       IV. und Ludwig X. das passende Datum, um in Ingolstadt eine neue
       Landesverordnung für ihr eben wiedervereinigtes Herzogtum zu verkünden.
       Nur, was sie über Bier sagten, ist heute noch bekannt: „Ganz besonders
       wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf
       dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser
       verwendet und gebraucht werden sollen“, so ihr Erlass.
       
       ## Wasser, Hopfen, Malz, Hefe
       
       Auf diesem Schriftstück fußt seit mehr als hundert Jahren, was im deutschen
       Lebensmittelrecht über Bier geschrieben steht und heute als Reinheitsgebot
       bekannt ist: Wasser, Hopfen, Malz und natürlich Hefe, die im Mittelalter
       nicht bekannt war – mehr darf nicht rein.
       
       Daran regte sich in jüngster Zeit viel Kritik. „Die Regelung steht nicht
       mehr für Qualität“, sagt der Biersommelier Oliver Wesseloh aus Hamburg. „Es
       ist inzwischen absolut industriekonform“, sagt Christoph Flessa, der für
       die taz das Panter-Bier braut. „Es ist Zeit, dass wir sie modernisieren“,
       sagt Götz Steinl, Vertriebsleiter von Camba Bavaria, einer der
       innovativsten Brauereien Bayerns in Truchtlaching im Chiemgau, die im
       vorigen Jahr mit den Behörden in Konflikt kam.
       
       Die Brauwirtschaft hat ein Problem: Seit Jahren sinkt der Absatz.
       Deutschland verliert den Bierdurst. Wurden hierzulande in den 1980er-Jahren
       noch pro Kopf 146 Liter Bier getrunken, waren es zuletzt noch 107 Liter.
       Zwei bis drei Prozent Minus im Jahr heißt der langjährige Trend, dass der
       Markt nach den neuesten Zahlen, die der taz vorliegen, im vorigen Jahr
       stagniert hat, sieht die Branche schon als gute Nachricht.
       
       In den vergangenen Jahren hat sich der Markt einen beispiellosen Preiskampf
       geliefert, aber die Billigmache blieb ohne Erfolg. Nun beobachten die
       Großen der Branche, wie der Gerstensaft als Craft Beer seine
       Wiederauferstehung feiert, mit Bieren, die auf Geschmack setzen, aus
       kleinen Brauereien stammen und es bis auf die Karten der Sterne-Gastronomie
       schaffen. Ist das Reinheitsgebot mitverantwortlich für die Misere?
       
       ## Eine lukrative Geldquelle
       
       Um Reinheit ging es beim Reinheitsgebot noch nie, sagt Biersommelier
       Wesseloh. „Es ist lediglich ein Marketingbegriff.“ Schon 1516 war das so.
       Hinter dem herzoglichen Edikt steckten genauso gesundheitliche Interessen
       wie Wirtschaftsmotive. Hopfen legte es als Zutat fest, weil die Brauer
       seinerzeit gern berauschende Zutaten wie Tollkirschen, Schlafmohn oder
       Wermut in ihr Bier rührten. Ein frühes Drogengesetz also. Die Beschränkung
       auf Gerste geschah, weil Weizen zu wichtig zum Brotbacken war.
       
       Schöner Nebeneffekt: Die Wittelsbacher sicherten sich so das Monopol auf
       Weißbier, es durfte die nächsten Jahrhunderte nur mit königlicher Lizenz
       hergestellt werden, eine lukrative Geldquelle. In Stein gemeißelt war der
       herzogliche Erlass auch nicht. Schon 1551 wurden in Bayern Lorbeer und
       Koriander als Zutaten zugelassen, später kamen Salz, Kümmel und Wacholder
       dazu. Erst im 19. Jahrhundert wurde der Erlass wiederentdeckt, erst in
       Bayern, dann in ganz Deutschland. Man begriff sofort, wie gut sich die
       Regel als Werbeträger eignete.
       
       1906, als die Bierbereitung für ganz Deutschland und unter Beachtung der
       inzwischen auch wirklich „Reinheitsgebot“ genannten bayrischen Vorschriften
       geregelt wurde, hatte sich die Brauwirtschaft gerade gegen die Konkurrenz
       aus England zu wehren, die massiv auf den Markt drängte. Den Bayern war es
       so ernst mit der Traditionspflege, dass sie nach dem Ersten Weltkrieg sogar
       den Beitritt zur Weimarer Republik vom Erhalt des Reinheitsgebots abhängig
       machten.
       
       Welche Rohstoffe ins Bier dürfen, ist heute ausgerechnet in einer
       Vorschrift geregelt, die sich „Vorläufiges Biergesetz“ nennt. Sie existiert
       seit 1993, um den Harmonisierungsbestrebungen im europäischen Binnenmarkt
       entgegenzukommen. Seitdem darf nach Deutschland importiert werden, was in
       seinem Heimatland als Bier gilt. Wer in Deutschland braut, darf bei
       untergärigen Bieren – also etwa Lager oder Helles – ausschließlich
       Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwenden. Bei obergärigen Bieren
       hingegen, hier wird nur eine andere Hefe eingesetzt, sind die Regelungen
       anders. Bei Alt, Kölsch oder Weizenbier sind auch Malze aus anderen
       Getreiden, Zucker und Farbstoffe erlaubt. „Das alles entbehrt jeder
       logischen Grundlage“, sagt Oliver Wesseloh.
       
       ## Milchzucker und Röstgerste im Sud
       
       Im vorigen Jahr war es wieder mal soweit. Ein deutsches Bier wurde wegen
       des Reinheitsgebot aus dem Verkehr gezogen. Ein Milk Stout der
       Camba-Bavaria-Brauerei, die sich wegen ihrer Innovationen im
       Craft-Beer-Bereich weltweit einen Namen gemacht hat. Nicht einmal mehr
       exportieren durften die Chiemgauer ihr Bräu, sie hatten Milchzucker und
       Röstgerste in den Sud gemischt, wie es das Rezept für dieses irische
       Schwarzbier traditionell vorsieht.
       
       Der Aufschrei in der jungen, kreativen Brau-Szene war gewaltig. Sie
       fürchtet, den sich ändernden Biergeschmack bald nicht mehr bedienen zu
       dürfen, während diverse Hilfs- und Zusatzstoffe im Industriebereich seit
       Jahren zulässig sind. Sie beklagen, dass das Biergesetz für die Bedürfnisse
       der Großbrauereien immer wieder angepasst wurde, zuletzt damit
       Bier-Mix-Getränke auf den Markt gebracht werden konnten. Und sie schlagen
       vor, das Reinheits- durch ein „Natürlichkeitsgebot“ zu ersetzen.
       
       Die Debatte hat begonnen. „Es herrscht breiter Konsens, dass wir nicht zum
       EU-Recht kommen wollen“, sagt Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des
       Deutschen Brauerbundes und meint damit die langen Listen an Zusatzstoffen,
       die das europäische Recht erlaubt. Nun haben auch die Kollegen in Bayern
       Bereitschaft signalisiert, an einer Neuordnung mitzuarbeiten. „Es gibt zu
       viele Rechtsunsicherheitslücken“, wie Walter König sagt. Er meint die
       regional unterschiedlichen Genehmigungspolitiken. Denn über das, was als
       Bier durchgeht, entscheiden Landesbehörden.
       
       Wie wird es also weitergehen? „Wir als Interessenvertreter können kein
       neues Gesetz machen“, sagt König. „Aber auch die Bundesregierung weiß, dass
       das 500-jährige Jubiläum auch eine Chance ist, was zu tun.“
       
       15 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jörn Kabisch
       
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