# taz.de -- Hysterischer Diskurs in Hamburg: Stuss nach Kuss
       
       > Ein Mann küsst ein Mädchen gegen dessen Willen: Weil es ein Flüchtling
       > war, regt sich jetzt die halbe Stadt darüber auf
       
 (IMG) Bild: Spätestens seit Silvester unter Generalverdacht: Männliche Flüchtlinge
       
       Hamburg taz | Ein Ereignis sorgt seit Sonntagnachmittag für große Empörung
       in Teilen der Hamburger Presse und Politik: Ein 23-Jähriger hat eine
       Zehnjährige gegen ihren Willen auf den Mund geküsst.
       
       Der Vorfall geschah bereits am 7. Januar in Ohlstedt, wo der Täter vor der
       Schule des Mädchens mit ihr ins Gespräch kam. Sie tauschten Telefonnummern
       und der Mann fragte, wann er sie wiedersehen könne. Das Mädchen sagte ihm,
       wann sie am Freitag Schulschluss habe und wandte sich zum Gehen. Laut
       Polizeibericht hat der 23-Jährige sie daraufhin an der Hüfte festgehalten
       und ihr einen Kuss auf den Mund gegeben. Sie berichtete den Vorfall ihrer
       Mutter, die Anzeige erstattete. Mittlerweile hat der 23-Jährige die Tat
       gestanden.
       
       „Flüchtling missbraucht Mädchen“, titelten mehrere Medien. Ein vermeintlich
       wichtiges Detail, das in allen Berichten erwähnt wurde: Der Täter kommt aus
       Somalia. Was für das Mädchen keine Bedeutung haben dürfte.
       
       Anders für Andreas Dressel, den Vorsitzenden der SPD-Bürgerschaftsfraktion.
       Er forderte indirekt die Abschiebung des Geflüchteten. „Wer so etwas tut,
       hat aus meiner Sicht sein Gastrecht in Deutschland verwirkt“, sagte er. Und
       weiter: „Ich bin entsetzt und fassungslos. Unsere Gedanken sind bei dem
       Mädchen und seiner Familie.“
       
       Auf taz-Nachfragen erklärte der SPD-Fraktionschef, es liege auch im
       Interesse aller anderen Flüchtlinge in Deutschland, diejenigen
       abzuschieben, die solche Taten begingen, um die anderen vor einem
       Generalverdacht zu schützen. „Insofern hoffe ich, dass man sich in der
       großen Koalition schnell darauf verständigt, die Anforderungen an
       Abschiebungen bei Straftaten gerade mit sexuellem Bezug abzusenken.“
       
       Die Hamburger Morgenpost und das Hamburger Abendblatt berichteten über den
       Vorfall hinaus von einer Reihe weiterer Geschehnisse, die gemeinsam haben,
       dass die mutmaßlichen Täter sexualisierte Gewalt ausübten und
       Migrationshintergrund haben. Wobei letzteres nicht immer sicher ist: Eine
       Frau berichtet von Tätern, „die sie für Nordafrikaner hielt“, bei einem
       anderen mutmaßlichen Täter könne laut Abendblatt und Mopo
       „Migrationshintergrund nicht ausgeschlossen“ werden.
       
       Medien- und KommunikationswissenschaftlerInnen beurteilen diese Art der
       Berichterstattung als problematisch. Edda Eik vom Deutschen Presserat
       verweist auf Ziffer zwölf des Pressekodex, laut dem die Zugehörigkeit zu
       einer Ethnie, Religion oder anderen Minderheit nur erwähnt werden wird,
       wenn „für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer
       Sachbezug besteht“. Beispiele dafür wären etwa Schmuggel von einem Land in
       ein anderes oder Taten von kriminellen Organisationen einer bestimmten
       Nationalität. Nicht jedoch Entführungen oder Diebstähle.
       
       Irene Neverla vom Hans-Bredow-Institut für Meidenforschung nannte die
       reflexhafte Verkettung der aufgelisteten Fälle mit den Übergriffen der
       Silvesternacht als „Kollateralschäden einer stigmatisierenden
       Berichterstattung“.
       
       11 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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