# taz.de -- Gerichtsprozesse gegen SS-Wachleute: Vier Greise auf der Anklagebank
       
       > SS-Wachleute waren die Rädchen im System, die das Morden in den
       > Vernichtungslagern möglich machten: Jetzt sind vier von ihnen angeklagt.
       
 (IMG) Bild: Die Auschwitz-Überlebende Erzsebet Broth hält ein Foto von ihrer Familie in den Händen.
       
       Da ist Reinhold H. Der Mann ist 93 Jahre alt und lebt in Lage in
       Nordrhein-Westfalen.
       
       Dann gibt es Hubert Z. Der 95-Jährige bewohnt ein Einfamilienhaus in einem
       kleinen Dorf im Norden des Landes Brandenburg. Bis zu seiner Verrentung
       arbeitete er in einer landwirtschaftlichen Produktionsgemeinschaft in der
       DDR. Er hat vier Söhne.
       
       In Neumünster, Schleswig-Holstein, wohnt eine 91-jährige Frau namens Helma
       M. Und in der Nähe des hessischen Hanau geht es um den 92-jährigen Ernst
       T., der lange als Maurer und Landwirt tätig gewesen ist.
       
       Alle vier haben jahrzehntelang ein unauffälliges Leben in Deutschland
       geführt. Aber allen vier ist gemeinsam, dass ihnen in diesem Jahr ein
       Prozess bevorsteht. Sie sind verdächtig, vor mehr als 70 Jahren im
       Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz am Mord von Juden beteiligt
       gewesen zu sein. Die Anklagen lauten auf Beihilfe zum Mord.
       
       Voraussagen, mit dem in Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilten Oskar
       Gröning habe im vergangenen Jahr der letzte Prozess gegen alte Nazis
       stattgefunden, haben sich als voreilig entpuppt. Zwar werden die letzten
       mutmaßlichen Täter an Lebensjahren immer älter – doch die Ermittler finden
       neue Namen.
       
       ## Angestellte der Mordfabrik
       
       Auschwitz, diese furchtbarste Mordfabrik in der Geschichte der Menschheit
       mit ihren etwa 1,1 Millionen Ermordeten, will einfach nicht in den
       Geschichtsbüchern verschwinden. Die Täter haben Namen, und noch leben
       einige wenige von ihnen. Sie mussten Greise werden, bevor die Justiz
       endlich so weit war, zu ermitteln. Jetzt aber macht sie das penibel.
       
       Die Verfahren gründen auf eine Liste von 30 Personen, die die Zentrale
       Stelle zur Ermittlung von nationalsozialistischen Verbrechen in Ludwigsburg
       2014 erstellt hat. Durch Datenabgleiche war es der Behörde gelungen, die
       Namen von SS-Wachmännern und -frauen in Auschwitz zu recherchieren, die bis
       dahin unbehelligt geblieben waren. Nach Abschluss dieser Vorermittlungen
       gingen die Informationen an die zuständigen Staatsanwaltschaften in ganz
       Deutschland.
       
       Einige der 30 Verdächtigen waren kurz zuvor verstorben. Andere galten als
       verhandlungsunfähig. Und dann gab es noch jene, die als unschuldig gelten,
       so wie die zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen, die nur kurzfristig in
       Auschwitz gewesen waren, um dort neue Kleidungsstücke zu empfangen.
       
       Übrig geblieben sind jene vier Personen, gegen die Anklage erhoben worden
       ist. Keine von ihnen sitzt in Untersuchungshaft. Es besteht keine
       Fluchtgefahr.
       
       ## Keine Ahnung vom Morden
       
       Reinhold H. wird sich ab Mitte Februar vor dem Landgericht Detmold
       verantworten müssen. Er war laut Anklage als SS-Unterscharführer vom Januar
       1943 bis Juni 1944 als Wachmann in Auschwitz eingesetzt. Er ist der
       Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen angeklagt. H. hat seine
       Anwesenheit in Auschwitz eingeräumt, will aber von den Morden nichts
       mitbekommen haben. Eine Hausdurchsuchung bei ihm blieb laut
       Oberstaatsanwalt Andreas Brendel ergebnislos.
       
       H.s Verteidigung machte zunächst geltend, dass er verhandlungsunfähig sei.
       Ein fachärztliches Gutachten kam aber im Auftrag des Gerichts zu der
       Feststellung, dass eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit vorliege und
       H. zwei Stunden täglich einem Prozess folgen könne. Das Gericht hat das
       Hauptverfahren eröffnet, der Prozess soll Mitte Februar beginnen. Den
       genauen Termin will das Landgericht Detmold in den nächsten Tagen bekannt
       geben.
       
       Für den Prozess sind die Räumlichkeiten des Landgerichts zu klein.
       Verhandelt wird angesichts des großen öffentlichen Interesses in der
       Industrie- und Handelskammer der Kleinstadt. 19 Nebenkläger –
       Auschwitz-Überlebende oder deren Nachkommen – sind bereits zugelassen,
       weitere 13 haben sich bisher gemeldet. Zwei Verteidiger werden H.
       vertreten, Dutzende Pressevertreter aus dem In- und Ausland werden
       erwartet.
       
       Der Brandenburger Hubert Z., seit 1942 SS-Rottenführer, zum 1. Juli 1944
       zum Unterscharführer befördert, soll in der Sanitätsstaffel der SS in
       Auschwitz gearbeitet haben. Er war vom 15. August bis zum 14. September
       1944 in dem Lager und ist der Beihilfe zum Mord an mindestens 3.681
       Menschen angeklagt – die Zahl ergibt sich, wie auch bei den anderen
       Verdächtigen, aus den Menschen, die während dieses Zeitraums mit den
       Deportationszügen in Auschwitz eintrafen und ermordet wurden. Die Anklage
       wirft Z. vor, durch seine Tätigkeit dazu beigetragen zu haben, dass die SS
       handlungsfähig war und die Massenvernichtungen durchführen konnte.
       
       ## Direkt an der Rampe
       
       Schon kurz nach dem Krieg ist Z. in Polen zu einer vierjährigen Haftstrafe
       verurteilt worden. Das dürfte in dem Verfahren eine wichtige Rolle spielen.
       
       In ersten Vernehmungen in Deutschland soll Z. behauptet haben, niemals in
       Auschwitz gewesen zu sein. Später gab er seine Anwesenheit zwar zu, will
       aber nichts von Deportationen, Morden und Gaskammern gewusst haben.
       
       Z. wurde zunächst Verhandlungsunfähigkeit wegen seniler Demenz attestiert.
       Doch das Oberlandesgericht Rostock hob diesen Beschluss Ende November 2015
       auf und eröffnete das Hauptverfahren. Z. sei eingeschränkt
       verhandlungsfähig und das Gericht könne durch Pausen in der Verhandlung und
       wiederholte Fragen seinen gesundheitlichen Zustand berücksichtigen. Der
       Prozess soll im Frühjahr vor dem Landgericht Neubrandenburg starten,
       mindestens drei Auschwitz-Überlebende wollen als Nebenkläger auftreten.
       Derzeit wird nach Angaben eines Gerichtssprechers die Reisefähigkeit des
       Angeklagten überprüft. Sein Heimatdorf liegt rund 50 Kilometer von
       Neubrandenburg entfernt.
       
       Wahrscheinlich muss sich 2016 auch der 92-jährige Ernst T. vor dem
       Landgericht Hanau verantworten. Dem Ungarndeutschen und gelerntem Maurer
       wirft die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor, von November 1942 bis
       zum Juni 1943 als Freiwilliger des SS-Totenkopfsturmbannes in Auschwitz
       Wache gestanden zu haben – möglicherweise auch direkt an der Rampe, wo die
       Deportationszüge ankamen und SS-Ärzte die Selektion zwischen denjenigen,
       die sofort durch Zyklon B ermordet wurden, und denen, die zunächst als
       Arbeitssklaven schuften mussten, vornahmen.
       
       Auch der frühere SS-Schütze und SS-Sturmmann ist der Beihilfe zum Mord
       angeklagt – aus juristischen Gründen „nur“ in mindestens 1.075 Fällen. Die
       zuständige Kammer hat seine Verhandlungsfähigkeit festgestellt, eine
       Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wird in den nächsten
       Wochen erwartet, sagte eine Gerichtssprecherin. Schon jetzt haben sich drei
       Nebenkläger beim Gericht gemeldet.
       
       ## Jugendstrafrecht für Greis
       
       Zur Tatzeit war der Angeklagte 19 bzw. 20 Jahre alt. Deshalb wird das
       Verfahren gegen den Greis paradoxerweise voraussichtlich unter
       Jugendstrafrecht stattfinden, bei dem der Erziehungscharakter der Strafe im
       Mittelpunkt steht.
       
       Noch keine Entscheidung hat die Jugendkammer des Landgerichts Kiel über die
       Zulassung der Anklage gegen die 91 Jahre alte Helma M. getroffen, die vom
       April bis Juli 1944 als Funkerin der Kommandantur von Auschwitz gearbeitet
       hat. Ihr wird deshalb Beihilfe zum Mord in mehr als 260.000 Fällen zur Last
       gelegt. Kommt es zum Prozess, wollen in Kiel mindestens 12 Nebenkläger
       auftreten. Derzeit lässt das Gericht die Verhandlungsfähigkeit der Frau
       überprüfen. „Ich hatte niemals Gelegenheit, das mindeste Verbrechen zu
       begehen, denn ich habe nur am Funkgerät gesessen“, wird die Angeklagte
       zitiert.
       
       Doch darum geht es nicht. Der Nachweis eines individuellen Mordes ist nach
       neuerer Rechtsprechung für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord nicht
       mehr notwendig. Vielmehr reicht die Anwesenheit und Unterstützung der
       Mordaktionen in einem Vernichtungslager für eine Verurteilung aus. Pate
       dafür standen die Urteile gegen John Demjanjuk in München und Oskar Gröning
       im letzten Jahr in Lüneburg. Sie hatten in Sobibor bzw. Auschwitz Dienst
       getan.
       
       So kommt es, dass quasi in letzter Minute noch Angehörigen der
       Wachmannschaft von Auschwitz der Prozess gemacht wird, obwohl in den
       Jahrzehnten zuvor lediglich etwa 700 der dort eingesetzten mehr als 6.000
       Männer und Frauen jemals zur Rechenschaft gezogen worden sind – viele von
       ihnen wegen Verbrechen in anderen Lagern. Die Fälle der Wachmannschaften
       galten ohnehin lange als minder schwer und nicht strafverfolgungswert, weil
       sie nur kleine Rädchen im Getriebe des Massenmords gewesen seien.
       
       ## Fragwürdige Atteste
       
       Doch auch viele Haupttäter entgingen einer Verurteilung, und sei es durch
       ärztliche Atteste, die ihnen eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigten und
       die nicht in Frage gestellt wurden. Es hat Fälle gegeben, in denen
       mutmaßliche Massenmörder wegen angeblicher Herzschwäche um einen Prozess
       herumkamen, aber anschließend noch mehr als 20 Jahre gesund und munter
       blieben.
       
       Die Auschwitz-Angeklagten von 2016 haben das Glück, so alt geworden zu
       sein. Und sie haben das Pech, dass sie sich nun deswegen vor Gericht
       verantworten müssen – während das Gros der Täter niemals vor Gericht
       gestellt worden ist.
       
       Aber sollte das ein Grund dafür sein, sie nicht zu belangen?
       
       8 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
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