# taz.de -- Nach Schütteltrauma gestorben?: Taylers Tod wird aufgearbeitet
       
       > In Hamburg soll geklärt werden, wer für den Tod des einjährigen Tayler
       > verantwortlich ist. Der Junge starb an einem Schütteltrauma. Hat das
       > Jugendamt versagt?
       
 (IMG) Bild: Wegen des Todes von Tayler unter Druck: Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD).
       
       HAMBURG taz | Zur Zeit weiß noch kein Außenstehender, was am 12. Dezember
       in der elterlichen Wohnung des kleinen Tayler geschah, bevor der mit einem
       Rettungswagen in die Uniklinik kam. Dort starb er eine Woche später an
       seinen schweren Hirnverletzungen. Die Rechtsmedizin ist mit ihren
       Untersuchungen noch nicht fertig, geht aber von einem Schütteltrauma aus.
       Das entsteht, [1][wenn der Kopf eines Babys durch das Schütteln des Körpers
       hin und her geschleudert wird]. Mit etwa 100 Fällen im Jahr ist dies die
       häufigste Todesursache bei Säuglingen in Deutschland, oft in Folge einer
       Überforderung eines Elternteils.
       
       Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall Tayler wegen Kindesmisshandlung.
       Laut Medienberichten belasteten sich die 22-jährige Mutter und ihr
       26-jähriger Freund gegenseitig.
       
       Am Mittwoch hielt der Familienausschuss der Hamburger Bürgerschaft eine
       Schweigeminute ab. Es sei unerträglich, dass schon wieder ein Kind starb,
       das unter Aufsicht des Jugendamtes stand, sagte der CDU-Politiker Dennis
       Gladiator. Die Parallelen zu der erst 2013 getöteten Yagmur seien
       „erschreckend“. Die Dreijährige war ihren Eltern vom Jugendamt
       zurückgegeben worden, obwohl sie zuvor schon einmal lebensgefährlich
       verletzt wurde und die Ermittlungen noch liefen.
       
       Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss Yagmur hatte [2][32
       Empfehlungen verfasst]. Unter anderem dürften Kinder, die aus Familien
       genommen werden, so lange nicht zurück in die Familien, „bis eine Prüfung
       ergeben hat, dass im Haushalt der Eltern derzeit und absehbar keine Gefahr
       für das Kindeswohl besteht“.
       
       Der kleine Tayler war im August im Alter von neun Monaten mit einem
       Schlüsselbeinbruch ins Krankenhaus gekommen. Seine Mutter erklärte, die
       Verletzung sei passiert, als sie ihn beim Trampolinspringen auf dem Arm
       hielt. Das „Kinderkompetenzzentrum“ des Instituts für Rechtsmedizin an der
       Uni-Klinik Eppendorf prüfte den Verdacht einer Misshandlung. Doch es kam
       offenbar zu keinem klaren Ergebnis. Das Jugendamt Altona gab den Jungen
       sicherheitshalber in eine Bereitschaftspflege, mit dem Einverständnis der
       Mutter.
       
       Doch im Oktober bekam sie Tayler zurück, unter Aufsicht einer
       Familienhelferin des Rauhen Hauses, die half, die Wohnung kindersicher zu
       machen. Diese sah Tayler zuletzt am 11. Dezember und dokumentierte, dass er
       blaue Flecken hatte. Sie führte dies auf Stürze bei Gehversuchen zurück –
       und informierte nicht das Jugendamt. Die Rückführung und die Nicht-Meldung
       der blauen Flecken gelten rückblickend als schwere Fehler.
       
       Im Visier der Opposition steht nun Hamburgs neue Sozialsenatorin Melanie
       Leonhard (SPD), die erst seit Oktober im Amt ist. Allerdings gewinnt
       Leonhard etwas Zeit. Seit Yagmurs Tod ist es üblich, dass die unabhängige
       „Jugendhilfeinspektion“ den Fall untersucht. Das dauert ein paar Wochen.
       
       Die Senatorin fand im Ausschuss einen sensiblen Ton. Sie empfinde tiefe
       Betroffenheit und wolle allen ihr Beileid aussprechen, denen Tayler etwas
       bedeutet habe. Das schließt die Eltern ebenso mit ein wie beteiligte
       Sozialarbeiter.
       
       Der Ausschuss tagte nach kurzem Vorgeplänkel nicht öffentlich. Nach
       taz-Information kristalisiert sich ein weiterer Widerspruch heraus. Laut
       dem Träger Rauhes Haus war Tayler kein Kinderschutzfall (KWG), deshalb habe
       keine enge Meldepflicht für Auffälligkeiten wie die Sturzflecken bestanden.
       Im Computersystem des Jugendamts soll der Junge aber doch als KWG geführt
       worden sein.
       
       Der CDU-Politiker Philipp Heißner erklärte nach der Sitzung, es gebe „klare
       Hinweise“ auf behördliches Fehlverhalten. So sei unbegreiflich, warum das
       Jugendamt Altona der Mutter ihr Kind zurückgab. Es gebe „gravierende
       Indizien“ dafür, dass wichtige Forderungen des Untersuchungsausschusses
       Yagmur missachtet wurden und dies „den Tod des Kindes begünstigt“ habe.
       
       Eine Richtlinie, die Rückführungen bei ungeklärten Verletzungen untersagt,
       gibt es in der Tat nicht. Es kommt häufiger vor, dass die Rechtsmedizin zu
       keinem eindeutigen Ergebnis kommt. „Bei unklaren Diagnosen muss man den
       Fachkräften vor Ort einen Beurteilungsspielraum lassen, welcher Lebensort
       die besten Chancen für ein Kind birgt“, sagt der frühere
       Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer. Trennungen bedeuteten für ein
       kleines Kind auch „erheblichen seelischen Stress“.
       
       7 Jan 2016
       
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