# taz.de -- Debatte über totes Baby in Hamburg: Verfrühter Vorwurf
       
       > Das verstorbene Baby Tayler war schon einmal in Jugendamt-Obhut. Doch
       > haben die Behörden wirklich versagt, wie die Bild-Zeitung behauptet?
       
 (IMG) Bild: Weiterhin ungeklärt: Veranwortung für den Tod des Babys Tayler.
       
       Hamburg taz | Wenn am Dienstag der Familienausschuss zu einer Sondersitzung
       wegen des kurz vor Weihnachten gestorbenen Babys Tayler tagt, wird
       Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) nicht viel Neues zu berichten haben.
       Denn der Bericht der Jugendhilfeinspektion wird nicht fertig sein. Auch die
       endgültigen Obduktionsergebnisse stehen noch aus. Bisher ergab sie, dass
       der zwölf Monate alte Junge an Hirnschäden in Folge eines Schütteltraumas
       starb.
       
       Für die Bild steht fest, dass wie bei der 2013 gestorbenen Yagmur wieder
       die Behörden versagt haben. Denn wie einst Yagmur kam auch Tayler in seine
       Familie zurück, obwohl er schon einmal verletzt war. Mit neun Monaten war
       er mit einem Schlüsselbeinbruch im Krankenhaus. Seine Mutter erklärte die
       Verletzungen mit einem Spielplatzunfall auf dem Trampolin.
       
       Wie die taz berichtete, wurde das Kleinkind wegen Misshandlungsverdacht im
       Kinderkompetenzzentrum des Instituts für Rechtsmedizin des Uniklinikums
       Eppendorf (UKE) untersucht. Dieses informierte das Jugendamt Altona, das
       Tayler vorübergehend in Obhut nahm und in eine Pflegestelle gab. Das
       passierte mit Einverständnis der Mutter, deshalb war dies kein Fall fürs
       Familiengericht. Auch Polizei und Staatsanwaltschaft wurden zu diesem
       Zeitpunkt nicht eingeschaltet.
       
       „Wir haben das Kind rechtsmedizinisch untersucht und entschieden, die
       Polizei nicht einzuschalten“, zitierte die Bild den Institutsdirektor Klaus
       Püschel. Inzwischen äußert sich das UKE nicht mehr zu dem Fall und verweist
       auf die Staatsanwaltschaft.
       
       So ist also offen, warum die Rechtsmedizin so entschied. Ganz ungewöhnlich
       ist es nicht. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass das Institut häufig zu
       keiner klaren Diagnose kommt. Doch das Jugendamt muss entscheiden, was aus
       dem kleinen Kind wird. Laut Bild gibt es eine Anweisung, die besagt: „Bevor
       ein Kind zurück in seine Familie geschickt werden darf, muss der Ursprung
       der Verletzungen zweifelsfrei aufgeklärt werden.“
       
       Doch nach Auskunft der Sozialbehörde findet sich dieser Wortlaut in keinem
       Regelungstext. Er würde auch faktisch zu einer Rückführungssperre für
       ungeklärte Fälle führen, 2014 immerhin 138 Kinder. „Bei unklaren Diagnosen
       muss man den Fachkräften vor Ort einen Beurteilungsspielraum lassen,
       welcher Lebensort die besten Chancen für ein Kind birgt“, sagt der frühere
       Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer. „Trennungen bedeuten für ein
       kleines Kind erheblichen seelischen Stress.“
       
       Gleichwohl muss das Jugendamt anhand eines „Prüfbogens“ sicherstellen, dass
       eine Rückführung möglich ist. Kriterien sind, dass die
       Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie sich verbessert haben und die
       Gefährdung abgewendet ist. Außerdem muss eine hinreichende Bindung zu den
       Eltern bestehen und diese Hilfe annehmen. Tayler und seine Mutter wurden
       seit August von Sozialarbeitern des Rauhen Hauses betreut. Die Mutter habe
       die Hilfe gut angenommen, man habe zum Beispiel gemeinsam vor Taylers
       Rückkehr die Wohnung kindersicher eingerichtet, berichtet Sprecher Uwe Mann
       van Velzen. „Es gab keine Anzeichen von Gewalt.“
       
       Die Mitarbeiterin des kirchlichen Trägers war am Tag, bevor Tayler die
       tödlichen Verletzungen erlitt, in der Familie und dokumentierte blaue
       Flecke. Sie bleibt bei der Einschätzung, dass es sich um Sturzverletzungen
       bei Gehversuchen handelte. Sie hat den Jungen, der einen großen Kopf hatte
       und deswegen motorisch unsicher war und zeitweise einen Helm trug, auch
       unbekleidet gesehen.
       
       Sie wird nun, genau wie die Mitarbeiter des Jugendamts, von der
       vierköpfigen Jugendhilfeinspektion vernommen. „Wir werden voll kooperieren.
       Wir wollen das ja auch aufklären“, sagt Mann van Velzen.
       
       Der Ende Januar erwartete Bericht wird, wie bei Yagmur, vermutlich falsche
       „Weichenstellungen“ aufzeigen, was in der Rückschau auf Ereignisse leicht
       möglich ist. Wäre Tayler als akuter Kinderschutzfall eingestuft gewesen,
       hätte das Rauhe Haus laut Mann van Velzen die Flecke melden müssen.
       
       Ver.di-Sekretäerin Sieglinde Friess kritisiert, dass die
       Jugendhilfeinspektion nur den Auftrag habe, „den Fehler bei den Einzelnen
       zu suchen“. Bei den Jugendämtern gebe es eine sehr hohe Fluktuation. Alte
       Kollegen gingen in Rente. „Und junge Kollegen gehen gleich wieder, weil
       diese Arbeit eine zu hohe Verantwortung bedeutet, wenn sie von der Politik
       allein gelassen werden.“
       
       1 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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