# taz.de -- Ex-Verfassungsschutzchef in Thüringen: „Eine üble Verleumdung“
       
       > Helmut Roewer steht nach seinen steilen Thesen in der Kritik. Thüringens
       > neuer Verfassungsschutzchef sieht einen „Fall für die
       > Staatsanwaltschaft“.
       
 (IMG) Bild: Eskapaden statt NSU-Aufklärung: Helmut Roewer, von 1994 bis 2000 Verfassungsschutzchef in Thüringen.
       
       BERLIN taz | Es wird ungemütlich für Helmut Roewer. Nach den jüngsten
       Ausfällen des früheren Thüringer Verfassungsschutzchefs fordert der
       aktuelle Amtsinhaber Stephan Kramer juristische Schritte zu prüfen. „Über
       die Aussagen kann man nur entsetzt sein“, sagte Kramer der taz.
       
       Roewer hatte in einem Interview mit Bezug auf die derzeitige
       Flüchtlingspolitik gesagt, es werde einen „Umsturz“ in Deutschland geben,
       sobald die Regierung „den Befehl erteilt, gegen das eigene Volk
       vorzugehen“. Zu den Protesten gegen Pegida in Dresden behauptete er, würden
       „landesweit bekannte Gewalttäter“ von der „öffentlichen Hand“
       herangeschafft. Zum Umgang mit kritischen Journalisten in seiner Amtszeit
       sagte Roewer: Man überlege sich, „gibt es eine Möglichkeit, denjenigen zu
       schaden, die dir das antun? Und manchmal gibt es so eine Möglichkeit, die
       sollte man dann auch wahrnehmen.“
       
       Roewer war von 1994 bis 2000 Verfassungsschutzchef in Thüringen. In seine
       Dienstzeit fiel das Untertauchen der späteren NSU-Rechtsterroristen Beate
       Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Ihm wird vorgeworfen, in seiner
       Amtszeit wenig für das Auffinden des Trios getan zu haben - dafür umso mehr
       mit Eskapaden aufgefallen zu sein, etwa abendliche Damenbesuche im Amt oder
       das Auflösen ganzer Referate von missliebiger Angestellter.
       
       Kramer, Thüringer Verfassungsschutzchef seit Dezember und früherer
       Generalsekretär des Zentralrats der Juden, nannte Roewers jetzige Aussagen
       „eine üble Verleumdung des deutschen Rechtsstaats und der Demokratie in
       unserem Land“. Sei er als Verfassungsschutzpräsident tatsächlich gegen
       kritische Journalisten vorgegangen, wäre das „ein Fall für den
       Staatsanwaltschaft – oder aber für Mediziner“.
       
       „Ob Herr Roewer all das, was er von sich gegeben hat, wirklich glaubt oder
       sich nur zynisch ohne Rücksicht auf den von ihm angerichteten Schaden in
       Szene setzen wolle, vermag ich nicht zu beurteilen“, sagte Kramer der taz.
       „Auf die leichte Schulter darf man seine Worte weder in dem einen noch in
       dem anderen Fall nehmen.“
       
       ## NSU-Opferanwälte üben scharfe Kritik
       
       Auch die NSU-Opferanwälte Yavuz Narin und Mehmet Daimagüler forderten, die
       Aussagen „strafrechtlich ernsthaft zu prüfen“. Die NSU-Terrorserie, so
       Narin, sei auch „ein Produkt von Roewers Amtsführung“. Unter dessen
       Amtsleitung seien neonazistische Strukturen in Thüringen aufgebaut,
       finanziert und rechtswidrig vor Strafverfolgung geschützt worden. Schon
       damals sei er gegen Journalisten vorgegangen, die vor Gefahren der
       rechtsextremen Szene warnten, so Narin. Daimagüler fragte, „wie so jemand
       überhaupt Verfassungsschutzpräsident werden konnte und wie viele Typen
       dieser Art es noch in den Behörden gibt“.
       
       Roewer wurde 1994 vom damaligen Thüringer Innenminister Franz Schuster
       (CDU) nannt. Seit seiner Suspendierung 2000 ist er im Ruhestand und
       verdingt sich als freier Autor, unter anderem für das rechte Magazin
       „Compact“. Seine jüngsten Äußerungen machte er im
       verschwörungstheoretischen Youtube-Kanal „[1][Querdenken TV]“.
       
       Auch Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte Roewer darauf
       „clowneske Auftritte“ vorgeworfen, die nur dazu dienten, „von seiner
       schlimmen Verantwortung abzulenken“.
       
       4 Jan 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.youtube.com/watch?v=iGbo1gE9sko
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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