# taz.de -- Tödliche Vergewaltigung in Indien: Angreifer aus Haft entlassen
       
       > Vor drei Jahren sorgte eine tödliche Gruppenvergewaltigung in Indien
       > weltweit für Empörung. Jetzt ist einer der Täter wieder frei.
       
 (IMG) Bild: Junge Menschen protestieren am Sonntag gegen die Entlassung des Vergewaltigers aus der Haft
       
       NEU DELHI afp | Drei Jahre nach der tödlichen Gruppenvergewaltigung einer
       Studentin in Indien ist einer der Angreifer aus der Haft entlassen worden.
       Der junge Mann, der zur Tatzeit minderjährig gewesen war, sei einer
       Nichtregierungsorganisation übergeben worden und nicht länger in Obhut der
       Polizei, sagte ein Sprecher der Polizei von Neu Delhi am Sonntag. Der heute
       20-Jährige habe eine neue Identität erhalten, hieß es aus Polizeikreisen.
       
       Die Freilassung des Mannes erfolgte kurz vor einer für Montag angesetzten
       Anhörung vor dem Obersten Gericht. Dort wollte eine Frauenrechtsgruppe eine
       Petition gegen die Freilassung einreichen.
       
       Die Eltern des Opfers kritisierten die Entlassung des jungen Mannes aus der
       Haft scharf. „Wir wollen Gerechtigkeit für unsere Tochter“, sagte die
       Mutter von Jyoti Singh. Die 23-jährige Studentin war am 16. Dezember 2012
       vor den Augen ihres Freundes von einer Gruppe Männer in einem Bus in Neu
       Delhi vergewaltigt und so schwer misshandelt worden, dass sie knapp zwei
       Wochen später ihren Verletzungen erlag. Ihr Fall sorgte weltweit für
       Empörung.
       
       In dem Fall wurden insgesamt sechs Männer angeklagt. Einer von ihnen starb
       in Haft - offenbar in Folge eines Suizids. Die vier übrigen wurden zum Tode
       verurteilt, legten aber Berufung ein.
       
       Ein Gericht in der Hauptstadt Neu Delhi hatte am Freitag erklärt, die für
       Sonntag geplante Freilassung könne nicht gestoppt werden, weil der
       Verurteilte die im Jugendrecht geltende Höchststrafe von drei Jahren
       abgesessen habe. Die Behörden sollten in den kommenden zwei Jahren
       überwachen, ob er sich wieder in die Gesellschaft eingliedere. Der junge
       Mann war zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt gewesen.
       
       20 Dec 2015
       
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