# taz.de -- Kommentar Urteil zum Genozid in Ruanda: Völkermörder mit Absicht
       
       > Das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts ist zu begrüßen.
       > Offensichtlich hatte der Täter beabsichtigt, einen Genozid zu verüben.
       
 (IMG) Bild: Bleibt wegen seiner Beteiligung am Völkermord in Ruanda lebenslang in Haft: Onesphore Rwabukombe,
       
       Kann einem Menschen, der sich aktiv an einem Völkermord beteiligt, immer
       und in jedem Fall Absicht unterstellt werden? Diese auf den ersten Blick
       seltsame Frage steht im Kern der juristischen Aufarbeitung von Genoziden,
       sei es der deutsche Holocaust an den Juden oder der Völkermord an den
       Tutsi.
       
       Der UN-Völkermordkonvention zufolge nämlich müssen die entsprechenden
       Verbrechen „in der Absicht begangen werden, die Gruppe als solche ganz oder
       teilweise zu zerstören“. Nicht die Zahl der Toten, sondern die Intention
       der Täter liegt der juristischen Feststellung eines Völkermordes zugrunde:
       die sogenannte Vernichtungsabsicht.
       
       So manche Täter des ruandischen Völkermordes, der zwischen April und Juli
       1994 über 800.000 Tutsi das Leben kostete, haben hinterher Unterschlupf in
       Deutschland gefunden. Nur ein einziger wurde bisher vor Gericht gestellt:
       Onesphore Rwabukombe, ein ehemaliger Bürgermeister aus Ruanda.
       
       Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich seit 2011 beim Prozess gegen ihn
       an der Frage der „Vernichtungsabsicht“ die Zähne ausgebissen. In erster
       Instanz hatten die Richter diese Absicht verneint, weil bei ihm andere
       Motive im Vordergrund gestanden hätten, und ihn daher nur wegen Beihilfe
       verurteilt; jetzt, nach der Zurückweisung dieses Urteils durch den
       Bundesgerichtshof, haben andere Richter die Völkermordabsicht erkannt und
       den Ruander als Täter zu lebenslanger Haft verurteilt.
       
       Dieses Urteil ist zu begrüßen, denn ein Amtsträger, der Mörder anstachelt
       und befehligt, in einem Staatsapparat, der einen Völkermord begeht, kann
       eigentlich nur als Täter verurteilt werden. Gerade jetzt, wo das
       UN-Völkermordtribunal zu Ruanda nach zwanzig Jahren seine Tore schließt und
       deswegen flüchtige Völkermordverdächtige nur noch vor nationalen
       Gerichtsbarkeiten angeklagt werden können, ist es wichtig, dass auch in
       einem fernen Land wie Deutschland die mörderische Logik des ruandischen
       Genozids anerkannt wird.
       
       29 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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