# taz.de -- Flüchtlingsquartier in Hamburg-Klein Borstel: Baustopp zunächst vom Tisch
       
       > Das Flüchtlingsquartier im Hamburger Stadtteil Klein Borstel kann weiter
       > gebaut werden. Das Bezirksamt-Nord erteilt eine Baugenehmigung.
       
 (IMG) Bild: Demonstration für den Bau eines Flüchtlingsheims in Klein Borstel.
       
       HAMBURG taz | Der Rechtsstreit über den Baustopp für das
       Flüchtlingsquartier Am Anzuchtgarten in Klein Borstel vor dem
       Oberverwaltungsgericht (OVG) ist zu Ende – die Bauarbeiten können vorerst
       fortgesetzt werden. „Der Rechtsstreit ist von beiden Parteien für erledigt
       erklärt worden“, sagt OVG-Sprecher Andreas Lambiris. Der Grund: Weil das
       Bezirksamt Nord eine Baugenehmigung erteilt hat, die sofort vollzogen
       werden kann, sei eine neue rechtliche Ebene eingetreten; das Verfahren
       obsolet.
       
       Die Sozialbehörde hatte ursprünglich den Bau der insgesamt 13 zwei- und
       dreigeschossigen Gebäude in Container-Modulbauweise auf das Sicherheits-
       und Ordnungsgesetz gestützt, um bis zum Frühjahr 700 Menschen ein Dach über
       dem Kopf zu verschaffen. Der erste Bauabschnitt für 250 Menschen sollte
       schon Ende dieses Jahres bezugsfertig sein. Diese Art der Bebauung
       widersprach aber dem gültigen Bebauungsplan „Ohlsdorf 12“ aus dem Jahre
       2005, dessen erklärtes Ziel es gewesen war, „nicht zu stark verdichtete
       Wohnflächen für Familien mit Kindern zu schaffen, um auf diese Weise der
       Stadtflucht entgegenzutreten“. Deswegen waren auf dem Areal Am
       Anzuchtgarten „nur gärtnerische und friedhofsbezogene Nutzungen“ zulässig.
       
       Das Verwaltungsgericht stoppte daher auf Antrag von vier Anwohnern den Bau
       Ende Oktober, da ein förmliches Baugenehmigungsverfahren nicht
       stattgefunden hatte. Klein Borstel stand vor einer Zerreißprobe. Denn gegen
       den Baustopp demonstrierten zwei Wochen später fast 1.000 Menschen, die
       sich schon zuvor für die Flüchtlingsunterkunft stark gemacht hatten. „In
       einer Notsituation muss man den Eigennutz gegenüber dem Wohl anderer
       zurückstellen“, sagte die Schülerin Stella Köhler, die die Demonstration
       mit organisiert hatte.
       
       Inzwischen hat der Bezirk dem eilig von Sozialbehörde und dem städtischen
       Träger Fördern & Wohnen gestellten Bauantrag stattgegeben. „Es gibt eine
       Baugenehmigung“, sagt Bezirksamtssprecherin Katja Glahn. Ein
       Anwohner-Widerspruch sei zwar eingegangen, habe aber keine aufschiebende
       Wirkung. „Dagegen kann wieder ein Eilantrag gestellt werden, aber es geht
       wieder vorm Verwaltungsgericht los“, erläutert OVG-Sprecher Lambiris.
       
       Einen derartigen Eilantrag hat der Anwalt Gero Tuttlewski bereits dem
       Hamburger Abendblatt angekündigt. „Wir sind jedoch optimistisch, dass die
       erteilte Baugenehmigung einer rechtlichen Überprüfung durch das
       Verwaltungsgericht standhalten wird“, sagt Anselm Sprandel,
       Flüchtlingskoordinator der Stadt. Immerhin habe das Oberverwaltungsgericht
       bescheinigt, dass die Behörde gegen den erstinstanzlichen
       Baustopp-Beschluss beachtliche Argumente vorgetragen habe.
       
       Aktuell ist die Hamburgische Bauordnung vom rot-grünen Senat dahingehend
       geändert worden, dass auch der vorzeitige Baubeginn zugelassen werden kann,
       ohne dass das förmliche Baugenehmigungsverfahren schon abgeschlossen ist.
       Es sei keine „bauaufsichtliche Zulassung“ nach dem Baugesetzbuch, gegen die
       Anwohner klagen könnten. Dennoch empfiehlt der Senat den Bezirksämtern,
       schon den Bescheid über die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns mit einer
       „Anordnung der sofortigen Vollziehung“ zu versehen.
       
       21 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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