# taz.de -- Anwohner klagen erfolgreich: Häuslebauer versus Flüchtlinge
       
       > Verwaltungsgericht stoppt Bau des Flüchtlingsquartiers in Klein Borstel.
       > Polizeirecht stehe nicht über Anwohner-Schutzrechten, so die Begründung.
       
 (IMG) Bild: Hamburg braucht dringend Folgeunterkünfte
       
       HAMBURG | taz | Polizeirecht kann ältere Rechtsnormen nicht einfach
       aushebeln – auch nicht, wenn es um die Unterbringung von Flüchtlingen geht.
       Das ist zumindest die Quintessenz einer Eilentscheidung des
       Verwaltungsgerichts für einen Baustopp der Flüchtlingsunterkunft „Am
       Anzuchtgarten“ in Klein Borstel.
       
       Durch die Anwendung der polizeilichen Generalklausel nach dem der
       Sicherheits- und Ordnungsgesetz dürfen nicht subjektive Rechte der Anwohner
       verletzt werden, so das Gericht. Ein Baugenehmigungsverfahren, in dem
       Widerspruch erhoben werden kann, habe aber nicht stattgefunden.
       
       Die Sozialbehörde und der städtische Träger Fördern & Wohnen wollen auf dem
       Areal in der Nähe des Friedhofs eine Folgeunterkunft für Flüchtlinge und
       Obdachlose errichten. In den insgesamt 13 zwei- und dreigeschossigen
       Gebäuden in Container-Modulbauweise sollen bis zum Frühjahr 700 Menschen
       ein Dach über dem Kopf finden. Der erste Bauabschnitt sollte schon Ende
       kommenden Monats für 250 Menschen bezugsfertig sein.
       
       Geklagt haben nun vier Eigentümer von Nachbar-Grundstücken, die nach dem
       Bebauungsplan „Ohlsdorf 12“ dort ihre Häuser gebaut haben. Erklärtes Ziel
       sei es ausdrücklich gewesen, „nicht zu stark verdichtete Wohnflächen für
       Familien mit Kindern zu schaffen, um auf diese Weise der Stadtflucht
       entgegenzutreten“, heißt es in der Baustopp-Begründung. Dazu gehörte auch,
       dass auf dem Grün Am Anzuchtgarten zwischen Siedlung und Friedhof „nur
       gärtnerische und friedhofsbezogene Nutzungen zulässig sind“.
       
       Die Sozialbehörde beruft sich ihrerseits bei ihrem Vorgehen auf den neuen
       Paragrafen 246 Absatz 14 im Baugesetzbuch und die Vorschriften im vor
       wenigen Tagen in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, die
       geltendes Planungsrecht mit langen Fristen aushebelt und das Errichten von
       Flüchtlingsunterkünften ohne Bebauungspläne zulässt.
       
       Die Verwaltungsrichter äußern grundlegend Zweifel an der
       Verfassungsmäßigkeit des Regelungssystems. Schließlich ermächtige auch
       diese Vorschrift nicht dazu, „die nachbarlichen Interessen der Anwohner
       unbeachtet zu lassen“. Der Paragraf 246 Baugesetzbuch komme in Klein
       Borstel schon deshalb nicht zur Anwendung, da die Unterkunft nicht nur für
       „Flüchtlinge und Asylbegehrende“ vorgesehen sei, sondern auch für
       Obdachlose und somit ein sozialpolitisches Konzept verfolge, so das
       Gericht.
       
       „Wir gehen in die Beschwerde vor das Oberverwaltungsgericht, parallel wird
       die Änderung des Bebauungsplans in Gang gesetzt“, kündigte
       Sozialbehördensprecher Marcel Schweitzer an. „Wir gucken uns gerade an, ob
       dieses Urteil auch für andere Standorte Relevanz hat.“ Sozialsenatorin
       Melanie Leonhard (SPD) kündigte an, dass die gleichmäßige Verteilung der
       Folgeunterkünfte über die gesamte Stadt das Ziel des Senats bleibe.
       
       „Realitätsfremd“, nennt ein Sachbearbeiter der Behörde den Richterspruch.
       „Die Richter sollten sich mal die Bedingungen in einer
       Erstaufnahmeeinrichtung ansehen“, sagt er der taz. „Wir brauchen schnell
       diese Folgeeinrichtungen, sonst ist der Flüchtlingsansturm nicht zu wuppen
       und die Flüchtlinge leben noch in zwei Jahren in Baumärkten in der
       Notaufnahme – was wohl niemand will.„
       
       29 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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