# taz.de -- Prüfung des Bundesverfassungsgerichts: NPD-Verbot nimmt erste Hürde
       
       > Anfang März wird über den Verbotsantrag gegen die NPD verhandelt. Der
       > Antrag sei zulässig, sagen die Verfassungsrichter.
       
 (IMG) Bild: Die Fahnen hoch, die Reihen fest geschlossen: NPD-Bundesparteitag in Weinheim.
       
       Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat das Vorverfahren um das
       beantragte NPD-Verbot abgeschlossen. Das Verfahren wird nicht eingestellt.
       Vielmehr findet Anfang März in Karlsruhe eine mindestens dreitägige
       Verhandlung statt.
       
       Das Verbot der rechtsradikalen NPD war Ende 2013 nach langen Diskussionen
       vom Bundesrat beantragt worden. Begründung: Die NPD wolle die
       parlamentarische Demokratie abschaffen und durch einen rassistischen
       Volksstaat ersetzen. Außerdem weise sie eine Wesensverwandtschaft zum
       Nationalsozialismus auf. Die Bundesregierung und der Bundestag schlossen
       sich dem Verbotsantrag der Länder freilich nicht an. Intern zweifelte man
       wohl an den Erfolgsaussichten.
       
       Zwei Mal hatte das Gericht inzwischen den Bundesrat um weitere
       Informationen gebeten. So forderten die Richter von den Ländern Beweise,
       dass die V-Leute in der NPD-Führung wirklich abgeschaltet wurden und dass
       man nicht auf anderem Wege die Prozessstrategie der NPD ausforscht.
       Außerdem sollte der Bundesrat seine Behauptung ausführlicher belegen, dass
       in manchen Gegenden Deutschlands echte Gefahren von der NPD ausgehen.
       
       Die Nachlieferungen halfen dem Antrag über die erste Hürde. Im Vorverfahren
       wird geprüft, ob der Antrag auf ein Parteiverbot „unzulässig“ oder „nicht
       hinreichend begründet“ ist. Beides hat Karlsruhe nun implizit verneint,
       indem es den Termin für eine mündliche Verhandlung ansetzte. Eine
       Begründung sucht man in dem Beschluss freilich vergebens.
       
       Die NPD hat sich im Verfahren bisher noch nicht inhaltlich geäußert. Sie
       hatte nur geltend gemacht, es gebe ein Verfahrenshindernis. Da niemand
       wisse, ob die NPD weiterhin von Geheimdiensten überwacht werde, könne sie
       sich nicht auf den Prozess vorbereiten. Der Einstellungsantrag der NPD
       scheint nun implizit auch abgelehnt worden zu sein.
       
       ## Drei Prozesstage angesetzt
       
       Das Gericht hat zunächst drei Prozesstage festgelegt, den 1., 2. und 3.
       März. Dann werden in Karlsruhe auch Wissenschaftler als Sachverständige
       gehört. Sollte das Gericht mehr Zeit benötigen, können kurzfristig auch
       mehr Verhandlungstage anberaumt werden. Über das Verbot der KPD in den 50er
       Jahren wurde mehrere Monate verhandelt.
       
       Ursprünglich wollte das Gericht schon Ende 2015 über den Verbotsantrag
       verhandeln. Der zuständige Zweite Senat steht unter gewissem Zeitdruck,
       weil die Amtszeit des Richters Herbert Landau im April endet.
       
       Nach wie vor ist unklar, welchen Maßstab das Gericht für ein Verbot anlegen
       wird. Wenn Karlsruhe eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie verlangt,
       wird ein Verbot scheitern. Falls eine abstrakte Gefahr genügt, wird der
       Antrag Erfolg haben.
       
       Die Richter wollten sich eigentlich im Rahmen des Vorverfahrens auf den
       Maßstab einigen. Offensichtlich sollen Öffentlichkeit und
       Verfahrensbeteiligte aber nichts vom Ergebnis dieser Beratungen
       mitbekommen.
       
       Ein erster Anlauf auf ein NPD-Verbot war 2003 gescheitert, nachdem bekannt
       wurde, wie stark die NPD-Führung mit Verfassungsschutz-Spitzeln durchsetzt
       war. Der Staat hätte die Spitzel rechtzeitig abschalten müssen, weil diese
       sonst doppelten Loyalitäten ausgesetzt seien. Außerdem hätten in den
       Anträgen die zitierten Äußerungen von V-Leuten als solche gekennzeichnet
       oder weggelassen werden müssen.
       
       7 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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