# taz.de -- Entwurf für neues Prostitutionsgesetz: Der Idiotentest bleibt
       
       > Eine Anmeldung als SexarbeiterIn soll zukünftig bundesweit gültig sein.
       > Wer nach Ansicht der Behörden zu dumm ist, hat schlechte Karten.
       
 (IMG) Bild: Soll zukünftig bundesweit arbeiten dürfen: Eine Prostituierte sitzt in einem Bordell in Hamburg.
       
       BERLIN taz | Mehr als ein Jahr haben SPD und CDU gebraucht, um sich auf
       einen Entwurf für das neue Prostituiertenschutzgesetz zu einigen. Nun hat
       das Frauenministerium unter Manuela Schwesig (SPD) Änderungen vorgenommen
       und verkündet, in der alten Version werde das Gesetz nicht kommen. Die
       Union tobt und fordert, der Koalitionspartner habe sich an getroffene
       Vereinbarungen zu halten. Doch auch aus Sicht der SPD dürfte es Kritik am
       neuen Entwurf geben. Immerhin formuliert dieser die generelle Ausrichtung
       des Gesetzes um.
       
       Die offensichtlichen Änderungen betreffen vor allem die umstrittene
       Anmelde- und Beratungspflicht für SexarbeiterInnen. Diese soll nun
       bundesweit gültig sein, statt auf einzelne Kommunen begrenzt.
       Anmeldebescheinigungen sollen länger gültig sein. Wer über 21 ist, soll die
       Bescheinigung elektronisch verlängern können. Die gesundheitliche Beratung
       soll nur vor der ersten Anmeldung statt jährlich oder halbjährlich
       stattfinden. Die Regelungen sollen erst zwei Jahre nach Verkündung des
       Gesetzes in Kraft treten – vorher war dafür ein halbes Jahr vorgesehen.
       
       Zudem soll „fehlende Einsichtsfähigkeit“ kein Grund mehr sein, die
       Anmeldung zu verweigern. Gerade diesen Punkt hatten AktivistInnen und
       SexarbeiterInnen scharf kritisiert und als „Idiotentest“ bezeichnet.
       Fehlende Einsicht sei dem alten Entwurf nach anzunehmen, wenn etwa eine
       „stark ausgeprägte Intelligenzminderung“ vorliege – frei übersetzt: Wenn
       die Behörde der Meinung ist, eine Person sei zu dumm, um zu wissen, was sie
       tut.
       
       Doch ein genauer Blick zeigt: Die „fehlende Einsichtsfähigkeit“ ist nicht
       gestrichen, sondern nur weniger prominent platziert. Etwas weiter hinten im
       Entwurf steht nun, die Behörde habe unverzüglich die „zum Schutz einer
       Person erforderlichen Schritte und Maßnahmen“ zu veranlassen, wenn sich
       Anhaltspunkte dafür ergäben, dass „eine Person nicht über die zum eigenen
       Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt“.
       
       In der Gesetzesbegründung heißt es, dieser Absatz erfasse Konstellationen,
       in denen „das Wohl einer Person in so gravierender Weise gefährdet
       erscheint, dass auf behördlicher Seite eine Pflicht zur Veranlassung von
       Schutzmaßnahmen ausgelöst wird“. Explizit verwiesen wird an dieser Stelle
       auch auf Paragraf fünf – also auf die Gründe, eine Anmeldebescheinigung zu
       verweigern. Die genaue Form der Schutzmaßnahmen wird nicht weiter
       ausgeführt. Es liegt also im Ermessen der Behörden, ob eine Verweigerung
       der Anmeldebescheinigung bei „fehlender Einsichtsfähigkeit“ unter
       „erforderliche Schritte und Maßnahmen“ fällt.
       
       ## Keine Anmeldung für Schwangere
       
       Auch schwangere Frauen sollen sich nicht anmelden dürfen. Zu groß sei die
       in der Prostitution „typischerweise bestehende unverantwortbare Gefährdung
       des Wohls des ungeborenen Lebens des Kindes“. Sollte eine Behörde die
       Aussage einer Frau anzweifeln, kann sie eine ärztliche Bescheinigung oder
       einen ähnlichen Nachweis fordern und die Erteilung der Bescheinigung bis
       dahin aussetzen. Bei geschütztem Geschlechtsverkehr – den das Gesetz in
       Form der Kondompflicht vorschreibt – ist das Infektionsrisiko von
       SexarbeiterInnen allerdings nicht höher, als bei anderen Menschen mit einem
       Sexualleben. Was der Entwurf in dieser Form vermittelt: Sex ist in der
       gesamten Schwangerschaft prinzipiell gefährlich. Das ist schlicht falsch.
       
       Es gibt eine noch viel grundlegendere Änderung am Gesetzesentwurf. Der
       SPD-Bundestagsfraktion ging es von Anfang an darum, eine effektivere
       Regulierung legaler Prostitution zu ermöglichen. So ist es auch im
       Koalitionsvertrag festgehalten. Immer wieder betonte die SPD, eine klare
       Trennung zu illegalem Menschenhandel sei unbedingt aufrechtzuerhalten. In
       der Einleitung des Entwurfs für das Prostituiertenschutzgesetz heißt es
       nun, das Gesetz biete die Möglichkeit, die „Kriminalität im Bereich des
       Rotlichtmilieus insgesamt zurückzudrängen“. Das Gesetz diene der Abwehr
       „erheblicher Gefahren“ für die „Gesamtheit der in der Prostitution tätigen
       Personen“.
       
       Diese Gefahren sind laut Entwurf solche der Gesundheit und der Sicherheit,
       aber eben auch des Menschenhandels – ein Aspekt, zu dem das
       Bundesjustizministerium einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt hat und der
       genau dort richtig aufgehoben ist. Immerhin hat das Prostitutionsgesetz aus
       dem Jahr 2002 erstmals rechtlich klargestellt, dass Sexarbeit nicht
       sittenwidrig ist, sondern ein Gewerbe. SexarbeiterInnen sind also nicht per
       se Zwangsprostituierte und Opfer von Menschenhandel – sondern in erster
       Linie DienstleisterInnen.
       
       29 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Prostitution
 (DIR) Gesetz
 (DIR) Familienministerium
 (DIR) Sexarbeit
 (DIR) Prostitution
 (DIR) Prostitutionsschutzgesetz
 (DIR) Prostituiertenschutzgesetz
 (DIR) Sexarbeit
 (DIR) Prostitution
 (DIR) Bordell
 (DIR) Große Koalition
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Prostitutionsgesetz in Frankreich: Freier sollen bestraft werden
       
       Die französische Nationalversammlung hat erneut dafür gestimmt, Geldstrafen
       gegen Freier zu verhängen. Doch das Prostitutionsgesetz muss nochmals in
       den Senat.
       
 (DIR) Problematisches Prostitutionsschutzgesetz: Zweifelhafte Hilfe für Sexarbeiterinnen
       
       Das neue Prostitutionsgesetz verzögert sich, weil Union und SPD über die
       Zielgruppe streiten. Hilft es gegen Menschenhändler – oder gerade nicht?
       
 (DIR) Geplantes Prostituiertenschutzgesetz: Geregelter Sex
       
       Koalition will per Gesetz bessere Bedingungen für Prostituierte schaffen.
       Lobbyverbände befürchten mehr Kontrolle als Schutz.
       
 (DIR) Neue Strafen für Bordellbetreiber: Wie sehen die Räume aus?
       
       Die Koalition legt einen Entwurf zum Schutz von SexarbeiterInnen vor. Es
       sieht Strafen vor für Verstöße von Prostituierten und Bordellbetreibern.
       
 (DIR) Verschärfung des Prostitutionsgesetzes: Nur mit Schein auf den Strich
       
       Schwesig ändert den Entwurf fürs Prostitutionsgesetz im Sinne der Union.
       Wer keine Anmeldebestätigung vorweisen kann, muss zahlen.
       
 (DIR) Kommentar Prostitutionsgesetz: Sexarbeit unter Kontrolle
       
       Bezahlter Sex soll reguliert werden. Doch die neuen Regeln setzen auf
       Zwang, statt auf Eigenverantwortung. Andere Lösungen wären denkbar gewesen.
       
 (DIR) Neues Prostitutionsgesetz: Nie mehr ohne Gummi
       
       Das Kondom soll in der Sexarbeiter-Branche verpflichtend werden. Darauf
       verständigten sich SPD und Union in einem Eckpunktepapier.