# taz.de -- Kommentar zum Haasenburg-Verfahren: Jugendhilfe-Gesetz ändern, jetzt!
       
       > Schmerz ist keine Qual im richtigen Sinne, so begründen die Ermittler die
       > Einstellung des Haasenburg-Verfahrens. Das ist zynisch und falsch.
       
 (IMG) Bild: Häschenohren machen es nicht besser. Schild vor einem Haus der Haasenburg GmbH.
       
       Wer von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Brandenburg eine
       restlose Aufklärung der Misshandlungsvorwürfe und Gerechtigkeit für die
       Opfer erwartet hat, wird jetzt bitter enttäuscht. Die Begründungen der
       Einstellungen – Schmerzen etwa seien noch kein Quälen im Sinne der
       Gesetzesform – lesen sich zynisch und sind eine Ohrfeige für die
       betroffenen ehemaligen Heimbewohner. Mehr noch: Es bleibt der Eindruck, die
       Ermittler haben manches schlicht nicht so genau wissen wollen. Warum wird
       eine Zimmernachbarin nicht als Zeugin gehört? Misst man ihr keine
       Glaubwürdigkeit zu? Ein Gerichtsverfahren hätte das doch klären können.
       
       Es sieht gar so aus, als würde das Handeln der Betreuer von der
       Staatsanwaltschaft nachträglich legitimiert. Aufbrausendes oder
       beleidigendes Verhalten eines Kindes gelten da als Begründung für den
       Einsatz körperlicher Gewalt in Form von Polizeigriffen.
       
       Nein: Eltern dürfen so etwas mit ihren Kindern nicht tun und staatlich
       bezahlte Betreuer schon gar nicht. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie
       Erziehung. Selbst unterstellt, es stimmt, dass sich weitere Anklagen nicht
       mit den nötigen Beweisen unterlegen lassen, bedeutet dies nicht, dass das,
       was über Jahre in den Heimen passiert ist, mit dem Gesetz im Einklang
       stand. Zumal die meisten Tatvorwürfe nun nur wegen Verjährung nicht
       verfolgt werden.
       
       Der Ausgang der Verfahren zeigt auch, wie schwer es für Heimkinder ist, im
       Nachhinein zu ihrem Recht zu kommen. Deshalb ist wichtig, den Schutz der
       Kinder in Heimen durch schärfere Eingriffs- und Kontrollrechte zu
       verbessern. Mag es im Strafrecht ein „in dubio pro reo“ geben, brauchen wir
       im Kinder- und Jugendhilfegesetz ein „in dubio pro infante“. Die
       Jugendministerkonferenz arbeitet seit Schließung der Haasenburg an einer
       Gesetzesänderung. Es wird Zeit, dass sie liefern.
       
       8 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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