# taz.de -- „Intelligente“ Stromzähler: Kosten sicher, Nutzen unklar
       
       > Verbraucherschützer sehen „Smart Meter“ trotz verbesserten Datenschutzes
       > kritisch. Sie fordern, dass die Kunden wählen können.
       
 (IMG) Bild: Kann mangels Intelligenz keine Geheimnisse verraten: klassischer Stromzähler.
       
       Berlin taz | Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) drängt weiterhin
       auf ein Wahlrecht der Kunden bei der Einführung von „intelligenten“
       Stromzählern. Das vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Gesetz
       erreiche zwar ein „hohes Datenschutzniveau“, sagte vzbv-Energieexperten
       Marion Jungbluth am Montag. Doch für viele Verbraucher hätten die neuen
       Geräte keinen praktischen Nutzen, führten aber zu hohen zusätzlichen
       Kosten.
       
       Bestärkt sieht sich der vzbv durch eine neue Emnid-Umfrage [1][(hier als
       pdf)]. Demnach lehnen 70 Prozent der Deutschen den verpflichtenden Einbau
       digitaler Stromzähler ab. Allerdings nennen die Verbraucherschützer in der
       Frage nur den höchsten Kostenpunkt (“bis zu 100 Euro“). Tatsächlich sind
       die Kosten für typische Privathaushalte je nach Verbrauch bei 23 bis 60
       Euro gedeckelt.
       
       Das Wirtschaftsministerim begründet die Einführung der neuen Zähler damit,
       dass Stromproduktion und -verbrauch damit besser synchronisiert werden
       können, etwa indem Strom dann billiger angeboten werden kann, wenn er
       reichlich vorhanden ist. Zudem könne der eigene Verbrauch besser analysiert
       werden.
       
       Auf Kritik von Datenschützern reagierte die Politik mit strengen Vorgaben.
       So wird der Stromverbrauch zwar viertelstundengenau erfasst; an den
       Stromanbieter übertragen werden aber nur Daten, die für die Abrechnung
       notwendig sind. Wenn keine flexiblen Tarife genutzt werden, bleibt es bei
       der jährlichen Meldung des Stromverbrauchs. Zudem sollen alle Daten
       verschlüsselt übertragen werden. Völlig sicher gegen Hacker sei das System
       dennoch nicht, meint vzbv-Expertin Jungbluth.
       
       Das Bundeskabinett hat das Gesetz bereits gebilligt; der Bundestag soll im
       Januar darüber entscheiden. Dort hoffen die Verbraucherschützer noch auf
       Änderungen. „Wir setzen auf die Länder und die Bundestagsfraktionen“, sagte
       der zuständige Bereichsleiter Ingmar Streese. Im Bundesrat ist das Gesetz
       allerdings nicht zustimmungspflichtig.
       
       18 Nov 2015
       
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 (DIR) [1] http://zap.vzbv.de/a981fb5d-71e4-4b09-b12b-471c63419341/Umfrage-SmartMeter-Grafikreport-TNS_Emnid-vzbv-2015.pdf
       
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 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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