# taz.de -- Gewalt in Flüchtlingsunterkünften: Residenzpflicht gefährdet Frauen
       
       > Für geflüchtete Frauen ist der Zugang zu Frauenhäusern erschwert. Viele
       > der Einrichtungen sind bereits überbelegt oder schlicht zu weit weg.
       
 (IMG) Bild: Die dichte Belegung der Flüchtlingsunterkünfte birgt ein hohes Konfliktpotential.
       
       Berlin taz | Angenommen, eine deutsche Frau wird von ihrem Ehemann
       geschlagen. Wieder. Und wieder. Sie sucht Zuflucht in einem Frauenhaus und
       findet Schutz. Angenommen, eine Asylbewerberin hat einen gewalttätigen
       Ehemann. Auch sie sucht Schutz – und hat unter Umständen ein großes
       Problem: die Residenzpflicht. Das ergibt sich aus der Antwort der
       Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Situation
       geflüchteter Frauen, die der taz vorliegt.
       
       Auf die Frage nach Schutz in Frauenhäusern antwortet die Regierung: „Für
       die Dauer einer räumlichen Beschränkung (‚Residenzpflicht‘) für
       Asylbewerberinnen ist die Aufenthaltsgestaltung auf den Bezirk beschränkt,
       in dem die für die Aufnahme zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt“.
       
       Mit anderen Worten: Ohne Zustimmung von Ausländer- und Sozialbehörde darf
       eine Asylbewerberin nicht einfach umziehen. Bei den ohnehin überforderten
       Behörden kann das dauern. Dazu kommt, dass das Netz an Frauenhäusern nicht
       alle Landkreise abdeckt. Für manche Frauen sind die Einrichtungen erst mal
       unerreichbar. „Die Chancen, genau im zugewiesenen Bezirk einen
       Frauenhausplatz zu finden, sind gering“, sagt Cornelia Möhring,
       frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
       
       Mit dem Gewaltschutzgesetz gibt es eigentlich ein Instrument, um Opfer
       häuslicher Gewalt zu schützen. Die Polizei kann etwa Hausverbote für
       gewalttätige Ehemänner durchsetzen. Das Problem in
       Erstaufnahmeeinrichtungen: Auch die Täter unterliegen der Residenzpflicht.
       Wieder müssen die Behörden mitarbeiten. Selbst dann sind die Probleme nicht
       gelöst. „Wir haben nicht genügend Plätze, vor allem, wenn Frauen mehrere
       Kinder haben“, sagt Margarete Kramer vom Frauenhaus in Bonn. Zudem komme
       die Landesregierung zwar für die Mietkosten im Frauenhaus auf, nicht aber
       für den Unterhalt von Flüchtlingen. „Das können wir nicht mitfinanzieren.“
       
       ## Hohes Konfliktpotential
       
       „Es hat sich erneut gezeigt, dass es einen enormen Mangel an Schutzraum für
       geflüchtete Frauen gibt“, sagt Möhring. Gesonderte Räume für Frauen und
       Kinder seien kein Standard in den Flüchtlingsunterkünften. Auch darum ging
       es in der Anfrage; die Bundesregierung verwies auf die Zuständigkeit der
       Länder. Der Bund dürfe diese nicht alleinlassen, so Möhring. Dass
       Finanzmittel möglich seien, zeigten das Bundesprogramm für minderjährige
       unbegleitete Geflüchtete. Weitere Wege nicht zu nutzen sei „ein politisches
       Armutszeugnis“.
       
       Es gebe unter Geflüchteten prinzipiell nicht mehr oder weniger Gewalttäter
       als im Rest der Gesellschaft, sagt Möhring und wird durch eine am Freitag
       vorgestellte Statistik des Bundeskriminalamts bestätigt, die keinen
       signifikanten Anstieg der Kriminalität ergab. Das Zusammenpferchen vieler
       teils schwer traumatisierter Menschen treibe das Konfliktpotenzial aber in
       die Höhe, so die Linke. Dass Gewalt gegen Frauen ein generelles Problem
       sei, sagt auch Kramer vom Bonner Frauenhaus: „Die Frauen erzählen die
       gleichen Geschichten wie die, die auch jetzt bei uns sind. Da ist es
       ziemlich egal, woher die Leute kommen.“
       
       15 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
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