# taz.de -- Undercover-Methoden in Hamburg: Verdeckter Einsatz kommt vor Gericht
       
       > Der Radiosender FSK klagt wegen der verdeckten Ermittlerin Iris P. gegen
       > die Innenbehörde. Auch eine Ex-Geliebte der Polizistin zieht vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Spitzel-Einsatz im Sendestudio? Das wäre ein Verstoß gegen die Pressefreiheit, sagen die Leute vom FSK.
       
       HAMBURG taz | Exakt ein Jahr nach der Enttarnung der verdeckten Ermittlerin
       Iris P. hat der Hamburger Radiosender „Freies Sender Kombinat“ (FSK) beim
       Verwaltungsgericht Klage gegen die Hamburger Innenbehörde eingereicht. „Es
       geht darum, den Sachverhalt bestmöglich aufzuklären“, erklärte Martin
       Trautvetter von der Geschäftsführung des linken Projekts, „und
       vergleichbaren Maßnahmen in der Zukunft vorzubeugen.“ Die heute 42-jährige
       Polizistin P. hatte unter dem Alias „Iris Schneider“ zwischen 2000 und 2006
       linke Strukturen ausgeforscht, ab 2003 auch direkt beim FSK (taz
       berichtete).
       
       Details und Auftraggeber, Hinter- und Beweggründe der verdeckten
       Ermittlungen liegen bis heute weitgehend im Dunkeln. Nach anfänglichen
       Dementis hat die Hamburger Polizei P.s Einsatz zwar eingeräumt, die
       Einsatzleiter – die „VE-Führer“ – wollen jedoch nie ein Eindringen P.s in
       den Radiosender angeordnet haben.
       
       Fest steht, dass Iris P. von 2002 bis 2006 im Auftrag der
       Bundesanwaltschaft als verdeckte Ermittlerin im Einsatz war, parallel dazu
       aber auch für das Landeskriminalamt als verdeckte Aufklärerin. In dieser
       Funktion hätte sie keinesfalls Privatwohnungen betreten dürfen. Für das FSK
       „steht außer Frage, dass angesichts der schwerwiegenden Verletzung der
       Presse- und Rundfunkfreiheit eine gerichtliche Befassung mit der ‚Causa
       Iris Schneider‘ erforderlich ist“, sagt Rechtsanwalt Carsten Gericke, der
       die Feststellungsklage für den Sender eingereicht hat. Es gehe zudem
       „darum, dass das regelmäßige Betreten und Aufhalten in den Redaktionsräumen
       rechtswidrig war“.
       
       Pressefreiheit setze auf das Vertrauen unter den Redaktionsmitgliedern und
       der Informanten, sagt Regina Mühlhäuser von der FSK-Redaktion
       „re(h)v(v)o(l)lte“, die den Fall P. öffentlich gemacht hatte. „Wenn eine
       Person an Redaktionsarbeit, Sendungsvorbereitung und -produktion beteiligt
       ist, die ohne das Wissen der anderen ihr Gehalt von der Polizei bezieht,
       wird die Pressefreiheit zur Farce.“
       
       Unterdessen widerspricht die Anwältin Daniela Hödl Hamburgs Innensenator
       Michael Neumann (SPD), der Mitte Oktober vor dem Innenausschuss der
       Bürgerschaft gesagt hatte, die „anonymen Anschuldigungen“ gegen Iris P.
       wegen gezielt eingegangener Liebesbeziehungen seien nicht zu verifizieren –
       die Betroffenen, so Neumann, sollten „Gesicht zeigen“. Hödl nun weist
       darauf hin, dass eine Mandantin, die sich damals in der queerfeministischen
       sowie Bauwagenszene bewegte, im September sehr wohl vor der Polizei
       ausgesagt habe – und zwar, dass sie von Herbst 2005 bis zu deren
       Verschwinden im April 2006 eine intime Beziehung mit P. gehabt habe.
       
       Die Initiative für die erste Verabredung der beiden sei von Iris P.
       ausgegangen, sagt Hödl: „Sie trafen sich während dieses Zeitraums mehrmals
       pro Woche, selbstverständlich auch in den jeweiligen Wohnungen.“ Demnach
       übernachtete P. bei Hödls Mandantin und hielt sich auch alleine in deren
       Wohnung auf.
       
       Eine andere Frau, die zuvor mit Iris P. liiert und drei Mal mit ihr im
       Urlaub gewesen war, hat am Dienstag ebenfalls Klage vor dem
       Verwaltungsgericht eingereicht: wegen „schweren Eingriffs in die
       Persönlichkeitsrechte“.
       
       5 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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