# taz.de -- Akif Pirinçcis Pegida-Rede in Dresden: Im Grenzbereich der Volksverhetzung
       
       > Die KZs seien „leider“ außer Betrieb, sagte Akif Pirinçci in seiner
       > Hassrede in Dresden. Wird die Äußerung rechtliche Konsequenzen haben?
       
 (IMG) Bild: Sogar manch einem Pegidisten gingen Pirinçcis Äußerungen am Montagabend zu weit.
       
       FREIBURG taz | „Die KZ sind ja leider derzeit außer Betrieb.„ Vor allem
       diese Äußerung des Schriftstellers Akif Pirinçci auf der Dresdner
       Pegida-Demo sorgte für Empörung. Sie bewegt sich zumindest im Grenzbereich
       der Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt bereits.
       
       Als „Volksverhetzung“ werden im Strafgesetzbuch (§ 130) mehrere Delikte
       zusammengefasst. Bei der klassischen Volksverhetzung geht es um
       Aufstachelung zum Hass und um die Aufforderung zu Diskriminierung und
       Gewalt. Selbst die Beschimpfung und Verleumdung ist strafbar, wenn sie
       zugleich die Menschenwürde angreift, etwa indem Menschen als „Ungeziefer“
       bezeichnet werden.
       
       Opfer können nicht nur ethnische oder religiöse Gruppen („Afrikaner“ oder
       „Moslems“) sein, sondern beliebige Teile der Bevölkerung, also zum Beispiel
       auch „die Politiker“ oder „die Lügenpresse“. Auch Äußerungen über Einzelne,
       die solchen Gruppen angehören, können volksverhetzend sein.
       
       Später kamen weitere Begehungsformen mit explizitem NS-Bezug hinzu. So ist
       es seit 1994 als Volksverhetzung auch strafbar, den Holocaust zu leugnen,
       zu billigen oder zu verharmlosen. Seit 2005 ist darüberhinaus jede
       Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der NS-Herrschaft strafbar.
       Ziel war damals, ein Verbot der rechten Demos im fränkischen Wunsiedel zu
       ermöglichen, auf denen der Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß glorifiziert
       wurde.
       
       Schutzgut aller Arten der Volksverhetzung ist der „öffentliche Frieden“.
       Deshalb sind Äußerungen nicht strafbar, wenn sie nur ins private Tagebuch
       geschrieben werden oder am Küchentisch unter Freunden fallen. Eindeutig
       strafbar sind aber einschlägige Äußerungen auf Versammlungen, auf
       Flugblättern oder im frei zugänglichen Internet.
       
       ## Das wichtige Wörtchen „leider“
       
       Das Strafmaß beträgt je nach Tathandlung bis zu fünf Jahre Haft, meist ist
       aber auch eine Geldstrafe möglich. Die Staatsanwaltschaft muss von sich aus
       ermitteln, ein Strafantrag von Betroffenen (wie bei der Beleidigung) ist
       nicht erforderlich. Es kann auch jeder per Strafanzeige die
       Staatsanwaltschaft auf eine mutmaßliche Volksverhetzung aufmerksam machen.
       
       Die Äußerung von Pirinçci „Die KZ sind ja leider derzeit außer Betrieb“
       bezog sich einerseits auf einen CDU-Politiker, der Asylgegnern die
       Auswanderung aus Deutschland nahelegte, andererseits war in seinem nächsten
       Satz aber von der „Macht“ die Rede. Sein KZ-Hinweis betraf also wohl alle
       regierenden Politiker und damit „Teile der Bevölkerung“.
       
       Es handelte sich zwar um keine ausdrückliche Aufforderung zur Gewalt,
       allerdings hat das Oberlandesgericht München eine bedauernde Äußerung über
       die Schließung der NS-Vernichtungslager bereits 1985 als Volksverhetzung
       bestraft. Das Modaladverb „leider“ könnte auch eine Bestrafung wegen einer
       impliziten Billigung der NS-Gewaltherrschaft rechtfertigen.
       
       Der Anführer der Dresdner Pegida-Bewegung, Lutz Bachmann, wurde von der
       Staatsanwaltschaft Anfang Oktober wegen Volksverhetzung angeklagt. Dabei
       ging es um Facebook-Äußerungen Bachmanns, die im Januar bekannt wurden und
       zur Spaltung Pegidas führten.
       
       Bachmann hatte Asylbewerber als „Dreckspack“, „Viehzeug“ und „Gelumpe“
       bezeichnet. Bachmann habe damit Flüchtlinge auf eine Art und Weise
       beschimpft, die ihre Menschenwürde angriff, so die Dresdner
       Staatsanwaltschaft.
       
       20 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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