# taz.de -- Urteil gegen Kino.to-Helfer: Bewährung für 50.000 Raubkopien
       
       > Zwei Männer sind zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil
       > sie raubkopierte Filme im Netz verbreitet haben. Beide gestanden ihre
       > Taten.
       
 (IMG) Bild: Die inzwischen offline genommene Seite von kino.to
       
       Leipzig dpa | Zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to sind
       [1][vom Amtsgericht Leipzig] zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die
       beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher
       Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt,
       wie Amtsrichter Mathias Winderlich am Dienstag sagte.
       
       Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Männer hatten
       gestanden, für Kino.to raubkopierte Filme und Serien auf einem eigenen
       sogenannten Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben. Allein der
       32-Jährige lud auf den eigenen und auf fremde Filehoster 50.000 Raubkopien
       hoch.
       
       Der 29-Jährige muss zudem 75.000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1.500
       Euro. Die Differenz geht vor allem auf die Einkommensverhältnisse zurück.
       Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf
       Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig. Ursprünglich sollte
       der Prozess am Dienstag weitergehen. Weil die Männer die Taten jedoch
       umfassend gestanden, sprachen Winderlich und zwei Schöffen schon am
       Montagnachmittag das Urteil.
       
       Die Plattform Kino.to war vor vier Jahren vom Netz gegangen. Der Leipziger
       Gründer war schon 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch
       weitere Helfer und Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen.
       
       13 Oct 2015
       
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