# taz.de -- Verfahren gegen Anti-Nazi-Aktivistin: Rechte müssen Stinkefinger ertragen
       
       > Eine Aktivistin hatte NPD-Unterstützern den Mittelfinger gezeigt. Ein
       > Gericht in Brandenburg stellt das Verfahren wegen Beleidigung gegen sie
       > nun ein.
       
 (IMG) Bild: Ist ok, wenn er sich auf Nazis bezieht: Ein linker Aktivist zeigt den Mittelfinger.
       
       Berlin taz | Den Rechten den Mittelfinger zeigen wollen in diesen Tagen
       viele. Zumindest bei Irmela Mensah-Schramm bleibt das auch straffrei. Sie
       hatte sich am 31. Januar an Protesten gegen eine Kundgebung der
       rechtsextremen NPD in Blankenfelde im Landkreis Teltow-Fläming beteiligt.
       Als Zeichen der Missbilligung hatte sie ihren Mittelfinger in Richtung des
       rechten Aufmarschs in die Höhe gestreckt. Einer der Teilnehmer erkannte
       offenbar die bekannte 1945 geborene Anti-Nazi-Aktivistin und erstattete
       daraufhin Anzeige.
       
       Mensah-Schramm erhielt wegen Beleidigung einen Strafbefehl über 450 Euro.
       Dagegen legte sie Widerspruch ein. Eigentlich sollte an diesem Donnerstag
       vor dem Amtsgericht Zossen darüber verhandelt werden, ob das Strecken eines
       Mittelfingers – sprich des Stinkefingers – in Richtung einer rechten
       Kundgebung strafbar ist.
       
       Doch einen Tag vorher stellte die Richterin das Verfahren ein und sagte den
       Termin ab. Man habe dies „wegen geringem Verschulden und fehlendem
       öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung“ entschieden, teilte eine
       Sprecherin des Gerichts am Mittwoch mit.
       
       Martin Vesely vom Verein Opferperspektive aus Potsdam sieht die Einstellung
       als Erfolg. Er kann nicht verstehen, warum es überhaupt zum Strafbefehl
       gekommen ist. Es sei klar, dass nach einer Anzeige ermittelt werden muss.
       Dass aber das Verfahren nicht bereits in der Anfangsphase eingestellt
       wurde, sei ein Rätsel.
       
       „Betroffene rechter Gewalt müssen teilweise jahrelang auf die prozessuale
       Verfolgung der Gewaltstraftaten warten. Eine Frau, die für ihr langjähriges
       zivilgesellschaftliches Engagement gegen rechte Propaganda sogar mit dem
       Göttinger Friedenspreis ausgezeichnet wurde, sollte dagegen wegen einer
       Lappalie einer Strafverfolgung ausgesetzt werden“, sagte Vesely der taz.
       
       Die seit 1969 in Berlin lebende Irmela Mensah-Schramm entfernt seit Mitte
       der 80er Jahre in der gesamten Republik Neonaziaufkleber. Dafür wurde sie
       vielfach gelobt und ausgezeichnet, geriet aber immer wieder ins Visier von
       Neonazis, die sie bedrohten und auch körperlich attackierten.
       
       28 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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