# taz.de -- EU-Parlament stimmt gegen Roaming: Auslandsgespräche werden günstiger
       
       > Das EU-Parlament stimmte am Dienstag für eine Abschaffung der
       > Roaming-Gebühren innerhalb Europas. Doch es bleiben Lücken und
       > Vorbehalte.
       
 (IMG) Bild: Die Lieben daheim mit Schwärmereien vom griechischen Traumstrand neidisch machen? Unbezahlbar!
       
       Brüssel/Berlin rtr/taz | Roaming-Gebühren für Telefonate und Datennutzung
       im EU-Ausland sollen ab Mitte 2017 der Vergangenheit angehören. Das
       EU-Parlament stimmte am Dienstag für eine Abschaffung der Gebühren ab Juni
       2017. Die Abgeordneten billigten damit einen Kompromiss mit den
       EU-Mitgliedsländern, die sich für eine längere Übergangsfrist ausgesprochen
       hatten. Ursprünglich wollte die EU-Kommission ein Verbot der
       Roaming-Gebühren bereits Ende 2015.
       
       Ab dem 30. April 2016 werden die Roaming-Gebühren zunächst gesenkt: So soll
       der Aufschlag dann höchstens 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent für SMS
       und 5 Cent je Megabyte Datenvolumen betragen. Die Botschafter der
       EU-Staaten haben die Regeln bereits gebilligt, der EU-Rat als Vertretung
       der Mitgliedsländer muss noch zustimmen.
       
       Es gibt jedoch noch einige Vorbehalte: Bevor die Gebühren tatsächlich
       wegfallen, muss die Kommission eine Neuregelung für die Großhandelstarife
       finden. Dabei geht es um die Gebühren, die sich die Anbieter gegenseitig in
       Rechnung stellen, wenn Kunden Netze im Ausland nutzen. „Wieder einmal ist
       das Aus der Roaming-Gebühren mit einem großen Aber versehen worden“,
       kritisiert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands
       (vzbv).
       
       Zudem soll es eine sogenannte Fair-Use-Klausel geben. Sie soll verhindern,
       dass sich Nutzer einen günstigeren Vertrag in einem anderen EU-Land
       besorgen und für den Anbieter damit hohe Kosten durch das Telefonieren im
       Heimatland verursachen.
       
       Wo die Grenze zwischen einer als legitim betrachteten Nutzung im Urlaub und
       einer als missbräuchlich eingestuften Nutzung verläuft, ist unklar. Möglich
       ist daher, dass auch Berufspendler oder Mobilfunknutzer, die an einer
       Landesgrenze leben, das zugestandene Kontingent überschreiten – und
       weiterhin für das Roaming zahlen müssen.
       
       28 Oct 2015
       
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