# taz.de -- Veränderungssperre für Gorleben: Atomkraftgegner gehen in Berufung
       
       > Muss Gorleben als Endlagerkandidat gesichert werden? Greenpeace und die
       > Grundbesitzer kämpfen trotz einer Niederlage vor Gericht weiter.
       
 (IMG) Bild: Da muss die Polizei schon mal mit einem Kran kommen: Atomkraftgegner in Gorleben im Mai 2013
       
       Göttingen taz | Umweltschützer stecken auch nach einer neuerlichen
       Niederlage im juristischen Kampf gegen den Bau eines Atommüllendlagers in
       Gorleben nicht auf. „Wir gehen auf jeden Fall in Berufung“, sagte
       Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler zur taz.
       
       Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte jüngst Klagen der
       Umweltschutzorganisation und des Lüchow-Dannenberger Waldbesitzers Fried
       Graf von Bernstorff gegen die sogenannte Veränderungssperre für den
       Gorlebener Salzstock als unzulässig verworfen. Zuvor waren die Kläger in
       Lüneburg in derselben Sache bereits in einem Eilverfahren unterlegen.
       
       Die Veränderungssperre war 2005 erstmals vom Bund erlassen worden. Sie
       untersagt im Salzstock unterhalb einer Tiefe von 50 Metern „die
       Standorterkundung erschwerende Veränderungen im Untergrund“ – also
       Nutzungen wie zum Beispiel die Förderung von Bodenschätzen, die einer
       weiteren Untersuchung entgegenstehen und mit dem Bau eines Endlagers
       unvereinbar sind.
       
       Die Sperre war im August dieses Jahres ausgelaufen. Die Regierung in Berlin
       hatte im Frühjahr zunächst eine Verlängerung der Verordnung für weitere
       zehn Jahre beschlossen. Der Bundesrat stimmte unter der Bedingung zu, dass
       die Veränderungssperre zunächst nur bis März 2017 verlängert wird. Weil sie
       nur für den Salzstock im Wendland, nicht aber für andere potentielle
       Standorte gilt, sehen die Umweltschützer Gorleben ungeachtet des
       proklamierten Neustarts der Endlagersuche weiter in der Favoritenrolle für
       die geplante Atommüllagerstätte.
       
       ## Das Gericht sieht kein Rechtsverhältnis
       
       Bernstorff und Greenpeace, die Grundstücke über dem Salzstock besitzen und
       nach eigener Rechtsauffassung deshalb als Betroffene gelten, wollten mit
       ihrer Klage erzwingen, dass die Veränderungssperre aufgehoben wird. Nach
       Ansicht des Verwaltungsgerichts besteht zwischen der Bundesrepublik
       Deutschland als Gesetzgeber und den Klägern in diesem Fall aber kein
       feststellungsfähiges Rechtsverhältnis. Auf die in der Sache strittige
       Frage, ob für den Standort Gorleben noch das erforderliche
       Sicherungsbedürfnis bestehe, komme es daher nicht an.
       
       Greenpeace-Mann Edler kritisiert, dass sich das Gericht nicht inhaltlich
       mit der Veränderungssperre auseinander gesetzt hat. Von dem
       Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg erhofft er sich
       bessere Chance. „Aus unserer Sicht bleibt die Veränderungssperre das Symbol
       dafür, dass Gorleben bei der Endlagersuche bevorzugt wird“, sagt er.
       
       Schützenhilfe erhalten die Kläger vom Land Niedersachsen. „Wir lehnen eine
       isolierte Regelung zum Nachteil Gorlebens ab“, hat Umweltminister Stefan
       Wenzel (Grüne) kürzlich erklärt. Das Bundesland setze sich für eine
       Gleichbehandlung aller in Frage kommenden Endlagerstandorte ein, eine
       Veränderungssperre allein für Gorleben sei überflüssig und „Gift für den
       weiteren Verhandlungsprozess und die Vertrauensbildung vor Ort.“
       
       Auch eine Arbeitsgruppe der vom Bundestag eingesetzten Endlager-Kommission
       hat sich schon mit der Veränderungssperre befasst. Einen Beschluss gab es
       zunächst nicht, auch weil die Kommission und ihre Untergruppen mehr oder
       weniger paritätisch mit Befürwortern und Gegnern eines Endlagers in
       Gorleben zusammengesetzt sind. Angeregt wurde stattdessen eine Änderung des
       Bundesberggesetzes. Die Novelle solle Gorleben einerseits als möglichen
       Endlagerstandort sichern, zum anderen aber eine Gleichbehandlung mit
       anderen Standorten ermöglichen.
       
       9 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
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