# taz.de -- Das BKA und seine Spähsoftware: Es wird noch gebastelt
       
       > Verschlüsselte E-Mails können nur überwacht werden, wenn die Polizei
       > Spähsoftware einschmuggelt. Doch das BKA hat keine einsatzfähigen
       > Trojaner.
       
 (IMG) Bild: Noch nicht ganz ausgereift der Trojaner?
       
       Berlin taz | Es hapert nicht nur an der Rechtsgrundlage. Das
       Bundeskriminalamt hat auch noch keinen einsatzfähigen Trojaner für die
       Überwachung verschlüsselter Kommunikation. Das teilte das BKA jetzt auf
       Anfrage der taz mit.
       
       Verschlüsselte Telefonate und E-Mails können von der Polizei nur überwacht
       werden, wenn sie Spähsoftware (Trojaner) in einen der beteiligten Computer
       einschmuggelt. Man spricht von Telekommunikationsüberwachung an der Quelle
       (Quellen-TKÜ). Vorige Woche forderte eine von Justizminister Heiko Maas
       (SPD) eingesetzte Reformkommission für diese Quellen-TKÜ eine ausdrückliche
       Regelung in der Strafprozessordnung. Die allgemeine Befugnis zum Abhören
       von Telefonen reiche nicht aus, da die Manipulation des Computers ein
       zusätzlicher Eingriff neben der Überwachung sei.
       
       Doch selbst wenn Maas die einstimmige Forderung seiner Kommission aufnimmt
       und der Bundestag eine entsprechende Ermächtigung beschließt, könnte die
       Polizei nicht sofort loslegen: Es gibt bislang noch keine einsatzfähigen
       Trojaner, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht
       werden. Karlsruhe hatte 2008 in seinem Urteil zur Onlinedurchsuchung für
       Trojaner, die „nur“ die laufende Kommunikation überwachen, „technische
       Vorkehrungen“ gefordert, die sicherstellen, dass die Spähsoftware nicht
       gleich den gesamten Festplatteninhalt an die Polizei liefert. Denn für eine
       Onlinedurchsuchung sind die rechtlichen Hürden viel höher. 2011 wies der
       Chaos Computer Club nach, dass ein Trojanerder bayerischen Polizei den
       Anforderungen aus Karlsruhe nicht genügte. Anschließend stoppte das BKA
       alle Quellen-TKÜs.
       
       Seitdem versucht das Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung
       (CC ITÜ) im BKA einen entsprechenden Trojaner zu programmieren, der aber
       „aktuell noch nicht einsatzbereit“ ist. Die Entwicklung befinde sich „in
       der abschließenden Phase“.
       
       Als Übergangslösung wollte das BKA eigentlich ein kommerzielles Produkt der
       Firmen Elaman und FinFisher einsetzen. Doch dieses wird nach wie vor „für
       die Zwecke des BKA angepasst“ und sei ebenfalls „noch nicht einsatzbereit“.
       Das BKA hat deshalb seit 2011 keine Quellen-TKÜ durchgeführt, obwohl es für
       Zwecke der Terrorverhütung sogar eine eigene Rechtsgrundlage im BKA-Gesetz
       hätte.
       
       19 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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