# taz.de -- Beiträge zur Sozialversicherung: Keine zusätzliche Entlastung
       
       > Sie wollten weniger für die Sozialversicherung bezahlen, weil sie Kinder
       > aufziehen. Mit der Klage vor Gericht ist ein Elternpaar jedoch
       > gescheitert.
       
 (IMG) Bild: Das klagende Ehepaar Essig will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen.
       
       Kassel afp | Eltern können keine weitere Beitragsentlastung für die
       gesetzlichen Sozialversicherungen verlangen. Die gegenwärtigen Regelungen
       bewegen sich innerhalb des Spielraums des Gesetzgebers, wie am Mittwoch das
       Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Das klagende Elternpaar aus
       Freiburg will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen. (Az: B 12 KR 15/12
       R)
       
       Unter Hinweis auf ihre heute 20, 23 und 25 Jahre alten Kinder hatten die
       Eltern 2006 eine Herabsetzung ihrer Sozialbeiträge verlangt. Die
       Krankenkasse als Einzugsstelle der Beiträge für alle Sozialversicherungen
       lehnte dies ebenso ab wie nun die Sozialgerichte durch alle Instanzen.
       
       Die Kläger hatten geltend gemacht, Eltern zögen die Beitragszahler von
       morgen auf und müssten – abgesehen von der Pflegeversicherung – dennoch die
       gleichen Sozialbeiträge bezahlen wie Kinderlose, die zugleich die mit einer
       Familie verbundenen Kosten nicht haben.
       
       Entlastungen, etwa die kostenlose Familienversicherung von Kindern in der
       Krankenversicherung oder sogenannten Anrechnungszeiten für die
       Kinderbetreuung bei der Rente glichen dies bei weitem nicht aus. So machten
       bei den klagenden Eltern die Anrechnungszeiten einen Vorteil von nur gut
       8000 Euro aus. In den alten Bundesländern seien die Renten von Männern fast
       doppelt so hoch wie die von Frauen, führten die Kläger weiter an. Zudem
       habe das Bundesverfassungsgericht 2001 in seinem Urteil zur
       Pflegeversicherung einen direkten Ausgleich bei den Beiträgen gefordert.
       
       ## Spielraum des Gesetzgebers
       
       Das BSG folgte der Argumentation nicht. Bei der Gestaltung der
       Sozialversicherungen habe der Gesetzgeber einen weiten Spielraum, befand
       das Gericht. Er könne insbesondere auch entscheiden, in welcher Form er
       Familien entlastet. Eine Entlastung bei den Beiträgen habe das
       Bundesverfassungsgericht verbindlich nur für die soziale Pflegeversicherung
       gefordert. Dies habe der Gesetzgeber mit einer Erhöhung des Beitrags um
       0,25 Prozentpunkte für Kinderlose umgesetzt. Eine darüber hinausgehende
       Differenzierung auch nach der Zahl der Kinder sei verfassungsrechtlich
       nicht zwingend geboten.
       
       Die klagenden Eltern gehen weiterhin davon aus, dass das
       Bundesverfassungsgericht in seinem Pflege-Urteil eine Beitragsentlastung
       insbesondere auch für die Rentenversicherung verlangt hat. Sie wollen daher
       nun Verfassungsbeschwerde einlegen.
       
       30 Sep 2015
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Sozialversicherung
 (DIR) Kinder
 (DIR) Eltern
 (DIR) BGH
 (DIR) Pflege
 (DIR) Hermann Gröhe
 (DIR) Wolfgang Schäuble
 (DIR) Deutschland
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) BGH-Urteil zu Kosten der Elternpflege: Rabatt nur im Ausnahmefall
       
       Wenn für betagte Eltern die Pflege bezahlt werden muss, stehen
       Unverheiratete schlechter da. Das bestätigte nun der Bundesgerichtshof.
       
 (DIR) Pflegereform im Bundestag beschlossen: Mehr Leistungen und höhere Beiträge
       
       Die Pflegereform von Gesundheitsminister Gröhe bringt Verbesserungen für
       Patienten und Angehörige. Doch das ist nicht umsonst zu haben.
       
 (DIR) Kommentar Krankenkassen-Beiträge: Auf Kosten der Versicherten
       
       Für die Finanzierungslücke im Gesundheitsfonds ist die Sparpolitik der
       Regierung verantwortlich. Die Kassen geben den Kostendruck weiter.
       
 (DIR) Aus Le Monde diplomatique: Schäubles ehernes Gehäuse
       
       Des Finanzchefs Steckenpferd heißt Ordoliberalismus: Die autoritäre
       Markwirtschaft bestimmt die ganze EU.
       
 (DIR) Deutscher Staat mit Rekordüberschuss: Milliarden wie nie zuvor
       
       Der Euro ist schwach und die deutsche Konjunktur läuft sehr gut. Das
       beschert dem Staat einen Rekordüberschuss von 21,1 Milliarden Euro.