# taz.de -- Neue Fragen im NSU-Prozess: Wem gehört die Kippe?
       
       > Ermittler haben im Zwickauer Haus des NSU-Trios Zigarettenreste mit der
       > DNA einer bisher unbekannten Frau gefunden.
       
 (IMG) Bild: Sie könnte wissen, zu wem die Zigarettenreste gehören: NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe
       
       München dpa | Im zerstörten Fluchthaus des mutmaßlichen NSU-Terrortrios in
       Zwickau haben Ermittler Genmaterial einer unbekannten Frau entdeckt. Das
       berichtete ein Kriminalbiologe des Bundeskriminalamtes am Donnerstag als
       Sachverständiger im Münchner NSU-Prozess.
       
       Der Gutachter hatte 39 Zigarettenkippen untersucht, die im Keller des
       Fluchthauses gefunden worden waren. Den Kellerraum hatte das Trio nach
       Erkenntnis der Ermittler mit einer Stahltür gesichert, die die mutmaßlichen
       Rechtsterroristen selber eingebaut haben sollen.
       
       Die Qualität der DNA auf den Zigarettenresten sei gut, sagte der
       Sachverständige. „Da haben wir ein vollständiges Muster.“ Es gebe aber
       keine Vergleichs-DNA einer konkreten Person, der die Genspuren auf den
       Zigarettenresten zugeordnet werden könnten.
       
       Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft
       wirft ihr Mittäterschaft bei den zehn Morden des „Nationalsozialistischen
       Untergrunds“ vor. Nach dem Auffliegen des Trios soll Zschäpe laut Anklage
       die Fluchtwohnung angezündet und zerstört haben, um Spuren zu verwischen.
       Ihre beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sollen
       sich zuvor nach einem missglückten Banküberfall in Eisenach das Leben
       genommen haben.
       
       Der BKA-Experte berichtete am zweiten Tag seiner Befragung auch über
       DNA-Spuren an zahlreichen weiteren Gegenständen. An mehreren
       Kleidungsstücken habe sich Erbsubstanz befunden, die mit hoher
       Wahrscheinlichkeit von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt stammte. An anderen
       Gegenständen habe sich DNA befunden, die zu dem wegen Beihilfe angeklagten
       André E., seiner damaligen Frau und eines seiner Kinder passe. André E.
       könne als „Spurenverursacher“ aber nicht eindeutig bestimmt werden, weil er
       einen Zwillingsbruder hat. Bei eineiigen Zwillingen seien die DNA-Sequenzen
       identisch.
       
       24 Sep 2015
       
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