# taz.de -- Altersuntersuchungen bei Flüchtlingen: Sag mir erst, wie alt du bist
       
       > Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kommen oft ohne Papiere. Der Staat
       > versucht ihr Alter zu schätzen – teilweise mit fatalen Folgen.
       
 (IMG) Bild: „Na, wie alt seid ihr denn?“ Auf jeden Fall minderjährig, Herr Vizekanzler
       
       Freiburg taz/epd | Papier lügt nicht – es sei denn, es kommt aus Gambia:
       Eine Freiburger Behörde schickte einen 17-jährigen unbegleiteten Flüchtling
       unlängst zu einer Röntgenuntersuchung des Handwurzelknochens. Sein
       angegebenes Geburtstagsdatum wurde angezweifelt. Zwar konnte er eine
       Geburtsurkunde vom Januar 1998 vorweisen, doch wurde diese nicht anerkannt,
       da es sich um eine Fälschung handeln könnte. Auf dem Röntgenbild waren
       geschlossene Wachstumsfugen zu erkennen. Ein klares Indiz für die Behörde:
       Der junge Mann sei volljährig – und hat somit keinen Anspruch auf
       Jugendhilfe.
       
       Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge genießen mehr Rechte als
       volljährige. Sie haben Anspruch auf eigenen Wohnraum, Bildung, rechtliche
       Vertretung und Gesundheitsversorgung. Wer unter 16 ist, bekommt einen
       rechtlichen Vormund zur Seite gestellt, der den komplexen Asylprozess
       begleitet. 16- bis 17-Jährigen blieb dieses Recht bislang oft verwehrt. Ein
       neues, vom Familienministerium erarbeitetes Gesetz sieht vor, diese
       Altersgrenze auf 18 Jahre anzuheben. Der Altersschätzung kommt somit eine
       tragende Rolle im Asylverfahren zu.
       
       Viele Flüchtlinge kommen ohne Papiere in Deutschland an. Fluchthelfer
       behalten diese ein oder raten dazu, die Papiere zu vernichten. Und selbst
       wenn Papiere vorhanden sind, werden diese wie im eingangs erwähnten Fall
       von Behörden angezweifelt. Die Prozedur der Altersschätzung differiert von
       Bundesland zu Bundesland. Auch innerhalb der Landesgrenzen unterscheiden
       sich die Methoden. Wie uneinheitlich die Verfahren sind, zeigt die Antwort
       der Bundesregierung auf eine große Anfrage von Grünen-Abgeordneten zur
       Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ([1][Drucksache 18/5564
       – Frage 109]).
       
       Das Hamburger Verfahren gilt vielen Behörden als Vorbild. Zunächst werden
       die Geflüchteten von zwei Sozialpädagogen begutachtet. Anhand einer
       Checkliste (Bartwuchs, Stirnfalten et cetera) versuchen sich die
       Mitarbeiter in der Altersschätzung. Tauchen Zweifel auf, wird das Institut
       für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE)
       hinzugezogen. Dort findet eine Anamnese und eine zahnärztliche Untersuchung
       statt. Wenn nötig, wird der Handknochen geröntgt.
       
       ## Umstrittene Praxis
       
       Die Praxis ist umstritten. Zur Anamnese gehört die Betrachtung der
       Genitalien. Das Schamgefühl der jungen Menschen wird ignoriert. Auch die
       Röntgenmethode steht in der Kritik. Drei Kinderärzte veröffentlichten im
       vergangenen Jahr einen [2][Artikel im Deutschen Ärzteblatt], der sich gegen
       diese Methode aussprach. Auch bei vollständigem Schluss der Wachstumsfugen
       sei ein chronologisches Alter von unter 18 Jahren möglich, hieß es dort.
       Und weiter: „Röntgen und CT verursachen eine nicht verantwortbare
       Strahlenbelastung ohne Vorliegen einer rechtfertigenden Indikation.“
       
       Einer der Autoren des Artikels, Klaus Mohnike, Leiter des Bereichs
       Pädiatrische Endokrinologie und Stoffwechsel am Universitätsklinikum
       Magdeburg, sagt: „Es gibt kein idealtypisches Verfahren zur
       Altersschätzung. Man kann nur die Reife feststellen: Ist derjenige vor der
       Pubertät, in der Pubertät oder nach der Pubertät, daraus lässt sich aber
       nicht auf das Alter schließen.“
       
       „Wir geben das Mindestalter an“, erläuterte Klaus Püschel, Leiter des
       Instituts für Rechtsmedizin des UKE, [3][im Januar gegenüber der taz]. Das
       sei das diagnostizierte Alter minus zwei Jahre. Mit seinem Kollegen Michael
       Tsokos, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Charité, schrieb er
       einen Leserbrief als Antwort auf den Ärzteblatt-Artikel. Er warf den
       Kollegen unter anderem vor, den aktuellen Forschungsstand zu
       vernachlässigen.
       
       Zum Forschungsstand gehört allerdings auch die Erkenntnis, dass das
       Asylverfahren für Traumatisierte eine weitere Traumasequenz darstellen
       kann. Insbesondere die Altersschätzung stelle einen Belastungsfaktor dar,
       so eine Studie der Traumapädagogin Brigitte Hargasser. Das deckt sich mit
       der Tatsache, dass viele geflüchtete Jugendliche nicht über das während der
       Altersschätzung Erlebte sprechen wollen.
       
       Im Falle des jungen Menschen aus Gambia bereitet seine Anwältin nun eine
       Verfassungsbeschwerde vor. Mehrere Dokumente aus dem Heimatland würden die
       Minderjährigkeit belegen. „Es wären nur ein paar Telefonate nach Gambia
       nötig“, sagte die Anwältin dem epd.
       
       24 Sep 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/055/1805564.pdf
 (DIR) [2] http://www.aerzteblatt.de/pdf/111/18/a786.pdf
 (DIR) [3] /Streit-ueber-Altersbestimmung/!5024985
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Wedig
       
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