# taz.de -- Kosten für Unterbringung: Flüchtlinge zur Kasse, bitte!
       
       > Weil sich Behörden in Pinneberg nicht einigen können, wer die Kosten für
       > die Unterbringung von Flüchtlingen übernimmt, schickt die Verwaltung
       > Mahnbriefe.
       
 (IMG) Bild: Sticker vom Gerichtsvollzieher: Pfandsiegel.
       
       Hamburg taz | In Pinneberg haben vor Kurzem Flüchtlinge Post vom
       Vollstreckungsbeamten der Stadt bekommen. Darin werden sie aufgefordert,
       selbst für ihre Unterbringung in Pensionen und Hotels zu bezahlen.
       Vollstreckungsbeamte sind so etwas wie die hausinternen Gerichtsvollzieher
       von Stadtverwaltungen: Mitarbeiter, die Schulden eintreiben.
       
       Hintergrund ist ein Streit zwischen der Stadt und dem Landkreis, wer von
       beiden für die Kosten der Unterbringung aufkommen muss. Die nämlich fallen
       in manchen Fällen höher aus als üblich: Weil es in der
       schleswig-holsteinischen Kreisstadt wenig Sozialwohnungen und wenig
       Leerstand gibt, brachte die Stadt einige Flüchtlinge und Obdachlose
       vorübergehend in Pensionen unter, wie der Rathaus-Sprecher Marc Trampe
       sagte. Das ist teurer als die Unterbringung in Mietwohnungen.
       
       Im Idealfall läuft es aus Sicht der Stadt so: Sie weist den Schutzsuchenden
       eine Unterkunft zu und stellt ihnen dafür einen Betrag in Rechnung. Damit
       sollen sie zum Sozialamt des Kreises gehen, das die Kosten dann erstattet.
       Wie hoch der Betrag ist, den das Amt übernimmt, ist je nach Lage und Größe
       der Unterkunft verschieden und liegt in Pinneberg zwischen 170 und 433 Euro
       pro Person.
       
       Sind die Kosten wie bei der Hotelunterbringung höher, muss der Kreis auch
       diese Kosten kurzfristig tragen – die Frage ist nur, wie lange
       „kurzfristig“ ist. Die Position des Landkreises: zwei Monate. In der
       Stadtverwaltung hält man das für unrealistisch. Die nämlich bleibt auf den
       Kosten sitzen, wenn der Kreis aufhört zu zahlen.
       
       Um trotzdem Geld zu kommen, stellte sie den Flüchtlingen die Kosten in
       Rechnung – und schickt im Zweifel auch den Vollstreckungsbeamten los, wenn
       kein Geld auf den städtischen Konten ankommt.
       
       Die Flüchtlinge wiederum haben einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung
       der Unterbringungskosten gegenüber dem Kreis, den sie einklagen können. Die
       Stadt kann den Kreis nicht verklagen.
       
       Der städtische Fachbereichsleiter Finanzen schrieb in einer internen Mail
       an die Fraktion „Grüne und Unabhängige“ des Pinneberger Kreistags: „Sollte
       Ihnen eine betroffene Person bekannt sein, die gegebenenfalls die
       Bereitschaft aufweisen würde, gegen den Kreis zu klagen, bitte ich Sie,
       sich mit mir in Verbindung zu setzen.“
       
       Hat die Stadt also versucht, die Flüchtlinge zu instrumentalisieren, damit
       diese den Kreis verklagen? Rathaus-Sprecher Trampe weist den Vorwurf
       zurück. „Wir haben lediglich angeboten, eine Person dabei zu unterstützen,
       wenn sie klagen möchte“, sagt er der taz.
       
       Im Übrigen hätte die Stadt gar nicht wissen können, dass es sich bei den
       Betroffenen um Flüchtlinge handelt, erklärte er. Die Daten der Sozialämter
       unterlägen dem Sozialdatenschutz. „Es könnten auch Obdachlose sein“, sagte
       Trampe.
       
       „Das ist Quatsch“, urteilte Joachim Dreher von der „Grünen und
       Unabhängigen“-Fraktion des Kreistags. So viele Pensionen mit Flüchtlingen
       gebe es nicht. Die Stadt will den Flüchtlingen jetzt erst Mal keine
       Gerichtsvollzieher mehr schicken.
       
       Man versuche stattdessen, eine Regelung zu finden, um den Sozialdatenschutz
       zu umgehen – und zu prüfen, ob die Betroffenen Flüchtlinge oder „normale
       Obdachlose“ seien. Bei Flüchtlingen würde man von den Forderungen absehen,
       bei Obdachlosen nicht.
       
       18 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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