# taz.de -- Justiz in Großbritannien: Ruandas Geheimdienstchef wieder frei
       
       > Londoner Richter stellen ein Verfahren gegen den Ruander Karenzi Karake
       > wegen Kriegsverbrechen ein. Ruandas Regierung begrüßt das.
       
 (IMG) Bild: Protest für die Freilassung von Karenzi Karake am 25. Juni 2015 in London.
       
       Berlin taz | Ruandas Geheimdienstchef ist wieder frei. Nach anderthalb
       Monaten in britischer Auslieferungshaft wurde General Karenzi Karake am
       späten Montag von einem Londoner Richter wieder auf freien Fuß gesetzt. Die
       Entscheidung fiel auf Anraten der Staatsanwaltschaft.
       
       Karake war am 20. Juni am Flughafen London-Heathrow verhaftet worden, als
       er zum Abschluss eines Großbritannien-Besuchs nach Ruanda zurückfliegen
       wollte. Sein Name steht auf einer Liste von 39 hochrangigen Ruandern, gegen
       die ein spanischer Ermittlungsrichter 2008 Haftbefehl wegen „Völkermords“
       im Rahmen einer „terroristischen Vereinigung“ erlassen hatte.
       
       Mit „terroristischer Vereinigung“ war die heute in Ruanda regierende
       ehemalige Tutsi-Guerilla RPF (Ruandische Patriotische Front) gemeint, die
       1994 dem Völkermord an Ruandas Tutsi ein Ende gesetzt hatte. Der Vorwurf
       des „Völkermords“ bezog sich auf RPF-Racheakte an Hutu. Die spanischen
       Haftbefehle sind wegen ihrer Geschichtsklitterung kritisiert worden und
       noch nie hat ihnen bislang jemand Folge geleistet.
       
       Nachdem bekannt wurde, dass die spanische Justiz mittlerweile selbst die
       Verfahren ausgesetzt und sich die spanische Rechtslage geändert hat, ließ
       die britische Staatsanwaltschaft ihr Auslieferungsbegehren für Karake nach
       Spanien fallen. Damit wurde auch die für Oktober angesetzte
       Auslieferungsanhörung gegenstandslos und die Freilassung Karakes, der unter
       strengen Auflagen in London hatte bleiben müssen, zwingend.
       
       ## Auslieferung nach Spanien nicht möglich
       
       Die britischen Behörden argumentierten, eine Auslieferung nach Spanien
       aufgrund eines „europäischen Haftbefehls“ sei nicht möglich, weil die
       übrigen Vorwürfe aus Spanien nicht zu denen gehören, aufgrund derer in
       Großbritannien gegen im Ausland lebende Ausländer vorgegangen werden kann.
       
       Ruandas Regierung begrüßte Karakes Freilassung und mahnte in einer
       Erklärung an, die „diskreditierten“ spanischen Haftbefehle seien „bloß eine
       Taktik in einer politischen Kampagne der Völkermordleugner. Die Festsetzung
       des Generals in Großbritannien sei zudem ohnehin ein Verstoß gegen seine
       diplomatische Immunität gewesen.
       
       11 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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