# taz.de -- Verpresstes Gas: Zahnloses Gesetz
       
       > Niedersachsens Entwurf eines Kohlendioxid-Speichergesetzes hat den
       > Landtag passiert. Er hat allerdings entscheidende Lücken.
       
 (IMG) Bild: Auch ein CO2-Endlager will niemand in seinem Garten.
       
       Niedersachsens rot-grüne Landesregierung hat ihr Nein zur umstrittenen
       unterirdischen Speicherung von klimaschädlichem Kohlendioxid in ein
       Landesgesetz gegossen. Der entsprechende Entwurf des „Niedersächsischen
       Kohlendioxid- Speicherungsgesetzes (NKSpG)“ ist am Dienstag vom Landtag
       angenommen worden.
       
       Damit kommt das Land spät: Denn das [1][Bundesgesetz zur so genannten
       CCS-Technologie, also der unterirdischen CO2-Verpressung,] sieht ein
       Vetorecht der Länder gegen CCS auf deren Hoheitsgebieten vor – und das
       wurde 2012 verabschiedet. Während Schleswig-Holstein umgehend von der
       Länderklausel Gebrauch machte und ankündigte, die CO2-Einlagerung zu
       verbieten, beschloss die damalige schwarzgelbe Regierung Niedersachsens
       erst mal ein dreijähriges Moratorium. In den beiden Nordländern liegen die
       meisten der 408 potenziellen CO2-Speicherstätten.
       
       In den Speicherstätten soll beim „Carbon Capture and Storage“ (CCS)
       Kohlendioxid, das in Kohlekraftwerken anfällt, verpresst und –
       eingeschlossen und von der Atmosphäre getrennt – dann verbleiben.
       Umweltorganisationen wie der BUND halten die CCS-Technologie für ein
       Feigenblatt der Stromkonzerne, um den Bau weiterer fossiler Kraftwerke zu
       rechtfertigen.
       
       Mehrere Bürgerinitiativen kritisieren, dass niemand wisse, ob das
       Kohlendioxid wieder austreten könne. Außerdem steigt laut einer an der
       kalifornischen Stanford University durchgeführten Studie die Gefahr von
       Erdbeben durch die CO2-Verpressung – ähnlich wie beim ebenso umstrittenen
       Fracking.
       
       Der unter Federführung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums
       entwickelte Gesetzesentwurf listet nun akribisch sämtliche Landkreise,
       kreisfreien Städte, Regionen und Gebirge auf, in denen „eine Erprobung und
       Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ sowie „eine
       Errichtung von Forschungsspeichern“ unzulässig ist.
       
       Als Begründung nennt das Gesetz, „dass die Speicherung von CO2 dort anderen
       Interessen gegenüber als nachrangig einzuordnen ist“, zu denen alternative
       Nutzungsoptionen, geologische Besonderheiten und öffentliche Interessen wie
       Grundwasser-, Natur- und Artenschutz sowie touristische Belange zählen.
       
       „Das Bundesgesetz schreibt beim Vetorecht die Nennung der Gebiete vor – in
       der Summe handelt es sich dabei aber um ganz Niedersachsen“, sagt dazu
       Stefan Wittke, Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Ausgenommen hiervon
       ist allerdings das niedersächsische Gebiet außerhalb der 12-Seemeilen-Zone,
       „denn dafür hat das Land keine Gesetzgebungskompetenz“.
       
       Genau hier liegt aber die größte Gefahr: Während Kraftwerks-Betreiber von
       der Forschung an der CO2-Verpressung in den Boden ohnehin mittlerweile
       weitestgehend absehen, weil schlichtweg die Akzeptanz dafür fehlt,
       liebäugeln sie verstärkt mit der Speicherung unter der Nordsee. Das
       „Informationszentrum Klima“ (IZ Klima), [2][ein Verein fossiler
       Kraftwerksbetreiber], hat dazu im vergangenen September eine Studie
       vorgestellt. Mit der Speicherung unter der Nordsee, heißt es dort, könne
       Deutschland sein Emissionsziel für 2050, nämlich den Ausstoß von
       Kohlendioxid bis zur Jahrhunderthälfte um 80 Prozent zu senken, erreichen –
       allein mit erneuerbaren Energien sei das nicht möglich.
       
       Niedersachsen müsse, sagt Wittke, an der Entscheidung für eine
       CO2-Verpressung auch außerhalb der 12-Seemeilen-Zone beteiligt werden,
       sofern es sich um Landesgebiet handele: „Und aufgrund der Druckerhöhung der
       Untergrundschichten durch das Verpressen des Gases würden wir uns natürlich
       dagegen aussprechen.“ Mehr freilich könne auf Länderebene nicht getan
       werden.
       
       15 Jul 2015
       
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 (DIR) [1] http://www.gesetze-im-internet.de/kspg/index.html#BJNR172610012BJNE002900000
 (DIR) [2] http://www.iz-klima.de/iz-klima/mitglieder/
       
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 (DIR) Simone Schnase
       
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