# taz.de -- Forderung des AfD-Schiedsgerichts: Lucke muss „Weckruf“ auflösen
       
       > Schlechte Zeiten für Bernd Lucke. Das AfD-Schiedsgericht hat befunden,
       > dass sein Verein „Weckruf 2015“ der Parteisatzung widerspricht.
       
 (IMG) Bild: Ein Bild aus besseren Tagen: Bernd Lucke und Frauke Petry am 15. Juli 2013
       
       BERLIN taz/rtr/dpa | Die anfallende Arbeit eines Schiedsgerichts sagt viel
       über den Zustand der Partei, zu dem es gehört. Das Gericht der AfD hat zwei
       Wochen vor dem Bundesparteitag alle Hände voll zu tun. Gerade hat es mit
       zwei Entscheidungen Bernd Lucke, einem der drei Parteichefs, herbe
       Rückschläge versetzt. Der vom ihm initiierte Verein „Weckruf 2015“ muss
       umgehend aufgelöst werden. Und über die von ihm durchgesetzte Parteireform,
       nach der die AfD künftig nur noch einen Vorsitzenden haben soll, muss der
       Parteitag erneut abstimmen.
       
       Im „Weckruf“ sammelt Lucke, der zum konservativ-neoliberalen Flügel gehört,
       seine Anhänger und will so Druck auf den rechten Flügel der Partei ausüben,
       der sich hinter seiner Ko-Vorsitzenden Frauke Petry versammelt hat.
       Zwischen den beiden tobt ein Machtkampf um die Führung der Partei. Auf dem
       Parteitag wird eine Kampfabstimmung erwartet.
       
       Dem „Weckruf“ haben sich rund 4.000 der 22.000 AfD-Mitglieder
       angeschlossen. Indirekt hatte Lucke damit gedroht, die Partei mit seinen
       Anhängern zu verlassen, sollte die Führungsstruktur der Partei nicht im
       seinem Sinne besetzt werden.
       
       Laut Schiedsgericht sollten im „Weckruf“ Richtungsentscheidungen
       vorgenommen werden, die allein einem Bundesparteitag vorbehalten seien –
       das aber sei mit der Satzung der Partei nicht vereinbar. Deshalb habe das
       Gericht den Parteivorstand angewiesen, die Auflösung des Vereins
       anzuordnen, so ein Parteisprecher. Die Entscheidung sei „bindend und nicht
       anfechtbar“.
       
       Zudem muss Lucke um die von ihm gegen massiven Widerstand durchgesetzte
       Parteireform kämpfen, nach der die AfD künftig nur noch einen statt bislang
       drei Vorsitzende haben soll. Die Verabschiedung der neuen Satzung auf dem
       Parteitag in Bremen im Januar ist nach einem Urteil des Schiedsgerichts
       nicht korrekt verlaufen. Deshalb muss über sie noch einmal abgestimmt
       werden.
       
       Ob Lucke dafür aber ein zweites Mal eine Zweidrittelmehrheit mobilisieren
       kann, ist sehr fraglich. Petry und ihre Unterstützer wollen unbedingt eine
       Mehrfachspitze erhalten. „Zwar bedauere ich das Urteil, bin allerdings
       froh, dass der Essener Parteitag nicht infrage gestellt wurde“, sagte
       Lucke.
       
       Der AfD-Parteitag, der am 3. und 4. Juli in der Essener Grugahalle tagt,
       wird also spannend werden. Nur eins scheint derzeit sicher zu sein:
       Gemeinsam werden Lucke und Petry die Partei nicht mehr führen. Das haben
       beide ausgeschlossen.
       
       24 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sabine am Orde
       
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