# taz.de -- Debatte Nazi-Immobilien: Räume der Angst
       
       > Immobilien von Nazis und Rockern fallen bei einem Verbot meist an den
       > Staat. Aber nur die Zivilgesellschaft kann sie demokratisch umgestalten.
       
 (IMG) Bild: Auch eine Form der zivilgesellschaftlichen Aneignung: Der Neonazitreff „Zum Henker“ in Berlin, mit pinker Farbe bemalt.
       
       Waffenlager zu Luftballonkellern! Nazi-Wehrsportplätze zu demokratischen
       Sportvereinen! Nazi- und Rockerkneipen zu Familienzentren! Solche
       Forderungen zivilgesellschaftlicher Gruppen haben in jüngster Zeit an
       Dynamik gewonnen – was nicht zuletzt damit zusammenhängt, dass solche Räume
       der Angst zu einem nicht mehr zu verharmlosenden Phänomen in weiten Teilen
       des Landes geworden sind; aber glücklicherweise wächst auch der Widerstand
       gegen sie.
       
       Zwei Fragestellungen sind von grundsätzlichem Interesse: Wird die
       Verbindung von rechtsextremistischer politischer Kriminalität und
       organisierter (Rocker-)Kriminalität staatlicherseits überhaupt gesehen? Und
       wird die Zivilgesellschaft in die Lage versetzt, dieser Verbindung gerade
       im ländlichen Raum effektiven Widerstand entgegenzusetzen?
       
       In einer kürzlich veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine
       Kleine Anfrage der Grünen taucht eine längere Liste von Immobilien auf, die
       bei Verboten von Nazi- & Rockergruppierungen beschlagnahmt und eingezogen
       wurden. Nach Recherchen der Berliner Zeitung führt der Verfassungsschutz
       detaillierte Listen über entsprechende kriminell genutzte Immobilien.
       Andererseits heißt es vonseiten der Bundesregierung, dass die Beobachtung
       von Immobilien nicht zum Auftrag des Inlandsgeheimdienstes gehöre, weitere
       Angaben zum Thema wären also nicht möglich.
       
       Bislang fallen eingezogene Immobilien hierzulande üblicherweise an die
       Justizkassen der Länder und schließlich an die Landesliegenschaftsfonds,
       welche sie dann zugunsten des Staatssäckels verkaufen. Die Grünen finden,
       dass es „eine hohe symbolische und präventive Wirkung“ hätte, wenn diese
       Immobilien – wie etwa im mafiagebeutelten Italien – der Zivilgesellschaft
       für eine demokratische Anschlussverwendung überlassen werden könnten.
       
       ## Grenze der Eigentumsgarantie
       
       Eine Diskussion über staatliche Beschlagnahmung und den Einzug von Vermögen
       muss in Deutschland vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen geführt
       werden. Deutsche Finanzämter, Sicherheitsbehörden, Banken und viele
       Einzelpersonen sind mit einschlägigem historischem Vorwissen darüber
       ausgestattet, wie staatlich legalisierter Raub zu organisieren ist. Dabei
       beziehe ich mich nicht auf die DDR, sondern auf den deutschen Unrechtsstaat
       der Nazis, der bekanntlich darauf ausgerichtet war, ganze
       Bevölkerungsgruppen aus rassistischen Gründen zu entrechten, zu berauben
       und schließlich zu vernichten.
       
       Heute gibt es in Deutschland grundrechtlich geschützte Eigentumsgarantien –
       und das ist auch gut so. Eine Grenze dieser Garantien ist aber dort zu
       ziehen, wo „von kriminellen Gruppen inklusive Rechtsextremist_innen
       genutzte Gebäude bei der Herstellung lokaler Räume der Angst“ eine prägende
       Rolle spielen, indem sie instrumentell für die Vorbereitung oder
       Durchführung von Straftaten sind. Solche Orte sind Zentren von
       „Einschüchterung, Bedrohung und mangelnder demokratischer Kultur“, wie es
       die Amadeu-Antonio-Stiftung in einer Stellungnahme formuliert.
       
       ## Brisante Allianz
       
       Dass kriminelle Mischmilieus zwischen Nazis, sogenannten Rockerclubs und
       anderen kriminellen Vereinigungen oder Mafien existieren, hat zuletzt die
       Fachjournalistin Andrea Röpke in ihrem Buch „Gefährlich verankert“ gezeigt.
       Sie spricht dort von einer „brisanten Allianz“. Auch der
       NSU-Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag befasst sich mit den
       Verbindungen von Nazis und sogenannter Organisierter Kriminalität (OK). Und
       doch behauptet die Bundesregierung in ihren Antworten auf die Kleine
       Anfrage der Grünen (und anderer Anfragen von Die Linke), dass ihr „keine
       Erkenntnisse über eine strukturelle oder strategisch angelegte
       Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern von Rockerclubs und der
       rechtsextremistischen Szene“ vorlägen.
       
       Andererseits heißt es aber sehr wohl, dass Einzelpersonen „insbesondere im
       wirtschaftlichen bzw. geschäftlichen Bereich“ kooperierten. Und hinter
       vorgehaltener Hand warnen hohe Sicherheitsleute davor, sich mit diesem
       Thema überhaupt zu befassen.
       
       Die Denkkategorien des Sicherheitsapparats bilden hier offensichtlich die
       Realität nicht angemessen ab, sodass auch Handlungskategorien entsprechend
       mangelhaft sind. Sicherheitsbehördlich treten Nazis nämlich als politisch
       motivierte Kriminalität/rechts in Erscheinung, Mafien und Motorcycle Clubs
       hingegen als Organisierte Kriminalität, wobei es zwischen der OK Definition
       von Justiz & Polizei vom Mai 1990 und dem Paragraf 129 StGB zur Bildung
       krimineller Vereinigungen weitere Unterschiede gibt. Der Mangel an
       Kategorien führt zu behördlicher Blindheit vor der Dynamik krimineller
       Mischmileus inklusive ihrem Wirtschaften, für das Immobilien als
       Infrastruktur- und Investitionsobjekte eine zentrale Rolle spielen.
       
       ## Vermögen abschöpfen
       
       Sozialräumliche Systeme von Einschüchterung und kriminelle Ökonomien
       berauben demokratische Gesellschaft. Der Eigentumsschutz kann sich in sein
       Gegenteil verkehren: Anstatt wichtiger Baustein demokratischer Kultur zu
       sein, kann er ihre weitere Entfaltung einschränken, Raub kann im Nachhinein
       unangreifbar gemacht werden.
       
       Dass es politische Bewegung gibt, zeigt eine Anfrage der SPD zu Nazis im
       ländlichen Raum in der vorigen Legislaturperiode, die sich ausführlich auch
       mit Immobilien befasste; und das bayerische Innenministerium verfügte bei
       der Beschlagnahmung einer Nazi-Immobilie in Oberprex im letzten Jahr, dass
       eine gemeinnützige Verwendung des Areals gefunden werden solle. Die
       Großkoalitionäre im Bund haben eine leichtere Vermögensabschöpfung
       krimineller Erträge im Arbeitsprogramm.
       
       Crime shouldn’t pay! Die langjährige erfolgreiche Praxis in anderen
       EU-Ländern wie etwa in Italien und Spanien aufgreifend, sieht die EU
       Richtlinie 2014/42 unter Artikel 10 (3) vor, dass beschlagnahmte
       Vermögensgegenstände für soziale Zwecke oder zum öffentlichen Interesse
       verwendet werden können. Bundestag und Bundesrat müssen diese
       Kannbestimmung nur umsetzen.
       
       25 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Plassmann
       
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