# taz.de -- Kommentar Flüchtlingspolitik: Fliehen Sie bitte woanders!
       
       > In Hamburg-Harvestehude darf kein Flüchtlingsheim entstehen. Das Viertel
       > sei „besonders schützenswertes Wohngebiet“.
       
 (IMG) Bild: Das ehemalige Kreiswehrersatzamt (links) wird nun doch nicht umgebaut
       
       Dass AnwohnerInnen im Hamburger Nobelviertel Harvestehude gegen den Bau
       eines Flüchtlingsheims in ihrer Nachbarschaft protestieren, ist eine Sache.
       Hässlich genug, aber gegen Flüchtlingsheime in der Nachbarschaft wird immer
       und überall protestiert. Der Widerstand unterscheidet sich häufig nur in
       seiner Form: Während in Berlin-Marzahn auf der Baustelle randaliert wird,
       werfen Menschen in Brandenburg, Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt lieber
       Brandsätze in entstehende Gemeinschaftsunterkünfte oder kippen Benzin durch
       die Fenster.
       
       Im Hamburger Reichenviertel macht man das anders. Hier zieht man dagegen
       vor Gericht. Die geplante Unterkunft sei mit dem geltenden Bebauungsplan
       nicht vereinbar, so die Argumentation. Der stammt aus dem Jahr 1955 und
       stuft die Gegend als „besonders schützenswertes Wohngebiet“ ein.
       
       Ich erinnere noch mal kurz daran, worum es hier geht: um eine Unterkunft
       für Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, weil sie verfolgt werden
       oder aufgrund von Krieg oder Armut nicht länger da bleiben können, wo sie
       vorher gelebt haben. Also, wer ist hier besonders schützenswert?
       
       Das Wohngebiet!, urteilte das Hamburger Oberverwaltungsgericht nun am
       Montag. Dort dürfe eben nur Wohnnutzung stattfinden – und eine
       Flüchtlingsunterkunft entspräche keiner Wohnnutzung im engeren Sinne,
       sondern wäre eher als „soziale Einrichtung“ zu verstehen.
       
       Denn: Für eine Wohnnutzung sei erstens das Kriterium der Freiwilligkeit
       Voraussetzung und zweitens die Dauerhaftigkeit des Wohnens. Und außerdem
       eine „gewisse Privatsphäre“, die in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht
       gegeben sei. So sorry!
       
       Und so bleiben die besonders schützenswerten Harvestehuderinnen und
       Harvestehuder weiterhin unter sich, frei nach dem Motto „Not in my posh
       backyard“. Und die Justiz liefert den Rechtsschutz für das Biotop für ganz
       besonders schützenswerte Weißbrote. Ich glaube, ich habe eine
       Glutenallergie.
       
       5 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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