# taz.de -- Neuregelung der Erbschaftsteuer: Teilerfolg für Jammer-Erben
       
       > Schäuble legt seinen Gesetzesentwurf vor. Wie geplant werden
       > Privatvermögen von Firmenerben herangezogen – aber es gibt neue
       > Ausnahmen.
       
 (IMG) Bild: Reiche Firmenerben müssen mehr zahlen.
       
       BERLIN taz | Wochenlang hatte es hinter den Kulissen erbitterten Streit
       über die Neuregelung der Erbschaftsteuer gegeben, am Dienstag legte
       Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen lange mit Spannung erwarteten
       Gesetzentwurf vor – und kommt den Kritikern aus der Wirtschaft und den
       süddeutschen Bundesländern in Teilen entgegen.
       
       Zwar bleibt es im Grundsatz dabei, dass sehr reiche Firmenerben deutlich
       stärker zur Kasse gebeten wird als bisher. Die aktuell geltende Regelung,
       die Betriebsvermögen komplett von der Erbschaftsteuer befreit, sofern die
       Arbeitsplätze eine Zeit lang erhalten bleiben, war vom
       Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden. Künftig soll der
       Freibetrag auf 20 Millionen Euro begrenzt und zur Zahlung auch die Hälfte
       des Privatvermögens herangezogen werden.
       
       Gegen diese Vorstellungen waren nicht nur Wirtschaftsverbände Sturm
       gelaufen; auch Bayern und das grün-rot regierte Baden-Württemberg, wo viele
       Familienunternehmen sitzen, hatten die Schäubles Pläne als
       mittelstandsfeindlich kritisiert.
       
       Im Vergleich zu den ursprünglichen Vorstellungen des Finanzministers sieht
       der nun vorgestellte Gesetzentwurf daher eine Reihe von neuen
       Einschränkungen vor. So soll der Freibetrag auf 40 Millionen Euro steigen,
       wenn es sich um ein reines Familienunternehmen handelt, das seine Gewinne
       nicht ausschüttet, sondern reinvestiert. Zudem bleiben Unternehmen mit
       weniger als drei Angestellten von der Erbschaftsteuer komplett befreit;
       darunter fällt nach Auskunft des Finanzministeriums die Hälfte aller
       Betriebe.
       
       ## Erbe kann wählen
       
       Ein Zugeständnis macht Schäuble auch bei der umstrittenen Berücksichtigung
       der Privatvermögen. Zwar bleibt es im Grundsatz dabei, dass die Finanzämter
       bei reichen Erben, die über der Schwelle liegen, auf die Hälfte des
       vorhandenen und neu geerbten Privatvermögens zugreifen dürfen, um die
       Erbschaftsteuerschuld zu begleichen. Allerdings soll es dazu jetzt eine
       Alternative geben: Wer sein Privatvermögen nicht offenlegen will, kann
       stattdessen einen höheren Anteil der Erbschaft versteuern lassen; bei sehr
       hohen Privatvermögen ist diese Variante nach Auskunft des Ministeriums für
       den Erben günstiger.
       
       Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid sagte zu den
       Vorschlägen, sein Land habe sich in wichtigen Punkten durchgesetzt. Auch
       der Bundesverband der Deutschen Industrie lobte die „konstruktive Bewegung“
       bei der Freigrenze der Erbschaftsteuer. „Dies kann Belastungseffekte
       mildern“, sagte Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.
       
       Scharfe Kritik kam hingegen von den Grünen im Bundestag. Schon die bisher
       diskutierte 20-Millionen-Freigrenze hätte dazu geführt, dass in über 99
       Prozent Betriebsvermögen steuerfrei vererbt werden können, sagte die
       steuerpolitische Sprecherin Lisa Paus. „Mit der nun geplanten Aufweichung
       verschärft sich die Ungleichbehandlung von Betriebsvermögen gegenüber
       Privatvermögen weiter.“
       
       2 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
 (DIR) Ulrich Schulte
       
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