# taz.de -- Neue Erbschaftssteuer wahrscheinlich: Hauserben ohne Steuern
       
       > Die Erbschaftsteuerreform kommt wahrscheinlich doch noch in diesem Jahr:
       > CSU und CDU haben sich auf eine Position geeinigt. Die SPD hat noch nicht
       > zugestimmt.
       
 (IMG) Bild: Erben einfach gemacht: Haus vor Geld.
       
       Kommt sie oder kommt sie nicht, die Erbschaftsteuerreform? Dass sich in
       diesem Jahr noch was tut, diese Erwartung nährte am Freitag der neue
       CSU-Chef Horst Seehofer. Man befände sich jetzt im "Schulterschluss" mit
       der CDU, so Seehofer, und werde mit einer gemeinsamen Position in die
       Verhandlungen mit der SPD am Montag gehen.
       
       CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer nannte gegenüber der
       Nachrichtenagentur dpa Details. Danach fordert die Union einen speziellen
       Freibetrag von 1,5 Millionen Euro pro Ehegatten oder Kind für selbst
       genutztes Wohneigentum. Es müssten "sehr, sehr kräftige Freibeiträge" sein,
       hatte Seehofer erklärt. Denn dieser Freibetrag solle gewährleisten, dass
       selbst genutztes Wohneigentum von der Erbschaftsteuer freigestellt sei.
       
       Dabei müsse man auf regionale Gegebenheiten Rücksicht nehmen. Eine Villa im
       Wert von 1,5 Millionen Euro könnte so steuerfrei an Sohn oder Tochter
       vererbt werden. Für Geldvermögen fordert die CSU einen Freibetrag von
       600.000 Euro pro Kind und eine Millionen Euro für den Gatten.
       
       Der bereits vorliegende, von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) gestützte
       Gesetzentwurf, macht keinen Unterschied zwischen selbst genutzter Immobilie
       und Geldvermögen. Laut diesem Entwurf hätte jedes Kind pro Elternteil einen
       Steuerfreibetrag von 400.000 Euro. Dies wäre doppelt so viel wie bisher.
       
       Ein Kind könnte demnach Vermögen im Wert von 800.000 Euro steuerfrei von
       den Eltern vererbt bekommen - ob dieses Vermögen nun in einem Haus steckt
       oder in einem Bankdepot. Für Ehegatten steigt der Freibetrag gegenüber dem
       bisherigen Recht laut dem Gesetzentwurf von 307.000 auf 500.000 Euro.
       
       Für Betriebsvermögen gab es bisher schon eine Teileinigung zwischen Union
       und SPD. Danach werden geerbte Unternehmen, die länger als zehn Jahre
       weiterexistieren, weitgehend von der Erbschaftssteuer befreit. In dem
       Betrieb darf dann über einen Zeitraum von sieben Jahren nicht nennenswert
       Personal abgebaut werden.
       
       Die SPD möchte die Neuregelung bei der Erbschaftsteuer "aufkommensneutral"
       gestalten und durch die höheren Freibeträge vor allem einem Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts Genüge tun, erklärte am Freitag der
       SPD-Finanzexperte Florian Pronold im Gespräch mit der taz.
       
       Neuregelungen bei der Erbschaftsteuer sind nötig, weil das
       Verfassungsgericht bereits im Jahre 1995 geurteilt hat, dass Immobilien und
       Geldvermögen bei der Erbschaftssteuer gleichbehandelt werden sollten.
       Damals wurden Immobilien nicht nach ihrem Marktwert, sondern erheblich
       niedriger angesetzt.
       
       Der Vorstoß der Union, nun erneut Erben von selbst genutzten Immobilien
       besserzustellen als Hinterbliebene, die Geldvermögen bekommen oder nicht in
       dem geerbten Haus wohnen wollen, wird daher von der SPD scharf kritisiert.
       Dieser Vorschlag der Ungleichbehandlung trage bereits "das Kainsmal der
       Verfassungswidrigkeit auf der Stirn", sagte Pronold. Man könne sich aber
       vorstellen, über den bisherigen Gesetzentwurf hinaus Erben von selbst
       genutztem Wohneigentum besserzustellen.
       
       Pronold sagte, dass es auch mit dem von der SPD gestützten Gesetzentwurf
       bereits möglich sei, dass ein Kind "dreieinhalb Eigentumswohnungen" von den
       Eltern steuerfrei erben könnte. Schließlich stelle der Entwurf bereits
       Immobilien im Wert von 800.000 Euro abgabenfrei. Pronold sagte, er rechne
       mit einer Einigung noch in diesem Jahr.
       
       Das Aufkommen bei der Erbschaftsteuer liegt bei rund 4,2 Milliarden Euro.
       60 Prozent dieser Summe werden in Nordrhein-Westfalen, Bayern und
       Baden-Württemberg gezahlt.
       
       1 Nov 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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 (DIR) Erbschaftsteuer
       
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